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   BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06   

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https://dejure.org/2006,5628
BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06 (https://dejure.org/2006,5628)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2006 - 5 StR 249/06 (https://dejure.org/2006,5628)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 5 StR 249/06 (https://dejure.org/2006,5628)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 26a StPO
    Besorgnis der Befangenheit (absoluter Revisionsgrund bei Willkür; zu unrecht verworfenes Ablehnungsgesuch; Formalentscheidungen nach § 26a StPO und Begründungsersetzung durch das Revisionsgericht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Einstellung eines Verfahrens auf Grund Ausbleibens eines Zeugen; Zulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei Fehlen eines Grundes zur Ablehnung des Richters

  • Judicialis

    StPO § 26a; ; StPO § 26a Abs. 1; ; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2 § 26a Abs. 1 Nr. 2 § 338 Nr. 3
    Verfahrensbeschränkung als völlig ungeeigneter Ablehnungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06
    Insoweit ist das Revisionsgericht im Rahmen des § 338 Nr. 3 StPO an einem "Austausch" des Verwerfungsgrundes innerhalb des § 26a Abs. 1 StPO nicht gehindert, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Angeklagten den gesetzlichen Richter nicht entziehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 Rdn. 18; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 Rdn. 13).

    Eine solche Begründung ist zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuches aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignet, was dem Fehlen eines Ablehnungsgrundes gleichsteht (vgl. BGHSt 50, 216, 221; BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05 Rdn. 19; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 Rdn. 12).

    Damit ist zwar - wie auch bei der Zurückweisung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 Rdn. 13) - die Mitteilung eines für den Angeklagten nachteiligen vorläufigen Beweisergebnisses vor Urteilsverkündung verbunden.

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06
    Indes liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO nicht vor: Das Landgericht hat dem Angeklagten nicht durch willkürliche Anwendung von § 26a StPO seinen gesetzlichen Richter entzogen (vgl. hierzu BGHSt 50, 216).

    Eine solche Begründung ist zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuches aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignet, was dem Fehlen eines Ablehnungsgrundes gleichsteht (vgl. BGHSt 50, 216, 221; BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05 Rdn. 19; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 Rdn. 12).

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06
    Das Gericht trifft dabei lediglich eine vorläufige Prognose (vgl. Weßlau in SK-StPO 29. Lieferung § 154 Rdnr. 44), die im Rahmen des § 154 Abs. 4 StPO vom Tatgericht - ohne Antrag der Staatsanwaltschaft - zu korrigieren ist (vgl. BGHSt 13, 44, 45; 30, 197, 198), wenn sich später herausstellt, dass sie - weil die übrigen Vorwürfe nicht nachzuweisen sind - nicht zutrifft.
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06
    Diese Begründung übersieht zwar, dass sich die Besorgnis der Befangenheit auf den einzelnen Richter beziehen kann, der an dem Beschluss mitgewirkt hat, und es auf die dem Angeklagten nicht mögliche Glaubhaftmachung des Abstimmungsverhaltens nicht ankommt (vgl. BGHSt 23, 200, 202 f.; Kuckein in KK 5. Aufl. § 338 Rdn. 61).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06
    Insoweit ist das Revisionsgericht im Rahmen des § 338 Nr. 3 StPO an einem "Austausch" des Verwerfungsgrundes innerhalb des § 26a Abs. 1 StPO nicht gehindert, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Angeklagten den gesetzlichen Richter nicht entziehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 Rdn. 18; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 Rdn. 13).
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06
    Eine solche Begründung ist zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuches aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignet, was dem Fehlen eines Ablehnungsgrundes gleichsteht (vgl. BGHSt 50, 216, 221; BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05 Rdn. 19; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 Rdn. 12).
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 58/59

    Erforderlichkeit eines Antrags der Staatsanwaltschaft i.R.d. Wiederaufnahme des

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06
    Das Gericht trifft dabei lediglich eine vorläufige Prognose (vgl. Weßlau in SK-StPO 29. Lieferung § 154 Rdnr. 44), die im Rahmen des § 154 Abs. 4 StPO vom Tatgericht - ohne Antrag der Staatsanwaltschaft - zu korrigieren ist (vgl. BGHSt 13, 44, 45; 30, 197, 198), wenn sich später herausstellt, dass sie - weil die übrigen Vorwürfe nicht nachzuweisen sind - nicht zutrifft.
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    c) Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG NJW 2005, 3410, 3411; StraFo 2006, 232, 235 f.; BGHSt 50, 216, 218; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 StR 249/06 - Umdr.
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde

    Dem Fehlen der Begründung steht der Fall gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHSt 50, 216, 220; StraFo 2006, 452; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 3; als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet von BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; NJW 2005, 3410).
  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

    Gleichwohl, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Betroffenen nicht den gesetzlichen Richter - und damit auch nicht dessen Anspruch auf rechtliches Gehör - entziehen kann (BVerfG NStZ-RR 2006, 379), ist lediglich von einer schlicht fehlerhaften Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften der §§ 26a, 27 StPO auszugehen, wenn die Ablehnungsentscheidung nach den anderen in § 26a Abs. 1 StPO genannten Gründen hätte abgelehnt werden können (BGH StraFo 2006, 452; KG VRS 132, 57).
  • OLG Saarbrücken, 18.03.2019 - Vollz (Ws) 20/18

    Absoluter Rechtsbeschwerdegrund bei Entscheidung eines zuvor abgelehnten Richters

    Das stellt nicht nur eine schlicht fehlerhafte Anwendung der Vorschrift dar, sondern beruht, da auch kein anderer Verwerfungsgrund nach § 26a Abs. 1 StPO vorliegt (vgl. zur Austauschbefugnis des Revisionsgerichts: BGH StraFo 2006, 452 f. - juris Rn. 4), auf einer grob fehlerhaften, offensichtlich unhaltbaren und daher willkürlichen Anwendung der Vorschrift.
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