Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2502
BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,2502)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2005 - 5 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,2502)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,2502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB; § 370 AO; § 261 StPO; § 267 StPO; § 27 StGB; § 266 StGB
    Steuerhinterziehung (Darlegungsobliegenheiten beim Freispruch); Amtsträgerstellung (sonstige Stelle; private Mischunternehmen); Untreue (Beihilfe; Mindestvermögensnachteil bei Schmiergeldzahlungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Untreue wegen einer Beteiligung an Schmiergeldzahlungen im Rahmen des Baus einer Restmüllverbrennungsanlage; Revision der Staatsanwaltschaft auf Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Erweiterung des Schuldspruchs auf tateinheitliche Beihilfe zur ...

  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 3; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 267; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2
    "Sonstige Stelle" bei Sperrminorität eines Privaten; Untreu bei unwirksamer Verpflichtung des Treugebers

  • rechtsportal.de

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2
    "Sonstige Stelle" bei Sperrminorität eines Privaten; Untreu bei unwirksamer Verpflichtung des Treugebers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • ngo-online.de (Pressebericht)

    Schmiergeldzahlungen: Urteile im Kölner Müllskandal durch BGH weitestgehend bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    a) Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (5 StR 119/05, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) ausgeführt hat, liegt die Gleichstellung eines im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand befindlichen, privatrechtlich organisierten Unternehmens mit einer Behörde jedenfalls dann fern, wenn ein Privater an dem Unternehmen durch seine Beteiligung über derart weitgehende Einflussmöglichkeiten verfügt, dass er wesentliche unternehmerische Entscheidungen mitbestimmen kann.

    In dem früheren Urteil (hierzu das oben genannte Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 119/05) war die Wirtschaftsstrafkammer in teilweise anderer Besetzung - es waren ein anderer Berufsrichter und unterschiedliche Schöffen tätig - zu dem Ergebnis gelangt, dass sich im Hinblick auf weitere Geldübergaben an Wi konkrete Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben des dortigen Mitangeklagten E nicht ausräumen ließen.

    Weil der auch für den Vertragspartner M offensichtliche rechtsgeschäftliche Missbrauch der Verpflichtungsbefugnis vorliegend nicht zu einer wirksamen Verpflichtung des Treugebers geführt hat, ist lediglich die Treubruchalternative erfüllt (vgl. BGH, Urt. vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05).

    (1) Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (5 StR 119/05) entschieden hat, bildet bei der Auftragserlangung durch Bestechung im geschäftlichen Verkehr der auf den Preis aufgeschlagene Betrag, der lediglich der Finanzierung des Schmiergelds dient, regelmäßig die Mindestsumme des beim Auftraggeber entstandenen Vermögensnachteils im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB.

    Der Senat weist auf Folgendes hin: Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist die Beweiswürdigung in dem in Bezug genommenen Urteil hinsichtlich der konkreten Zweifel an den Angaben E s zur Geldübergabe an Wi und andere für sich betrachtet sachlichrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05).

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    a) Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1).

    Lediglich zur letztlich hier nicht erheblichen genauen Berechnung des schließlich eingetretenen Untreueschadens in Höhe von rund 24 Mio. DM hat die Kammer auf konkrete Seitenzahlen des in Anlage beigefügten Urteils verwiesen (vgl. zum Verweis auf Berechnungsgrundlagen auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; BGH wistra 2005, 227).

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    Der Senat kann von sich aus dahin erkennen, dass der Angeklagte nicht eine Beihilfe zum Missbrauchtatbestand, sondern eine Beihilfe zum Treubruchtatbestand des § 266 StGB verwirklicht hat (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Missbrauch 2).
  • BGH, 15.03.2005 - 5 StR 592/04

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Schmuggel; besonderes persönliches Merkmal der

