Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12, (alt: 5 StR 555/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6253
BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12, (alt: 5 StR 555/09) (https://dejure.org/2013,6253)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - 5 StR 261/12, (alt: 5 StR 555/09) (https://dejure.org/2013,6253)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, (alt: 5 StR 555/09) (https://dejure.org/2013,6253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,6253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 472 StPO
    Keine Auferlegung der Kosten des Nebenklägers zu Lasten der Staatskasse bei zum Freispruch des Angeklagten führender Revision

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 2 StPO; § 4 StPO; § 112 StPO; § 125 StPO; § 261 StPO
    Rechtsbeugung durch Zusammenziehung von Verfahren zur rechtswidrigen Begründung von Zuständigkeiten zum Erlass von Haftbefehlen (Anforderungen an die Feststellung sachfremder Motive); Rechtsbeugung durch Stellung eines Haftbefehlsantrags seitens eine intern unzuständigen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 339 StGB
    Rechtsbeugung: Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften durch einen Berufsrichter

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit von sofortigen Beschwerden gegen die Kostenentscheidungen des Landgerichts

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestands der Rechtsbeugung durch die Entscheidung über den Erlass von Haftbefehlen seitens eines intern nicht mehr zuständigen Richters

  • rewis.io

    Rechtsbeugung: Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften durch einen Berufsrichter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit von sofortigen Beschwerden gegen die Kostenentscheidungen des Landgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeugung: Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften durch einen Berufsrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen Oberstaatsanwalt hingegen bestätigt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsbeugung durch den Richter, oder: Auch bei angemaßter Zuständigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 339 StGB
    BGH hebt Freispruch eines Richters auf - LG muss erneut über Vorwurf der Rechtsbeugung entscheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen Oberstaatsanwalt hingegen bestätigt

  • moz.de (Pressebericht, 11.04.2013)

    BGH hebt Freispruch für Amtsrichter auf]

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Rechtsbeugung durch Richter

  • strafrecht-bundesweit.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsbeugung bei der Urteilsabsetzungsfrist

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch gegen Richter aufgehoben- gegen Oberstaatsanwalt bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch gegen Richter aufgehoben- gegen Oberstaatsanwalt bestätigt

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.04.2013)

    Rechtsbeugungsvorwurf an Richter und Staatsanwalt: Die Hüttenstädter Prozessordnung vor dem BGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 648
  • NStZ-RR 2013, 210 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    In diesem Fall ist es jedoch erforderlich, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 651 mwN).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Richter oder Staatsanwalt bewusst gegen eine Vorschrift verstoßen hat, die ein bestimmtes Handeln unabweislich zur Pflicht macht oder wenn er untätig bleibt, obwohl besondere Umstände sofortiges Handeln zwingend gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 654; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 111).

  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Vielmehr wird vorausgesetzt, dass der Richter "sich bewusst in schwer wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt" (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; Urteil vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 178; Urteil vom 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, BGHSt 40, 272, 283; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 345; Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 652/96, BGHSt 43, 183, 190; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 651; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13; NStZ 2013, 655, 656).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 StR 474/17; Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14; Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, Rn. 54 f.; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09; Urteil vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00).
  • BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wurde das Urteil, soweit es den Angeklagten M. betraf, durch Urteil des Senats vom 11. April 2013 (5 StR 261/12) wegen Beweiswürdigungsmängeln mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Entscheidung und Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen; die gegen den Freispruch des damaligen Mitangeklagten P. gerichteten Revisionen wurden verworfen.

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, je mwN).

  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Vielmehr werden nur solche Rechtsverstöße erfasst, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84, BGHSt 32, 357; vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381; vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343; vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310; vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648 Rn. 39).

    Anders als in Fällen willkürlicher oder grob verfahrensfehlerhafter Annahme richterlicher Zuständigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 345 f.; vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; und vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648 Rn. 39), bei denen jeweils die Gewährleistung des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berührt war, handelt es sich bei den hier in Rede stehenden Zuständigkeitsvorschriften lediglich um interne, verwaltungsorganisatorische Regelungen.

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Erforderlich ist insoweit, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGH, Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12 Rn. 39 mwN).

    Auch wenn die Beweiswürdigung keinen durchgreifenden Rechtsfehler aufweist, gebietet es der Umstand, dass der freigesprochene Angeklagte gegen die getroffenen Feststellungen kein Rechtsmittel einlegen konnte, auch diese aufzuheben (BGH, Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12 Rn. 56; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 353 Rn. 15a; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 43 mwN).

  • LG Hagen, 18.11.2021 - 46 KLs 8/21

    Richterin ließ Akten einfach unbearbeitet: Haftstrafe

    Soweit, wie dargestellt, eine Verletzung formellen Rechts genügt, ist jedoch erforderlich, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.2013 - 5 StR 261/12, Rn. 39, juris; BGH, Urteil vom 18.07.2013 - 4 StR 84/13, Rn. 18, juris).
  • LG Potsdam, 13.06.2016 - 22 KLs 14/13

    Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Freispruch für Eisenhüttenstädter Amtsrichter

    Auf die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 11. April 2013 (Az.: 5 StR 261/12; NStZ 2013, 648 bis 655) das landgerichtliche Urteil, soweit es den Freispruch des Angeklagten M. betrifft, mitsamt den Feststellungen auf und verwies die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuerlicher Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

    Vor diesem Hintergrund ließ sich eine Zuständigkeit des Angeklagten für die Re. und Ar. A. betreffenden Haftentscheidungen objektiv unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründen (vgl. hierzu die in dieser Sache ergangenen BGH Entscheidungen StV 2011, 463 ff. und NStZ 2013, 648 bis 655).

  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    Die mit Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Potsdam vom 30. Mai 2013 erfolgte Zuweisung des mit Urteil des 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2013 (Az.: 5 StR 261/12; NStZ 2013, 648-655) zum zweiten Mal aufgehobenen Strafverfahrens gegen den Angeklagten M. (Az.: 222 Js 776/12) an die 2. große Strafkammer des Landgerichts Potsdam hat den Angeklagten M. seinem gesetzlichen Richter im Sinne des Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 S. 2 GVG entzogen, so dass die Kammer aufgrund der durch die Besetzungsrüge des Angeklagten veranlassten Rechtsprüfung die vorschriftswidrige Besetzung festzustellen hatte.
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit);

    Im Umkehrschluss aus § 472 Abs. 1 Satz 2 StPO ergibt sich, dass ein Anspruch des Nebenklägers auf Auslagenerstattung bei Freispruch des Angeklagten auch gegen den Staat nicht besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12 Rn. 2; siehe auch Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 472 Rn. 4; siehe auch Meyer-Goßner/Schmitt, 57. Aufl., § 472 Rn. 3).
  • BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 36/19

    Anforderungen an die Begründung des Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht