Rechtsprechung
BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 46 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Einziehung (Bestimmung des Werts des Einziehungsgegenstands; bestimmender Strafzumessungsgrund; Urteilsgründe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 74 Abs 2 Nr 1 StGB, § 267 StPO
Strafzumessung: Berücksichtigung eines eingezogenen Gegenstandes von nicht unbeträchtlichem Wert - Wolters Kluwer
Änderung des Rechtsfolgenausspruchs nach § 349 Abs. 4 StPO aufgrund einer Nichtberücksichtigung des Werts eines eingezogenen PKWs in die Strafzumessung
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung eines eingezogenen Gegenstandes von nicht unbeträchtlichem Wert
- ra.de
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung eines eingezogenen Gegenstandes von nicht unbeträchtlichem Wert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Änderung des Rechtsfolgenausspruchs nach § 349 Abs. 4 StPO aufgrund einer Nichtberücksichtigung des Werts eines eingezogenen PKWs in die Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Wert des Einziehungsgegenstandes muss bei der Strafzumessung beachtet werden
Verfahrensgang
- LG Kiel, 28.01.2011 - 10 KLs 27/10
- BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 726
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14
Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von …
c) Der Wegfall des gesamten Strafausspruchs führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung, denn diese steht mit der Bemessung der Strafe wie beschrieben in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76). - BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht …
Sollte der für die Tatbegehung genutzte VW Golf VI wiederum eingezogen werden - wie dies im angefochtenen Urteil für sich genommen ebenso rechtsfehlerfrei erfolgt ist wie die Anordnung des Wertersatzverfalls -, so wäre der Wert des Fahrzeugs zu bestimmen und die Einziehung mit Blick auf das Gesamtübel der Rechtsfolgen gegebenenfalls bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726 mwN). - BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der …
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565; vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 343). - BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr …
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (…BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370; Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726;… Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76). - BGH, 02.06.2014 - 4 StR 61/14
Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Geiselnahme in Tateinheit …
Sollte das Fahrzeug einen nicht unerheblichen Wert haben, hätte dies als bestimmender Gesichtspunkt bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370 und vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726).