Rechtsprechung
BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 257c Abs. 2 StPO
Verfahrensrüge (Begründung); Antrag auf Auswechselung des Verteidigers (konkludente Rücknahme durch Abschluss einer Verständigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257c Abs 2 StPO
Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers - Wolters Kluwer
Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers
- rewis.io
Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.09.2009 - 619 KLs 9/09
- BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 180 (Ls.)
- StV 2010, 470
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05
Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug …
Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
Die Verfahrensrüge, die auf dem - nicht verbeschiedenen - vor Eröffnung des Hauptverfahrens gestellten Antrag des Angeklagten auf Auswechselung des Pflichtverteidigers aufbaut, ist nach den Maßstäben von BGHR StPO § 218 Ladung 6 und § 24 Revision 1 unzulässig.Im Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers liegt eine wirksame konkludente Rücknahme des Antrags auf Auswechselung des Pflichtverteidigers (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 6).
- BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08
Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der …
Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
Ob Rechtsprechung des 3. Strafsenats (StV 2009, 628, 629) dem entgegen stünde, bedarf keiner Vertiefung.
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne …
Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2010 (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 23/10, StV 2010, 470) nicht entgegen.