Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4277
BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2007,4277)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2007 - 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2007,4277)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2007,4277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 306c StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Brandstiftung mit Todesfolge; verminderte Schuldfähigkeit (lückenhafte Erörterung bei pyromanischer Neigung und vorliegender Persönlichkeitsstörung: Bedeutung des Deliktstypus für die Prüfung, Leistungsverhalten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldfähigkeit hinsichtlich eines Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge trotz einer Blutalkoholkonzentration von maximal 2,52 Promille; Bedeutung des Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit; Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Verminderte Schuldfähigkeit bei Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 336
  • NStZ-RR 2008, 166
  • NStZ-RR 2011, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.10.1995 - 5 StR 530/95

    Unzureichende Begründung der verminderten Schuldfähigkeit - Seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.12.1999 - 5 StR 548/99

    Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.07.2004 - 5 StR 193/04

    Fehlerhafte Erörterung der Ablehnung einer verminderten Schuldfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schwere andere seelische Abartigkeit (erforderliche

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    Die versuchte Brandstiftung mit Todesfolge bedarf neben dem versuchten Mord der Klarstellung in der Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 15 16 17. Juli 2007 - 5 StR 219/07, NStZ-RR 2007, 336; vom 10. März 2021 - 3 StR 13/21, juris).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 17. Juli 2007 (BGH NStZ-RR 2007, 336 = StraFo 2007, 467) dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08, alt: 5 StR 219/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11940
BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08, alt: 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2008,11940)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2008 - 5 StR 305/08, alt: 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2008,11940)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, alt: 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2008,11940)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Angeklagten im Hinblick auf den Ausschluss einer relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des bei der Tat alkoholisierten Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative S; ; StGB § 20; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 § 21 § 306
    Schuldunfähigkeit und pathologische Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 235
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
    Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen.
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
    Sollte das neue Tatgericht zu einer allein alkoholbedingt verminderten Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
    Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen.
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
    Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen.
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07

    Brandstiftung mit Todesfolge; verminderte Schuldfähigkeit (lückenhafte Erörterung

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 17. Juli 2007 (BGH NStZ-RR 2007, 336 = StraFo 2007, 467) dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
    Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen.
  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05

    Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
    Sollte das neue Tatgericht zu einer allein alkoholbedingt verminderten Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
    Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen.
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Da sich die Urteilsgründe dazu nicht verhalten, ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei der Tat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14 Rn. 6, vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01; jeweils mwN).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Zudem handelte er bei dem ersten Schlag, um die Schreie der Nebenklägerin zu unterbinden, bei den weiteren, zu dem Nasenbeinbruch führenden Gewalthandlungen schlug er aus Wut über die körperliche Gegenwehr der Nebenklägerin und damit ebenfalls aus "einem gewissen Beweggrund' zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, juris Rn. 4).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Denn solche Motive oder auch andere offensichtliche und erkennbare Motive im Sinne der Nr. 1 der diagnostischen Leitlinien des ICD-10 zu F 63.1 sind hierzu jedenfalls nicht festgestellt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08).
  • BGH, 20.02.2014 - 5 StR 7/14

    Fehlende umfassende Würdigung des Zustands des Angeklagten (mögliche

    Mithin ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei den Taten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, jeweils mwN).
  • BGH, 22.08.2017 - 5 StR 341/17

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Schuldfähigkeit (Fehlen einer umfassenden Würdigung

    Auch in Anbetracht des schweren Krankheitsbildes des Angeklagten ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung seines Zustands bei den Taten; diese ist demgemäß lückenhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14; vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, jeweils mwN).
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