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    Lediglich zur letztlich hier nicht erheblichen genauen Berechnung des schließlich eingetretenen Untreueschadens in Höhe von rund 24 Mio. DM hat die Kammer auf konkrete Seitenzahlen des in Anlage beigefügten Urteils verwiesen (vgl. zum Verweis auf Berechnungsgrundlagen auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; BGH wistra 2005, 227).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    a) Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    Dieser Prüfung darf er sich nicht durch die Bezugnahme auf Entscheidungen entziehen, die in anderen Strafsachen ergangen sind (vgl. BGHSt 17, 388, 390 f. m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn der Tatrichter gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängten Strafen nach oben oder unten von ihrer Bestimmung lösen, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 34, 345, 349; st. Rspr.).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    a) Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1).
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05
    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht fehlt (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 304; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 267 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Derartige Verweisungen sind - mit Ausnahme des Verweises auf Abbildungen (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO) - nicht nur im Strafurteil (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1987 - 3 StR 552/86, NStZ 1987, 374 und vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22), sondern auch im Urteil im Bußgeldverfahren unzulässig (Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 71 Rn. 42).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Nach allgemeiner Meinung müssen gemäß § 267 Abs. 1 S. 1 StPO die Urteilsgründe klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 33, 59 = Urteil vom 5. November 1984 - AnwSt (R) 11/84 -, zitiert nach juris Rn. 5; BGH, NStZ-RR 1996, 109; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 -, zitiert nach juris Rn. 17; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3).

    Anerkannt ist, dass jegliche Verweisungen und Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des Urteils unzulässig sind, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (BGH, NStZ-RR 1996, 109; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 -, zitiert nach juris Rn. 17; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3) und dass eine übersichtliche Darstellung und Gliederung geboten ist (BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 -, zitiert nach juris Rn. 5 ff.).

  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil jedoch aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr., vgl. BGH NStZ-RR 2007, 22; BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Dabei muss grundsätzlich jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 30, 225, 227; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 22).

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen deshalb in der Regel nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht fehlt (BGH NStZ-RR 2007, 22 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, da es ansonsten sachlichrechtlich an der Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht fehlt (vgl. zum Strafurteil: BGH NStZ 1992, 49; NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 2007, 22).
  • BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20

    Betrug (Vorsatz: Eventualvorsatz, Erörterungsmängel hinsichtlich des

    Soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und sachlich-rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22; Beschlüsse vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; vom 28. Mai 2009 - 4 StR 101/09 Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, 63. Aufl., § 267 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

    Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (st.Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304 und Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 471/81, BGHSt 30, 225).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an eine - aus sich heraus verständliche (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109) - Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 BeckRS 2011, 22848; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • OLG Bamberg, 07.08.2017 - 3 Ss OWi 996/17

    Wiederholtes rechtsfehlerhaftes Absehen von Regelfahrverbot wegen

    Die Bezugnahme in einem Urteil auf Unterlagen, die sich bei den Akten befinden, verstößt gegen § 79 IIII 1 OWiG i.V.m. § 267 I 1 StPO und stellt zugleich einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (Anschluss u.a. an BGH, Urt. v. 02.12.2005 - 5 StR 268/05 = NStZ-RR 2007, 22).

    Hiernach muss das Urteil klar, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein; gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen - von der hier nicht einschlägigen Ausnahmekonstellation bei Abbildungen gem. § 267 I 3 StPO abgesehen - nicht durch Bezugnahmen auf den Akteninhalt ersetzt werden, weil das Rechtsbeschwerdegericht anderenfalls nicht in die Lage versetzt wird, das Urteil einer sachlich-rechtlichen Nachprüfung zu unterziehen (vgl. nur BGH, Urt. v. 02.12.2005 - 5 StR 268/05 = NStZ-RR 2007, 22; KK/Kuckein StPO 7. Aufl. § 267 Rn. 3; LR/Stuckenberg StPO 26. Aufl. § 267 Rn. 11, 12; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 267 Rn. 2, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

    Denn soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, ist dem Revisionsgericht die Nachprüfung verwehrt (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22; Beschlüsse vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; vom 28. Mai 2009 - 4 StR 101/09, juris Rn. 8).
  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 517/06

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen; Urteilsgründe;

  • BGH, 09.01.2007 - 5 StR 489/06

    Urteilsgründe (keine, auch keine angesiegelte Bezugnahme auf ein früheres Urteil;

  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht