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   BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07   

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BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07 (https://dejure.org/2007,6225)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2007 - 5 StR 267/07 (https://dejure.org/2007,6225)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2007 - 5 StR 267/07 (https://dejure.org/2007,6225)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 370
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07
    So hat es nicht ausreichend geprüft, inwieweit diese Äußerungen ihre Ursache nur in der Vollzugssituation (vgl. hierzu BGHSt 50, 373, 378; BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 393/05) bzw. in der Stellung des Verurteilten in der Vollzugsgemeinschaft haben könnten.

    Dabei wird zu beachten sein, dass § 66b StGB nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen dient (BGHSt 50, 373, 379; BVerfG NJW 2006, 3483), mithin die damals wie auch heute vorliegende außerordentlich hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung neuer Sexualdelikte nicht alleinige Grundlage für die nachträgliche Sicherungsverwahrung sein kann.

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07
    Erst die positive Feststellung der Ernsthaftigkeit öffnet das Tor zur anschließenden umfassenden Gesamtwürdigung (BGHSt 50, 275, 278).
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07
    So hat es nicht ausreichend geprüft, inwieweit diese Äußerungen ihre Ursache nur in der Vollzugssituation (vgl. hierzu BGHSt 50, 373, 378; BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 393/05) bzw. in der Stellung des Verurteilten in der Vollzugsgemeinschaft haben könnten.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07
    Dabei wird zu beachten sein, dass § 66b StGB nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen dient (BGHSt 50, 373, 379; BVerfG NJW 2006, 3483), mithin die damals wie auch heute vorliegende außerordentlich hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung neuer Sexualdelikte nicht alleinige Grundlage für die nachträgliche Sicherungsverwahrung sein kann.
  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Hang; Gewaltphantasien im

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07
    Zwar können neue Tatsachen im Sinne des § 66b StGB auch innere Tatsachen, wie Umstände und Veränderungen in der Persönlichkeit oder der Motivation des Verurteilten sein (BGH StraFo 2007, 120, 121), ebenso wie die Drohung des Verurteilten, nach der Entlassung weitere Straftaten zu begehen (BT-Drucks. 15/2887 S. 12).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Der begrenzten Aussagekraft des Verhaltens des Betroffenen im Strafvollzug trägt die Rechtsprechung bereits dadurch Rechnung, dass allgemein verbreitete und vollzugstypische Verhaltensweisen, wie etwa unfreundliches, aufsässiges Verhalten oder einfache Sachbeschädigungen, nicht ohne weiteres als Hinweis auf eine erhebliche Gefährlichkeit eines Verurteilten gewertet werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. November 2006 - 1 StR 483/06 -, juris, Rn. 9; zur entsprechenden Rechtsprechung im Hinblick auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 -, NJW 2006, S. 531 ; Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 -, NJW 2006, S. 1446 ; Beschluss vom 28. August 2007 - 5 StR 267/07 -, juris; Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 StR 618/08 -, juris, Rn. 15; BVerfGK 9, 108 ).
  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Wenn das Gericht es im Zusammenhang mit der Anlassverurteilung rechtsfehlerhaft unterlassen hat, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen oder auch bereits das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür zu prüfen, kann dies entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 66b Abs. 1 Satz 1 und § 66b Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 50, 284 ; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - 3 StR 378/07 -, Rn. 13 ; Beschluss vom 25. Juli 2006 - 1 StR 274/06 -, NJW 2006, S. 3154 f.; Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 306/06 -, Rn. 19 ; Beschluss vom 28. August 2007 - 5 StR 267/07 -, Rn. 13 ) nicht unter Durchbrechung der - in diesen Fällen die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung umfassenden - Rechtskraft des Urteils nachgeholt werden.
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche

    Allerdings hat das Landgericht nicht die für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB erforderlichen neuen Tatsachen angenommen, die erst nach der Anlassverurteilung entstanden sind oder vom Richter des Ausgangsverfahrens nicht erkannt werden konnten und auf eine erhebliche Gefährlichkeit hinweisen (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 378; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371).
  • BGH, 22.07.2008 - 5 StR 274/08

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die Vorschrift des § 66b StGB dient nämlich nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen (BVerfG - Kammer - aaO S. 3484; BGHSt 50, 373, 379; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371; BGH StV 2008, 303, zur Aufnahme in BGHSt bestimmt; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - 3 StR 378/07).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07

    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und

    Denn das Verfahren nach § 66b StGB dient nicht der Korrektur fehlerhafter, aber rechtskräftiger früherer Entscheidungen (BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - 3 StR 378/07).
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