Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.06.1997

Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97   

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BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, alt: 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1998,2080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge - Aufklärungspflichtverletzung wegen unterbliebener Zeugenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 45
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1998, 635
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Es hätte zusätzlich mitgeteilt werden müssen, ob und in welcher Rolle die Auskunftspersonen bereits vernommen worden sind und welche Angaben dabei gemacht wurden (vgl. BGH NStZ 1999, 45 m. w. N.).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 182/06

    Verurteilungen im Fußballwettskandal rechtskräftig

    Die Aufklärungsrüge ist unzulässig (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1999, 45 f. m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Denn jedenfalls legt die Revision nicht dar, aufgrund welcher Umstände sich die Strafkammer zu der vermissten weiteren Beweiserhebung gedrängt sehen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; Urteile vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471; vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102), obwohl sie über die örtlichen Verhältnisse und die konkreten Sichtverhältnisse am Unfallort bereits Beweis erhoben hatte, unter anderem durch die Vernehmung der beiden Polizeibeamten H. und S., die dem Angeklagten in der Tatnacht gefolgt waren und den Unfallort kurz nach ihm erreicht hatten, sowie die Inaugenscheinnahme von Lichtbildern vom Unfallort und die Verlesung eines Aktenvermerks über die Auswertung der Videoaufzeichnung.
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 338/22

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen i.R.e. Aufklärungsrüge

    aa) Denn eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer eine bestimmte Beweistatsache und die für die Beweiseignung und -bedeutung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wichtigen Umstände angibt, aufgrund derer sich das Tatgericht zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18, Beschlüsse vom 18. August 1993 - 3 StR 469/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7; vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316).
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 649/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeber; Arbeitnehmer;

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt unter anderem voraus, dass der Revisionsführer eine bestimmte Beweistatsache und die Umstände angibt, aufgrund derer sich das Tatgericht zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; Beschlüsse vom 18. August 1993 - 3 StR 469/93, BGHR StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7; vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102 mwN).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer (bzw. Rechtsbeschwerdeführer) eine bestimmte Beweistatsache, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Erkenntnisquellen, derer sich das Gericht hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der unterbliebenen Beweiserhebung hätte drängen müssen und welches Ergebnis von dieser zu erwarten gewesen wäre (ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteile vom 18.07.2019 - 5 StR 649/18 -, juris und 15.09.1998 - 5 StR 145/98 -, juris; BGHSt 2, 168 f.; KG, Beschlüsse vom 20.11.2018 - 3 Ws [B] 259/18 -, juris [zu § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG] und 12.09.2018 - [2] 161 Ss 141/18 [40/18] - mwN).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Die insoweit von der Revision in Bezug genommenen Urteilsstellen reichen nicht aus, um beurteilen zu können, ob sich das Landgericht hätte gedrängt sehen müssen, einen weiteren Sachverständigen anzuhören (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 81).
  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

    Wird gerügt, daß das Gericht bestimmte Zeugen nicht vernommen hat, ist insbesondere der Inhalt etwaiger früherer Aussagen mitzuteilen (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6; BGH NSI:Z 1997, 3791 BGH StV 1998, 635; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 356).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22

    Anforderungen an die Formulierung eines Beweisantrags im Falle des

    Hiernach erweist sich die Rüge als unzulässig, da die Revisionsbegründung weder vorträgt, welche konkreten Ergebnisse das Gutachten des Sachverständigen erbracht hätte, noch, aufgrund welcher Umstände und Vorgänge sich die Strafkammer zu dieser Beweiserhebung gedrängt sehen musste (BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98 -, NStZ 1999, 45 (46); vgl. KK/Krehl, a.a.O., Rn. 216 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19
  • BGH, 06.06.2017 - 4 StR 355/16

    Untersuchungsgrundsatz (Erhebung weiterer Beweise aufgrund begründeter Zweifel);

  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben und bandenmäßige Einfuhr von

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • BGH, 08.08.2002 - 4 StR 169/02

    Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der

  • BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung

  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 3 RVs 69/15

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Behauptung einer unzulässigen Verwertung

  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden, Prozessverhalten des Angeklagten, Entziehung der

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 27/08

    Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis der mit der Anlage Traffipax Traffistar

  • BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02

    Nicht gewinnmindernde Betriebsausgaben im Steuerstrafverfahren -

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12

    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei

  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 5/04

    Rechtsbeschwerde; Begründung; Aufklärungsrüge; Sachrüge

  • BayObLG, 22.05.2001 - 4St RR 63/01

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Unwissenheit des Gehilfen

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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.1997 - 5 StR 232/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4271
BGH, 17.06.1997 - 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1997,4271)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1997,4271)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97 (https://dejure.org/1997,4271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anwendung des § 174 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Existenz eines "Versuchs eines besonders schweren Falles"

  • rechtsportal.de

    StGB § 174

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 293
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 645/17

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Missbrauch einer aus dem

    Die das Schutzalter von Schutzbefohlenen bis zum 18. Lebensjahr ausdehnende Vorschrift setzt über das Bestehen eines Obhutsverhältnisses hinaus die Feststellung voraus, dass die sexuellen Handlungen gerade unter Missbrauch einer aus dem festgestellten Obhutsverhältnis resultierenden Abhängigkeit des Schutzbefohlenen vorgenommen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2017 - 5 StR 112/17, NStZ-RR 2017, 276, 277; Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97, NStZ-RR 1997, 293; Renzikowski in MK-StGB, 3. Aufl., § 174 Rn. 33; Hörnle in LK-StGB, 12. Aufl., § 174 Rn. 30).

    Ausreichend ist aber auch, dass der Täter seine Macht gegenüber dem Schutzbefohlenen erkennt und die auf ihr beruhende Abhängigkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt, wobei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen beiden Teilen bewusst sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367; vom 4. Mai 1982 - 1 StR 88/82, NStZ 1982, 329; vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 257/90, NStZ 1991, 81, 82; vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91, bei Miebach, NStZ 1993, 223; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 591/96, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Missbrauch 2; Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97 aaO; Urteil vom 11. Juli 2017 - 5 StR 112/17 aaO).

  • BGH, 11.07.2017 - 5 StR 112/17

    Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses

    Diese Vorschrift dehnt das Schutzalter von Schutzbefohlenen bis zum 18. Lebensjahr aus, setzt allerdings voraus, dass die sexuellen Handlungen unter Missbrauch einer mit dem festgestellten Obhutsverhältnis verbundenen Abhängigkeit des Schutzbefohlenen vorgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20

    Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen

    Eine versuchte Vergewaltigung kommt bei Vollendung des Grundtatbestandes des § 177 Abs. 1 StGB aufgrund des auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2460) weiterhin als Strafzumessungsregel ausgestalteten § 177 Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 587/17; BT-Drucks.18/9097, S. 28) nicht in Betracht (vgl. BGH, aaO; vgl. zur a.F. Beschluss vom 17. Juni 1997 - 5 StR 232/97, NStZ-RR 1997, 293).
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