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   BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17   

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BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17 (https://dejure.org/2018,3079)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2018 - 5 StR 267/17 (https://dejure.org/2018,3079)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 5 StR 267/17 (https://dejure.org/2018,3079)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 216 StGB
    Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei mit dem Einverständnis des Opfers begangenem Mord (handlungsleitende Tötungsmotivation; Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen; Eingrenzung des Anwendungsbereichs der Rechtsfolgenlösung; außergewöhnliche, gesetzlichen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 168 Abs. 1 StGB, § ... 211 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, § 337 Abs. 1 StPO, §§ 57a, 57b StGB, § 358 Abs. 1 StPO, § 216 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 57b StGB, § 473 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs eines Täters als Mordmerkmal in Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen eines Opfers (hier: Schlachtung eines Menschen); Störung der Totenruhe

  • rewis.io

    Mord und Tötung auf Verlangen: Strafmilderung nach der sog. Rechtsfolgenlösung bei Befriedigung des Geschlechtstriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs eines Täters als Mordmerkmal in Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen eines Opfers (hier: Schlachtung eines Menschen); Störung der Totenruhe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • lto.de (Pressebericht, 21.02.2018)

    BGH verurteilt 'Stückelmörder' zu lebenslanger Freiheitsstrafe: Keine Rechtsfolgenlösung bei Einverständnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    'Stückelmörder' zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt: Keine Rechtsfolgenlösung bei Einverständnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schlachtung eines Menschen stellt auch bei Einwilligung des Opfers Mord dar

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.02.2018)

    Mann zerstückelt - lebenslange Haft für Ex-Polizisten

  • kujus-strafverteidigung.de (Kurzinformation)

    Der "Glimmlitztaler Stückelmord" und die Rechtsfolgenlösung des BGH

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verurteilung eines LKA-Beamten wegen Mordes

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 49, 168, 211, 216 StGB
    Rechtsfolgenlösung bei Mord nur in Ausnahmefällen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 172
  • JR 2018, 585
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.04.2016 - 5 StR 504/15

    Verurteilung eines LKA-Beamten wegen Mordes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469).

    Angesichts dessen war es nicht geboten, den im ersten Urteil des Senats (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) bezeichneten Rekonstruktionsversuch durchzuführen.

    Der Senat kann daher auch die Fragen unbeantwortet lassen, ob er selbst an seine in der ersten Entscheidung in dieser Sache (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) vertretene diesbezügliche Rechtsansicht gebunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 360 ff.; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 358 Rn. 15) und ob an der sogenannten Rechtsfolgenlösung überhaupt festzuhalten ist.

  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    c) An die Stelle der vom Landgericht für den Mord verhängten Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten tritt daher lebenslange Freiheitsstrafe, auf die der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).

    Zwar handelt es sich bei der Frage, ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (vgl. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), um eine primär tatgerichtliche Wertung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 366 f.; Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Hierfür hätte der Angeklagte durch St. zur Tötung bestimmt worden, d. h. dessen Tötungsverlangen hätte handlungsleitend gewesen sein müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 91 f.).

    Dabei erwächst der gesteigerte Unwert der Tat aus dem groben Missverhältnis von Mittel und Zweck, indem der Täter das Leben eines anderen Menschen der Befriedigung eigener Geschlechtslust unterordnet (BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 86).

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    aa) Die ihr zugrundeliegende Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105) betraf allein das Mordmerkmal der Heimtücke.

    Dies käme allenfalls in Betracht, wenn Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben," vorlägen, so "dass jener 'Grenzfall' (BVerfGE 45, 187, 266, 267) eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre" (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105, 118 f.).

  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Eine Anwendung der insofern aufgestellten Grundsätze auch auf die hier erfüllten Mordmerkmale der Befriedigung des Geschlechtstriebes sowie der Ermöglichungsabsicht ist weder von Verfassungs wegen (BVerfG, NJW 2009, 1061, 1062 ff.) noch einfachgesetzlich geboten (ebenso zur Habgier BGH, Urteil vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96, BGHSt 42, 301, 304).

    In einem solchen Fall ist die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nur dann unverhältnismäßig, wenn der (konkreten) Tat das Merkmal einer besonderen Verwerflichkeit nicht anhaftet (BVerfG, NJW 2009, 1061, 1063).

  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Der Senat sieht keinen Anlass, den Angeklagten von einem Teil der notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren zu entlasten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93, BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 7; vom 17. September 1998 - 5 StR 224/98).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Zwar handelt es sich bei der Frage, ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (vgl. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), um eine primär tatgerichtliche Wertung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 366 f.; Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98

    Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Der Senat sieht keinen Anlass, den Angeklagten von einem Teil der notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren zu entlasten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93, BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 7; vom 17. September 1998 - 5 StR 224/98).
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen angefochtenen und übrigen Rechtsfolgen keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Der Senat kann daher auch die Fragen unbeantwortet lassen, ob er selbst an seine in der ersten Entscheidung in dieser Sache (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) vertretene diesbezügliche Rechtsansicht gebunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 360 ff.; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 358 Rn. 15) und ob an der sogenannten Rechtsfolgenlösung überhaupt festzuhalten ist.
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17

    Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig

    Wer aber maßgeblich Eigeninteressen verfolgt, befindet sich nicht in einer Konfliktsituation, welche die Privilegierung gemäß § 216 Abs. 1 StGB rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 267/17, NStZ-RR 2018, 172).
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12

    Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben

    Abgesehen davon, dass die sog. Rechtsfolgenlösung grundsätzlich nur in Fällen heimtückischer Tötung Anwendung findet (BGH, NStZ 2016, 469, 470) und bei dem Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" höchstens in Betracht zu ziehen wäre bei Vorliegen schuldmindernde Umstände besonderer Art, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (BGH, NStZ-RR 2018, 172, 174), fehlt es vorliegend bereits an solchen besonderen schuldmindernden Umständen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 6 A 2997/17

    Berufung einer ehemaligen Kommissaranwärterin gerichtet auf die erneute Bewertung

    Davon sei der BGH auch später nicht abgewichen (zuletzt mit Urteil des 5. Strafsenats vom 21. Februar 2018 - 5 StR 267/17 -).
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks
    Abgesehen davon, dass die sog. Rechtsfolgenlösung grundsätzlich nur in Fällen heimtückischer Tötung Anwendung findet (BGH, NStZ 2016, 469, 470) und bei dem Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" höchstens in Betracht zu ziehen wäre bei Vorliegen schuldmindernde Umstände besonderer Art, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (BGH, NStZ-RR 2018, 172, 174), fehlt es vorliegend bereits an solchen besonderen schuldmindernden Umständen.
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