Rechtsprechung
BGH, 20.07.2010 - 5 StR 255/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 228 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
Körperverletzung (Einwilligung; Sittenwidrigkeit; konkrete Todesgefahr); umgekehrter Tatbestandsirrtum (besondere Opferkonstitution; Irrtum über das Maß der eigenen Gefährlichkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Einwilligung des Tatopfers in die vorsätzliche Körperverletzung durch Faustschläge gegen die Schläfenregion wegen Überschreitens der Grenzen der Sittenwidrigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 16 Abs. 1 S. 2
Wirksamkeit einer Einwilligung des Tatopfers in die vorsätzliche Körperverletzung durch Faustschläge gegen die Schläfenregion wegen Überschreitens der Grenzen der Sittenwidrigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 36
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03
Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln; …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 255/10
Hierdurch ist der Angeklagte aber genauso wenig beschwert wie durch das - aus Sicht des Landgerichts in diesem Zusammenhang konsequente - Unterlassen einer Erörterung, ob die verborgen gebliebene Körperabnormität des Opfers (lediglich 1 Millimeter Stärke des Schädelknochens anstatt üblicher 3 bis 5 Millimeter) einen Irrtum über das Maß der eigenen Gefährlichkeit und damit möglicherweise über die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes hätte begründen können (vgl. BGHSt 49, 34, 44; 166, 175). - BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03
Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 255/10
Die Annahme einer fahrlässigen Tötung ist angesichts der festgestellten Umstände gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB jedenfalls möglich (vgl. BGHSt 49, 166, 175 f.) und hier in der Sache gerechtfertigt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 4 Nebenklägerrevision 1 zu einem sehr ähnlichen Sachverhalt). - BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08
Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 255/10
Das Landgericht hat übersehen, dass nach den durch den Bundesgerichtshof entwickelten Maßstäben (vgl. BGHSt 53, 55, 62 f. Tz. 28 m.w.N.) die Einwilligung des Tatopfers in die vorsätzliche Körperverletzung durch Faustschläge gegen die Schläfenregion wegen Überschreitens der Grenzen der Sittenwidrigkeit (§ 228 StGB) unwirksam gewesen ist. - BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03
Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 255/10
Die Annahme einer fahrlässigen Tötung ist angesichts der festgestellten Umstände gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB jedenfalls möglich (vgl. BGHSt 49, 166, 175 f.) und hier in der Sache gerechtfertigt (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 4 Nebenklägerrevision 1 zu einem sehr ähnlichen Sachverhalt).
- BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12
Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei …
Diesem Maßstab entsprechend wird die Körperverletzung nach insoweit übereinstimmender höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann als sittenwidrig bewertet, wenn bei objektiver Betrachtung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Umstände die einwilligende Person durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird (BGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 44 und vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 173; BGH…, Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 62 Rn. 28 und 63 Rn. 29; siehe auch BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 (insoweit in NStZ 2009, 401-403 nicht abgedruckt); BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10 und vom 12. Juni 2012 - 3 StR 163/12).Bei durch diese verursachter konkreter Todes- bzw. Lebensgefahr kann regelmäßig ein die Grenze der Sittenwidrigkeit im Sinne von § 228 StGB überschreitendes Ausmaß der Gefährlichkeit für die Rechtsgüter Leib und Leben angenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10 bzgl. mit konkreter Todesgefahr verbundenen Faustschlägen gegen die Schläfenregion).
Richten sich solche Schläge gegen besonders empfindliche Bereiche des Kopfes, wie vor allem die Schläfenregion, wird regelmäßig sogar von einer konkreten Todesgefahr auszugehen sein (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10).
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19
Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei …
Insoweit ist der Sachverhalt mit anderen Fällen aus der Rechtsprechung nicht vergleichbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10; vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) …und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140 Rn. 18). - BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23
Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung; …
Insbesondere gilt dies für kräftige Fausthiebe gegen den Kopf, namentlich gegen die Schläfenregion (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342;… Beschlüsse vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140 Rn. 18; vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10, juris). - BGH, 26.01.2021 - 1 StR 463/20
Revisionsbegründung des Nebenklägers (Darlegung, dass das Urteil mit dem Ziel …
Insoweit ist der Sachverhalt mit anderen Fällen aus der Rechtsprechung nicht vergleichbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10; vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) …und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140 Rn. 18).