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   BGH, 10.06.1958 - 5 StR 212/58   

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https://dejure.org/1958,7041
BGH, 10.06.1958 - 5 StR 212/58 (https://dejure.org/1958,7041)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1958 - 5 StR 212/58 (https://dejure.org/1958,7041)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58 (https://dejure.org/1958,7041)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des Einsteigens in nicht zum ordnungsmäßigen Eintritt bestimmte Öffnungen als qualifizierende Folge bei einer Strafbarkeit nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Fehlende Beschwer des Angeklagten durch Verurteilung wegen fortgesetzten schweren Diebstahls bei ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 10.06.1958 - 5 StR 212/58
    Es beschwert den Angeklagten auch nicht, daß er nur wegen einer, wenn auch fortgesetzten Handlung verurteilt worden ist, während in Wahrheit 44 selbständige Taten deshalb vorliegen, weil der Entschluß, den Lebensunterhalt durch Diebstähle zu bestreiten, kein Gesamtvorsatz im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (vgl. BGHSt 1, 313, 315).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1958 - 5 StR 212/58
    Der Täter muß aber jedenfalls in einer ähnlichen Weise vorgehen, indem er sich z.B. tief unter ein Hindernis bückt (BGH NJW 1953, 992 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 743/52] Nr. 19).
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
    Auszug aus BGH, 10.06.1958 - 5 StR 212/58
    Was der Angeklagte tat, kam einer steigenden Körperbewegung noch weniger gleich als in dem Falle, den der Senat in seinem Urteil BGHSt 10, 132 entschieden hat.
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    Soweit in einer Reihe von Entscheidungen das Erfordernis des Betretens durch eine hierfür nicht bestimmte Öffnung keine ausdrückliche Erwähnung fand (vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, NJW 1993, 2252, 2253; Beschlüsse vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68; vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82, juris; vom 1. Februar 1984 - 3 StR 423/83, StV 1984, 204), war dies lediglich dem Umstand geschuldet, dass bereits die weitere Voraussetzung der Überwindung von Hindernissen nicht erfüllt war.

    Denn dafür, dass eine zum ordnungsgemäßen Eintreten bestimmte Öffnung als Ort des Zugangs ausscheidet, spricht bereits das Erfordernis des Hineinkletterns, unabhängig davon, ob man darunter lediglich auf- und absteigende bzw. "herablassende' (so RG, Urteile vom 14. Mai 1881 - Rep. 980/81, RGSt 4, 175, 176; vom 12. April 1882 - Rep. 688/82, RGSt 6, 186, 190) oder auch kriechende Bewegungen versteht (so BGH, Urteile vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58; Beschluss vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82, juris Rn. 2).

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 390/68

    Einstellung des Verfahrens auf Grund fehlenden Eröffnungsbeschlusses -

    Allein der bisher festgestellte Umstand, daß der Angeklagte - ohne Überwindung von Schwierigkeiten - von aussen durch das Fenster greifend die Balkontüre auf die an sich dafür vorgesehene Weise im Innern des Zimmers geöffnet hat, rechtfertigt die Annahme eines Einsteigediebstahls nicht (vgl. auch BGH Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58 -).
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