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BGH, 16.07.2014 - 5 StR 227/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 52 StGB
Einheitliche Betrugstat aufgrund einer einzelnen Vereinbarung über den Abschluss von Anlageverträgen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14
Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei …
Auszug aus BGH, 16.07.2014 - 5 StR 227/14
Abgesehen davon läge ein Beruhen der Verurteilung auf einem Informationsdefizit des Gerichts angesichts der von der Revision selbst vorgetragenen Unterrichtung des Angeklagten durch seinen Verteidiger denkbar fern (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14 Rn. 15). - BGH, 14.07.2014 - 5 StR 217/14
Unzureichende Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche; Beruhen
Auszug aus BGH, 16.07.2014 - 5 StR 227/14
Der Senat teilt die Auffassung des Generalbundesanwalts, dass ein "Verständigungsgespräch" (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14) auch nach dem Revisionsvorbringen bezüglich der hier geführten Vorbesprechung nicht belegt ist.
- BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14
Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des …
In besonders gelagerten Einzelfällen (vgl. Landau NStZ 2014, 425, 430) kann ein Ausschluss des Beruhens im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO möglich sein, wenn der Instanzverteidiger den Angeklagten über Ablauf und Inhalt der außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche zuverlässig unterrichtet und so ein Informationsdefizit seines Mandanten ausgeglichen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, NStZ-RR 2014, 315; Beschluss vom 16. Juli 2014 - 5 StR 227/14).