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   BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05   

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https://dejure.org/2005,4730
BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05 (https://dejure.org/2005,4730)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2005 - 5 StR 22/05 (https://dejure.org/2005,4730)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2005 - 5 StR 22/05 (https://dejure.org/2005,4730)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung der Einlassung des Angeklagten); Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Beurteilung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers beim heimtückisch begangenen Mord; Heranziehung des Zweifelssatzes bei der Beurteilung der Konkurrenzen; Subsidiarität des versuchten gegenüber dem vollendeten Totschlag

  • Judicialis

    StPO § 301; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke trotz offen feindseligem Gegenübertreten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 201
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    Bei dieser Sachlage kann nicht davon gesprochen werden, es sei von Beginn an keine Zeit zu irgendwie gearteten Gegenmaßnahmen geblieben (vgl. BGHR aaO; BGH NStZ-RR 1999, 234).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    Zu einer eigenen abweichenden Gesamtwürdigung der belastenden Indizien ist der Senat nicht befugt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGHSt 36, 1, 14).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    Solches wäre aber nur rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht die entlastenden Angaben ohne weiteres als unwiderlegt hingenommen hätte (vgl. BGH NJW 2003, 2179 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    In einer solchen Fallgestaltung ist der Zweifelssatz, der zur Verneinung eines versuchten Totschlags führte, bei der Beurteilung der Konkurrenzen nochmals heranzuziehen (vgl. BGHSt 47, 243 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00

    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    Eine solche Betrachtung verstieße auch gegen den Zweifelssatz, weil sich ein für den Angeklagten günstiger Umstand zu einer belastenden Folge - der Annahme des Mordmerkmals - wenden würde (vgl. BGH StV 2001, 553).
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es beim heimtückisch begangenen Mord hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs an (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    Zu einer eigenen abweichenden Gesamtwürdigung der belastenden Indizien ist der Senat nicht befugt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGHSt 36, 1, 14).
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57

    Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen -

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    Wegen der Kostenentscheidung verweist der Senat auf BGHSt 11, 189.
  • BGH, 30.07.1999 - 3 StR 231/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    aa) Ein Darlegungsfehler ergibt sich nicht daraus, daß das Landgericht die Einlassung des Angeklagten nicht gesondert dargestellt hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Einlassung 1).
  • BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05
    Dies steht der Annahme eines Handelns zur Verschleierung der dem Opfer beigefügten Verletzungen oder zur Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen (vgl. BGHSt 41, 8) entgegen.
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Dahinter tritt die Versuchsstrafbarkeit der Einzelfälle, in denen die Überweisungen nicht ausgeführt worden sind, jeweils als subsidiär zurück (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 201 f.; Fischer aaO vor § 52 Rdn. 41).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz);

    Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10).
  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23

    Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung; Änderung des Schuldspruchs sowie

    Der Versuch eines Deliktes tritt regelmäßig hinter die Vollendung desselben gleichwertigen Deliktes zu Lasten des identischen Geschädigten zurück (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 52 ff. Rn. 151; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 52 ff. Rn. 110, 112; SK-StGB/Jäger, 9. Aufl., Vorbemerkungen vor § 52 Rn. 99; im Sinne einer Spezialität NK-StGB/Puppe/Grosse-Wilde, 6. Aufl., Vorbemerkungen zu §§ 52-55 Rn. 14; SSW-StGB/Eschelbach, 5. Aufl., § 52 Rn. 9).
  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

    Das Vorbringen des Betroffenen gegen die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen beschränkt sich auf teils urteilsfremde Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung, mit denen der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 201).
  • BGH, 10.01.2007 - 2 StR 555/06

    Mord (Heimtücke; Arglosigkeit zum Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Feststellung der die Wehrlosigkeit des Mordopfers begründenden Arglosigkeit aber auf den Zeitpunkt der ersten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung an (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGH NJW 1996, 471; NStZ 2006, 96; 2006, 503 f.; NStZ-RR 2005, 201 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2019 - 5 StR 662/18

    Abgrenzung von (versuchtem) schwerem Raub und räuberischer Erpressung (äußeres

    Treffen aber Versuch und Vollendung ein und desselben Delikts wie hier zusammen, tritt der Versuch zurück (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12

    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei

    Zur Begründung einer Aufklärungsrüge ist daher erforderlich, dass ausgeführt wird, welche konkrete Tatsache das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, welches genau und bestimmt bezeichnete, geeignete und erreichbare Beweismittel das Gericht zum Beweis für diese Tatsache hätte heranziehen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und welches - dem Revisionsführer günstige - Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH, a.a.O. sowie Beschlüsse vom 26.8.2003 - 1 StR 298/03, vom 6.4.2005 - 5 StR 22/05 = NStZ-RR 2005, 201 f. sowie vom 1.7.2010 - 1 StR 259/10 = NStZ-RR 2010, 316 f., jeweils zit. nach [...]; Senatsbeschlüsse vom 21.12.2007 - Ss 77/2007 (87/07) und vom 22.4.2010 - Ss 8/2010 (14/10); Meyer-Goßner, StPO , 55. Aufl., § 244 Rn. 81 m. w. N.).
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