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   BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92   

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https://dejure.org/1992,2932
BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92 (https://dejure.org/1992,2932)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1992 - 5 StR 231/92 (https://dejure.org/1992,2932)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92 (https://dejure.org/1992,2932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den Tatrichter - Indizien für die Bedeutungslosigkeit von Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 551
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87

    Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Mordes - Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 191/89
    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 1 bis 7 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 1 bis 7 m.w.N.).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 620/87

    Sinn und Zweck der Abtrennung eines Verfahrens von einem anderen - Abtrennung

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92
    Allerdings sind das Fehlen oder die Lückenhaftigkeit einer Begründung in diesem Zusammenhang dann unschädlich, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01

    Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der

    Bei der Überzeugungsbildung, daß die Beweiserhebung oder schon die weiteren Bemühungen um die Gewinnung des bezeichneten Beweismittels keine dem Angeklagten günstige Wendung des Verfahrens herbeiführen würde, kann eine Vorauswürdigung des Beweises in Betracht kommen (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1990, 350; 1992, 551, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; siehe auch BGHSt 21, 118, 122; Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1187 a; Sander NStZ 1998, 207).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Daran fehlt es indes, wenn der Tatrichter aus der behaupteten und als erwiesen unterstellten Indiztatsache einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluss nicht ziehen will (BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3056; vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551).
  • BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11

    Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge

    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225; KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

    Da der Schluß von der behaupteten Hilfstatsache auf unmittelbar erhebliche Umstände nicht zwingend, sondern nur möglich war, hatte der Tatrichter über die tatsächliche Erheblichkeit dieser Hilfstatsache in freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) zu entscheiden (vgl. BGH GA 1964, 77; NJW 1961, 2069, 2070; 1988, 501, 502; NStZ 1981, 309, 310; 1992, 551).
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