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   BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99   

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BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99 (https://dejure.org/2000,1242)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2000 - 5 StR 268/99 (https://dejure.org/2000,1242)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99 (https://dejure.org/2000,1242)
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Adressenermittlung durch Bundesgrenzschutzbeamten im Anwaltsauftrag

§ 1 Abs. 2 BDSG, maßgeblich für die Anwendbarkeit des Bundes- oder Landesdatenschutzrechts ist die verwaltungsrechtliche Zuordnung des Amtsträgers, nicht die Zuordnung des Datenbestandes;

§ 43 Abs. 1 BDSG, Offenkundigkeit;

§ 43 Abs. 4 BDSG, § 77 Abs. 1 StGB, strafantragsberechtigt sind die (Privat-)Personen, deren Daten betroffen sind;

§ 353b Abs. 1 StGB, "mittelbare" Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen kann ausreichen;

§ 335 StGB, zwingende Ablehnung eines besonders schweren Falls trotz Vorliegen eines Regelbeispiels bei besonders geringem finanziellen Gewinn

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 332 StGB; § ... 353b StGB; § 27 StGB; § 59 StGB; § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG); § 77 Abs. 1 StGB; § 43 BDSG; § 61 Abs. 1 BBG; § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 261 StPO; § 25 StGB; § 335 StGB; 334 StGB; § 56 StGB
    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zevis-P-Anfragen (Zentrales Verkehrsinformationssystem); Verfahrenshindernis (Strafantrag); Verletzter; Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen (mittelbare ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrenshindernis - Strafantrag - Strafantragsbefugnis - Berliner Datenschutzgesetz - Datenschutzgesetz - Dienstgeheimnis - Anstiftung

  • Judicialis

    BDSG § 32 A... bs. 1 Nr. 1; ; BDSG § 32 Abs. 1 Nr. 2; ; BDSG § 32 Abs. 2; ; BDSG § 2 Abs. 1; ; BDSG § 43; ; BDSG § 43 Abs. 4; ; StGB § 77 Abs. 1; ; StGB § 77b Abs. 2; ; StGB § 353b Abs. 4 Nr. 2 lit. a; ; StGB § 353b Abs. 1; ; StGB § 203 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 353b; ; StGB § 332; ; StGB § 56 Abs. 3; ; ZPO §§ 180 ff.; ; ZPO §§ 758 ff.; ; StPO § 154; ; StPO § 154a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsberechtigung bei der Verletzung von Privatgeheimnissen - Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen bei § 353 b Abs. 1 StGB - pflichtwidrige Diensthandlung bei der Bestechlichkeit - Gewerbsmäßigkeit bei § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Delikte zum Schutz der Privatsphäre, Dienstwidriger "Verkauf" personenbezogener Daten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 596
  • StV 2002, 26
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Eine solche liegt bereits dann vor, wenn die Handlung zu den dienstlichen Obliegenheiten des Amtsträgers gehört (BGHSt 31, 264, 280; vgl. auch BGH NStZ 1998, 194).

    Vorteil im Sinne des § 332 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur seine persönliche Lage objektiv verbessert (BGHSt 31, 264, 279; 33, 336, 339; 35, 128, 133; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 - Vorteil 5).

  • BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96

    BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Der Angeklagte R setzte damit - durch einen einzigen Organisationsakt (vgl. BGHR StGB § 52 - Handlung, dieselbe 29) - die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten seines Kanzleipersonals und hatte mithin auch eine vom Täterwillen getragene Tatherrschaft, weshalb es offenbleiben könnte, ob sein Kanzleipersonal seinerzeit in Kenntnis der Amtsträgereigenschaft des Angeklagten S diesem Aufträge erteilt hatte (vgl. BGHSt 43, 219, 232; 40, 218, 235 f.).
  • BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99

