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   BGH, 07.06.2016 - 5 StR 215/16   

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https://dejure.org/2016,14765
BGH, 07.06.2016 - 5 StR 215/16 (https://dejure.org/2016,14765)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2016 - 5 StR 215/16 (https://dejure.org/2016,14765)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 5 StR 215/16 (https://dejure.org/2016,14765)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 S 1 BtMG
    Revision nach Strafverurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln: Prüfung der Wesentlichkeit einer Aufklärungshilfe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 31 BtMG, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe als Grundlage für eine mögliche Strafrahmenmilderung nach § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • rewis.io

    Revision nach Strafverurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln: Prüfung der Wesentlichkeit einer Aufklärungshilfe

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision nach Strafverurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln: Prüfung der Wesentlichkeit einer Aufklärungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungshilfe - und die Frage der Wesentlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe als Grundlage für eine mögliche Strafrahmenmilderung nach § 31 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG )

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2 ; BtMG § 31
    Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe als Grundlage für eine mögliche Strafrahmenmilderung nach § 31 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG )

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 5 StR 215/16
    Bei der Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1044).

    Gemessen an dem anzulegenden rechtlichen Maßstab (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 27; vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16; jeweils mwN) war die vom Angeklagten geleistete Aufklärungshilfe nicht wesentlich.

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 07.06.2016 - 5 StR 215/16
    Gemessen an dem anzulegenden rechtlichen Maßstab (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 27; vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16; jeweils mwN) war die vom Angeklagten geleistete Aufklärungshilfe nicht wesentlich.
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Von einem wesentlichen Aufklärungsbeitrag kann allerdings nicht (mehr) ausgegangen werden, wo "bereits tragfähige Beweiserkenntnisse vor[liegen], deren Überzeugungskraft nicht von einer Bestätigung durch den Angeklagten abhing." (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 07. Juni 2016 - 5 StR 215/16 -, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 409/17 -, juris, Rn. 11).
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