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   BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15   

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https://dejure.org/2015,35678
BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15 (https://dejure.org/2015,35678)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2015 - 5 StR 259/15 (https://dejure.org/2015,35678)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15 (https://dejure.org/2015,35678)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 211 StGB
    Rechtsfehlerbehaftete Schuldfähigkeitsprüfung (Beeinträchtigung oder Aufhebung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit; krankhafte seelische Störung; andere seelische Abartigkeit; ungenau klassifizierte Diagnose; endogene Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 211 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Heimtückemord: Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Feststellung eines krankhaften Beziehungswahns; Heimtücke trotz offener Feindseligkeit und bekannter Aggressivität des Täters; Angriff zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz

  • IWW

    § 21 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Totschlags im Zustand einer Wahnstörung und verminderter Steuerungsfähigkeit

  • rewis.io

    Heimtückemord: Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Feststellung eines krankhaften Beziehungswahns; Heimtücke trotz offener Feindseligkeit und bekannter Aggressivität des Täters; Angriff zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Überprüfung der Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Totschlags im Zustand einer Wahnstörung und verminderter Steuerungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - und die latente Angst des Opfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 72
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen; es kommt vielmehr darauf an, ob das Opfer gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 f.; vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03, NStZ-RR 2004, 14, 15 f.; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen; es kommt vielmehr darauf an, ob das Opfer gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 f.; vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03, NStZ-RR 2004, 14, 15 f.; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338).
  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein:

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15
    Ferner kann bei einem zunächst in Körperverletzungsabsicht geführten Angriff Arglosigkeit bejaht werden, wenn der ursprüngliche Verletzungswille des Täters so schnell in einen Tötungsvorsatz umschlägt, dass der Überraschungseffekt bei Beginn der eigentlichen Tötungshandlung noch andauert (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 mwN).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen; es kommt vielmehr darauf an, ob das Opfer gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 f.; vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03, NStZ-RR 2004, 14, 15 f.; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen; es kommt vielmehr darauf an, ob das Opfer gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 f.; vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03, NStZ-RR 2004, 14, 15 f.; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen, da es darauf ankommt, ob es gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338 und vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72, 73 mwN; vgl. allerdings zur Bedeutung von Beziehungsverläufen bei bisheriger Gewaltlosigkeit des Täters BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692, und vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atomsphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen, da es darauf ankommt, ob das Opfer gerade im Tatzeitpunkt weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem (nur) gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten (erheblichen) Angriff gerechnet hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, NJW 1991, 1963; vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 f.; vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234; vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, NStZ-RR 2007, 174 f. (Ls); vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450 f.; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72, 73; vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98; Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 517/10, juris).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Unabhängig von der Frage, unter welchen Umständen Ausländerhass als wahnhafte Störung gewertet oder zu einer solchen beitragen kann, sind weder die lediglich schlaglichthaft angeführte "negative Einstellung" des Angeklagten zu "Ausländern" noch die Gesichtspunkte, dass der Angeklagte in seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung einen verwirrten Eindruck gemacht, sich verärgert über die Nebenklägerin Ha. gezeigt und die Verantwortung für seine Lebenssituation auf andere abgeschoben habe (UA S. 20) - selbst in der Zusammenschau - geeignet, die Diagnose einer wahnhaften Störung, der für die Beurteilung der Schuldfähigkeit Bedeutung zukommt, zu belegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 25/19

    Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; vorausgehende verbale Auseinandersetzung;

    Das Landgericht hat dabei nicht bedacht, dass auch eine auf feindseliger Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegenstehen muss, da es darauf ankommt, ob es gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben bzw. schweren oder doch erheblichen Angriffen gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (vgl. BGH, aaO; Urteil vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72, je mwN).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

    Arglos ist das Opfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet, wobei eine auf früheren Aggressionen beruhende latente Angst des Opfers seine Arglosigkeit erst dann aufhebt, wenn es deshalb gerade im Tatzeitpunkt mit Feindseligkeiten des Täters rechnet (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 72, 73; NStZ 2013, 337, 338, jeweils m. w. N.).
  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

    Für beide Geschädigten bestand kein akuter Anlass für die Annahme, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff auf ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit nun unmittelbar bevorstand (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12, Juris; BGH, Entscheidung vom 21.01.2021, Az. 4 StR 337/20, Juris; BGH, Entscheidung vom 11.11.2015, Az. 5 StR 259/15 Juris).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Beweiswürdigung, frühere Aggressionen, feindselige

    So stehen frühere Aggressionen und eine feindselige Atmosphäre der Annahme von Arglosigkeit grundsätzlich nicht entgegen; es kommt vielmehr darauf an, ob das Tatopfer gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72 mwN).
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