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   BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10   

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https://dejure.org/2010,4688
BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 5 StR 23/10 (https://dejure.org/2010,4688)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 257c Abs. 2 StPO
    Verfahrensrüge (Begründung); Antrag auf Auswechselung des Verteidigers (konkludente Rücknahme durch Abschluss einer Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers

  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge wegen Nichtverbescheidung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel bei förmlicher Verständigung unter Mitwirkung des bisherigen Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 180 (Ls.)
  • StV 2010, 470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05

    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
    Die Verfahrensrüge, die auf dem - nicht verbeschiedenen - vor Eröffnung des Hauptverfahrens gestellten Antrag des Angeklagten auf Auswechselung des Pflichtverteidigers aufbaut, ist nach den Maßstäben von BGHR StPO § 218 Ladung 6 und § 24 Revision 1 unzulässig.

    Im Abschluss einer Verständigung unter Mitwirkung des allein tätig gewordenen Pflichtverteidigers liegt eine wirksame konkludente Rücknahme des Antrags auf Auswechselung des Pflichtverteidigers (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 6).

  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08

    Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 23/10
    Ob Rechtsprechung des 3. Strafsenats (StV 2009, 628, 629) dem entgegen stünde, bedarf keiner Vertiefung.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2010 (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 23/10, StV 2010, 470) nicht entgegen.
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