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   BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06   

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https://dejure.org/2006,5553
BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06 (https://dejure.org/2006,5553)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2006 - 5 StR 236/06 (https://dejure.org/2006,5553)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06 (https://dejure.org/2006,5553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Beweiswürdigung (Beweiswert objektiver Belastungsindizien über den konkreten Fall hinaus: beschränkte Wirkung für Parallelfälle; Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge (Bezeichnung eines konkreten Beweismittels in dem Beweisantrag, dessen fehlerhafte Ablehnung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Entfaltung einer belastenden Wirkung für einen einem Angeklagten angelasteten Parallelfall durch objektive Belastungsindizien in einem den sie betreffenden ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Berücksichtigung von einen Vorwurf betreffenden Belastungsindizien auch für weitere Fälle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 713
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2003 - 5 StR 120/03

    Rekonstruktionsverbot; Verbot der Aktenrüge

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Im Revisionsvorbringen wird die Angabe eines konkret bezeichneten Beweismittels in dem Antrag nicht belegt (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40), weil der Aufenthaltsort des Zeugen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH StV 1998, 4).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Zwar entfalten objektive Belastungsindizien in der Regel über den sie betreffenden Einzelfall hinaus eine den Angeklagten belastende Wirkung auch für einen angelasteten Parallelfall (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; 430, 431).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Sollten sich in der Aussage der Belastungszeugin die bisher festgestellten Qualitätsmängel wiederholen, wird es eine ins einzelne gehende Darstellung und Bewertung der die Mängel begründenden Umstände und einer Betrachtung der Entwicklung der verschiedenen Aussagen in einer lückenlosen Gesamtwürdigung bedürfen (vgl. BGH NJW 2003, 2250 m.w.N.; BGH StV 2005, 253, 254).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Im Revisionsvorbringen wird die Angabe eines konkret bezeichneten Beweismittels in dem Antrag nicht belegt (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40), weil der Aufenthaltsort des Zeugen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH StV 1998, 4).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Indes reicht diese Erwägung, wie es die Revision auch vorträgt, nicht aus, die festgestellten Fragwürdigkeiten in der gebotenen Gesamtschau (vgl. BGH StV 1997, 513, 514; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 5 StR 490/04) plausibel zu erläutern.
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 490/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der möglichen Tatbeteiligung eines die

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Indes reicht diese Erwägung, wie es die Revision auch vorträgt, nicht aus, die festgestellten Fragwürdigkeiten in der gebotenen Gesamtschau (vgl. BGH StV 1997, 513, 514; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 5 StR 490/04) plausibel zu erläutern.
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04

    Verletzung der Aufklärungspflicht (sich aufdrängende Beweiserhebung);

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Sollten sich in der Aussage der Belastungszeugin die bisher festgestellten Qualitätsmängel wiederholen, wird es eine ins einzelne gehende Darstellung und Bewertung der die Mängel begründenden Umstände und einer Betrachtung der Entwicklung der verschiedenen Aussagen in einer lückenlosen Gesamtwürdigung bedürfen (vgl. BGH NJW 2003, 2250 m.w.N.; BGH StV 2005, 253, 254).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Solches reicht vorliegend aufgrund der Besonderheiten der Beweislage aber nicht aus, um zusammen mit der Aussage der Belastungszeugin eine tragfähige Tatsachengrundlage für eine Verurteilung zu bilden (vgl. BGH StV 2002, 235), weil das Landgericht zahlreiche Qualitätsmängel der Aussage der Belastungszeugin mit unzutreffenden Erwägungen relativiert hat (vgl. Sander StV 2000, 45, 47).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 312/97

    Bandenmäßig begangene räuberische Erpressungen - Bandenmäßig begangene

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 5 StR 236/06
    Im Revisionsvorbringen wird die Angabe eines konkret bezeichneten Beweismittels in dem Antrag nicht belegt (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40), weil der Aufenthaltsort des Zeugen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH StV 1998, 4).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Soweit mit der Aufklärungsrüge Nr. 1 geltend gemacht wird, dass eine Gynäkologin und eine Polizeibeamtin hätten vernommen werden sollen, sind diese Beweismittel wegen fehlender ladungsfähiger Adressen nicht genügend bezeichnet (vgl. BGH NStZ 2006, 713).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    Die Aufklärungsrüge, die Strafkammer hätte H. vernehmen müssen (§ 244 Abs. 2 StPO), ist allerdings unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO); es fehlt die Angabe der ladungsfähigen Anschrift dieses Zeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2003 - 5 StR 120/03, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 40, und vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, NStZ 2006, 713; Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Becker in Löwe-Rosenberg, 26. Aufl., § 244 Rn. 368).
  • BGH, 14.03.2012 - 5 StR 28/12

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Beweiswürdigung; Erörterung bei möglichen

    Dies ist angesichts des mit einer solchen Tat verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die Persönlichkeit der Nebenklägerin und der hierdurch zwangsläufig aufkommenden Belastungen für das Familienleben schwer nachvollziehbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02 - und vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, StraFo 2006, 411).
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12

    Beweiswürdigung (erschöpfende; Erfahrungssatz; Erinnerungsvermögen von Zeugen an

    c) Soweit das Landgericht einen Aussagewechsel des Nebenklägers (Zungenkuss anstatt Oralverkehr im Fall 3) durch eine von der Tochter des Angeklagten beeinflusste Erinnerungsbildung verursacht sieht (UA S. 27) - was im Übrigen schon wegen der vom Landgericht betonten Bedeutung des Oralverkehrs für die Aussagemotivation des Nebenklägers bedenklich erscheint -, hätten die sich aus diesem Umstand ableitbaren Qualitätsmängel in der Aussage des Nebenklägers für die Glaubhaftigkeit von dessen Aussage im Übrigen bedacht werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, StraFo 2006, 411; BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 170, 172).
  • BGH, 29.01.2019 - 4 StR 452/18

    Ergänzung einer Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Soweit der Angeklagte F. eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) geltend macht, weil der Zeuge T. nicht 1 2 einvernommen wurde, ist die erhobene Rüge schon deshalb unzulässig (§ 344 Abs. 2 StPO), weil der Aufenthaltsort des Zeugen nicht mitgeteilt wird und es deshalb an der Benennung eines hinreichend bestimmten Beweismittels fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 StR 236/06, Rn. 3 (insoweit in NStZ 2006, 713 nicht abgedruckt); Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 68 mwN).
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