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   BGH, 02.08.2011 - 5 StR 259/11   

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https://dejure.org/2011,4130
BGH, 02.08.2011 - 5 StR 259/11 (https://dejure.org/2011,4130)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2011 - 5 StR 259/11 (https://dejure.org/2011,4130)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2011 - 5 StR 259/11 (https://dejure.org/2011,4130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisibilität der Verurteilung eines Jugendlichen wegen Totschlags bei mangelnder Erforschung der (Mit-) Täterschaft des Vaters an der Tötung der Stiefmutter; Anforderungen an den Beweiswert möglicher DNA-Spuren des potenziellen Täters auf der Tatwaffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StPO § 170 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Revisibilität der Verurteilung eines Jugendlichen wegen Totschlags bei mangelnder Erforschung der (Mit-) Täterschaft des Vaters an der Tötung der Stiefmutter; Anforderungen an den Beweiswert möglicher DNA-Spuren des potenziellen Täters auf der Tatwaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Jugendlichen wegen Tötung der "Zweitfrau" seines Vaters aufgehoben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Jugendlichen wegen Tötung der "Zweitfrau” seines Vaters aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Urteil gegen Deutsch-Libanesen wegen Tötung einer Zweitfrau

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 5 StR 259/11
    c) Soweit das Landgericht angenommen hat (UA S. 26), dass der Angeklagte anstelle seines Vaters die Kinder aus der Wohnung der Getöteten geholt haben könnte, weil dieser zu befürchten hatte, die Mutter werde ihn nach den Übergriffen vom Vortage nicht einlassen, hätte dies als Ansatz genommen werden müssen, ein sich angesichts der Beweislage aufdrängendes Alternativgeschehen, eine dolose Mitwirkung des Angeklagten als Türöffner für den Haupttäter, in Betracht zu ziehen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2005 - 5 StR 490/04 - und vom 18. Januar 2009 - 5 StR 578/08, StV 2009, 176, 177).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 5 StR 259/11
    Hierdurch hat es das Landgericht unterlassen, ein sogar im Urteil angesprochenes Alternativgeschehen - eine Beihilfehandlung des Angeklagten - näherer Prüfung und Würdigung zu unterziehen, ferner eine denkbare Mittäterschaft des Angeklagten oder eine Tat des Angeklagten nach Anstiftung durch Familienangehörige (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387, insoweit nicht in BGHSt 51, 144 abgedruckt).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 490/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der möglichen Tatbeteiligung eines die

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 5 StR 259/11
    c) Soweit das Landgericht angenommen hat (UA S. 26), dass der Angeklagte anstelle seines Vaters die Kinder aus der Wohnung der Getöteten geholt haben könnte, weil dieser zu befürchten hatte, die Mutter werde ihn nach den Übergriffen vom Vortage nicht einlassen, hätte dies als Ansatz genommen werden müssen, ein sich angesichts der Beweislage aufdrängendes Alternativgeschehen, eine dolose Mitwirkung des Angeklagten als Türöffner für den Haupttäter, in Betracht zu ziehen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2005 - 5 StR 490/04 - und vom 18. Januar 2009 - 5 StR 578/08, StV 2009, 176, 177).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Soweit - bisher im Einzelnen nicht dargelegte und erwogene - Mitteilungen des Angeklagten gegenüber Dritten über das Vorliegen einer Notwehrlage zu würdigen wären (vgl. UA S. 38), könnten diese im Grundsatz - ähnlich einem von einem Verdächtigen selbst bekundeten Alibi (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 5 StR 259/11) - kaum Bedeutung für eine Bestätigung der Notwehreinlassung haben.
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