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   BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11   

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https://dejure.org/2011,4131
BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11 (https://dejure.org/2011,4131)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - 5 StR 236/11 (https://dejure.org/2011,4131)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 236/11 (https://dejure.org/2011,4131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer den Angeklagten entlastenden Beweiswürdigung und des Freispruchs im Zusammenhang mit Sexualdelikten unter Eheleuten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer den Angeklagten entlastenden Beweiswürdigung und des Freispruchs im Zusammenhang mit Sexualdelikten unter Eheleuten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11
    Dem nicht schematisch anzuwenden Grundsatz, dass das Landgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen hält, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; vgl. dazu ferner BGH, Urteile vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275; Meyer-Goßner aaO § 267 Rn. 33), ist hier genügt.
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04

    Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11
    Dem nicht schematisch anzuwenden Grundsatz, dass das Landgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen hält, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; vgl. dazu ferner BGH, Urteile vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275; Meyer-Goßner aaO § 267 Rn. 33), ist hier genügt.
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07

    Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ebenso wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11
    Dem nicht schematisch anzuwenden Grundsatz, dass das Landgericht bei freisprechenden Urteilen zunächst die Umstände feststellen muss, die es für erwiesen hält, und dazu die Begründung so abzufassen hat, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2; vgl. dazu ferner BGH, Urteile vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04, NStZ-RR 2005, 211; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275; Meyer-Goßner aaO § 267 Rn. 33), ist hier genügt.
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