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   BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09   

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https://dejure.org/2009,4258
BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes Wiedererkennen (Wahllichtbildvorlage; suggestive Wirkung); Recht auf ein faires Verfahren (effektive Teilhabe der Verteidigung; Ermittlungsmaßnahmen während laufender Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 53
  • StV 2010, 170
  • JR 2011, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).

    d) Schließlich ist die Beweiswürdigung des Landgerichts in zweifacher Hinsicht lückenhaft (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 16 und 17 m.w.N.).

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).

    d) Schließlich ist die Beweiswürdigung des Landgerichts in zweifacher Hinsicht lückenhaft (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 16 und 17 m.w.N.).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Der neue Tatrichter wird naheliegend das Verhältnis des Angeklagten zu dem rechtskräftig verurteilten U. - auch bezogen auf den diesem gemeinsam mit dem Angeklagten angelasteten weiteren Raub - nachzugehen haben (vgl. auch BGH wistra 2002, 260, 262; 430).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    b) Darüber hinaus ist fraglich und vom Landgericht nicht problematisiert worden, ob die ausschlaggebende Wahllichtbildvorlage den Erfordernissen des subjektiven Auswahlverfahrens entsprach (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 13 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass auch das (wiederholte) Wiedererkennen in der Hauptverhandlung einen, wenn auch eingeschränkten, Beweiswert haben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, Tz. 15) und insoweit die Wiedergabe der von einem Zeugen gegebenenfalls besonders hervorgehobenen Wiedererkennungs- und Identifizierungsmerkmale eines Täters in den Urteilsgründen wünschenswert ist.
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Durch die anlässlich der Einzelbildvorlage geäußerte Einschätzung der Zeugin, sie sei sich hinsichtlich der Identifizierung zu 85 % sicher, wird die Verlässlichkeit der Wiedererkennung nicht gesteigert, sondern über die auch vom Landgericht anerkannten Mängel hinaus zusätzlich herabgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen

    Bei diesem Ablauf der Identifizierungsmaßnahmen bestand somit die Möglichkeit, dass beim Zeugen B. die originäre Erinnerung durch das (einzelne) Fahndungsfoto "überschrieben" worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, 54; s. auch Urteil vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 234/05), und es war nicht einmal ausgeschlossen, dass der Zeuge D. mit ihm vor seiner eigenen Einsichtnahme über die zu erwartende Anordnung der Fotos gesprochen, möglicherweise gar auch das Fahndungsfoto gesehen hatte.
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Soweit dem das obiter dictum aus seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53 entgegensteht, hält der Senat daran nicht fest.
  • AG Rheinbach, 13.03.2017 - 15 Ds 6/17

    Hinreichender Tatverdacht bzgl. Wahrscheinlichkeit der Verurteilung in einer

    Denn das Wiedererkennen im Rahmen der Lichtbildvorlage kann anerkanntermaßen eine suggestive Wirkung auf die Zeugen haben, die ein späteres erneutes Wiedererkennen in der Hauptverhandlung ohne Weiteres zu verfälschen vermag (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2010, 53).
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