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   BGH, 10.07.1984 - 5 StR 246/84   

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BGH, 10.07.1984 - 5 StR 246/84 (https://dejure.org/1984,10990)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1984 - 5 StR 246/84 (https://dejure.org/1984,10990)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84 (https://dejure.org/1984,10990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Fragerechts des Angeklagten nach seiner Wiederzulassung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 10.07.1984 - 5 StR 246/84
    Das blieb dem Angeklagten auch nachträglich unbenommen (vgl. BGHSt 22, 289, 297).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 10.07.1984 - 5 StR 246/84
    Denn der Gerichtsbeschluß nach § 172 Nr. 4 GVG schloß alle Vorgänge ein, die mit der Vernehmung der 13jährigen Zeugin K. in enger Verbindung standen oder sich unmittelbar aus ihr entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden war (vgl. BGH GA 1972, 184; BGH Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 198 -).
  • BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15

    Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen

    Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme; vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO; siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle

    Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363; vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN).
  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 508/93

    Hauptverhandlung - Psychopathologische Kriterien - Ausschluß - Öffentlichkeit -

    Dies gilt insbesondere auch für die Beschlußfassung nach § 247 StPO (Senatsurteil vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84 -, bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 206) wie für die vorangegangenen Erörterungen hierüber und die jeweilige Unterrichtung des Angeklagten nach Vernehmung der beiden Zeugen vor deren Entlassung gemäß § 247 Satz 4 StPO.
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