    Besonders schwerer Fall der Bestechung

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Zwar kann auch der Bestechende selbst gewerbsmäßig handeln, wenn seine Tat auf Einnahmen aus der rechtswidrigen Diensthandlung abzielt (BGHR StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3 - Gewerbsmäßig 1; Tröndle/Fischer aaO § 335 Rdn. 10).
  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95

    Mittäter - Frage nach Tatenanzahl - Beurteilung eigenen Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Der Angeklagte R setzte damit - durch einen einzigen Organisationsakt (vgl. BGHR StGB § 52 - Handlung, dieselbe 29) - die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten seines Kanzleipersonals und hatte mithin auch eine vom Täterwillen getragene Tatherrschaft, weshalb es offenbleiben könnte, ob sein Kanzleipersonal seinerzeit in Kenntnis der Amtsträgereigenschaft des Angeklagten S diesem Aufträge erteilt hatte (vgl. BGHSt 43, 219, 232; 40, 218, 235 f.).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Zwar wird häufig die berufliche Stellung eines Angeklagten, wenn sie zur Tatbegehung mißbraucht wurde, entsprechende Darlegungen erfordern (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 6).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Der Angeklagte R setzte damit - durch einen einzigen Organisationsakt (vgl. BGHR StGB § 52 - Handlung, dieselbe 29) - die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten seines Kanzleipersonals und hatte mithin auch eine vom Täterwillen getragene Tatherrschaft, weshalb es offenbleiben könnte, ob sein Kanzleipersonal seinerzeit in Kenntnis der Amtsträgereigenschaft des Angeklagten S diesem Aufträge erteilt hatte (vgl. BGHSt 43, 219, 232; 40, 218, 235 f.).
  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87

    Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Vorteil im Sinne des § 332 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur seine persönliche Lage objektiv verbessert (BGHSt 31, 264, 279; 33, 336, 339; 35, 128, 133; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 - Vorteil 5).
  • BGH, 21.10.1985 - 1 StR 316/85

    Herstellen einer gefühlsmäßigen Verpflichtung des Wählers; Begriff des Vorteils

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Vorteil im Sinne des § 332 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur seine persönliche Lage objektiv verbessert (BGHSt 31, 264, 279; 33, 336, 339; 35, 128, 133; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 - Vorteil 5).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1982 - 5 Ss 225/82
    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Daß die Kenntnis des Angeklagten R von den vorgenannten Umständen keine wichtigen öffentlichen Interessen gefährdete, sondern allenfalls Interessen der Betroffenen, liegt im vorliegenden Fall auf der Hand (vgl. zur Weitergabe solcher privaten Geheimnisse auch OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 f.; OLG Köln GA 1973, 57 f.).
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
    Vorteil im Sinne des § 332 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Anspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur seine persönliche Lage objektiv verbessert (BGHSt 31, 264, 279; 33, 336, 339; 35, 128, 133; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 - Vorteil 5).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

  • OLG Hamburg, 22.01.1998 - 2 Ss 105/97
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

  • RG, 06.05.1887 - 989/87

    Sind im §. 332 St.G.B.'s unter "Handlungen, die eine Verletzung einer Amtspflicht

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

  • BayObLG, 18.01.1999 - 5St RR 173/98

    Daten des Fahrzeughalters als offenkundige Daten

  • BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ; BGH, NStZ 2000, S. 596 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ; OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ; BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11; a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9; Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8).

    Die notwendigen darauf bezogenen besonderen Feststellungen auf Grund einer Gesamtwürdigung im Einzelfall (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 596 ; Tröndle/Fischer, a.a.O.) hat das Landgericht indes nicht getroffen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige

    Es sind Tatsachen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und zudem geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99 -, juris Rn. 14,und vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02 -, juris Rn. 12 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

    Eine Diensthandlung nimmt nicht nur derjenige vor, der eine Tätigkeit ausübt, die an sich in den Kreis seiner Amtspflichten fällt, sondern auch derjenige, der seine amtliche Stellung dazu missbraucht, eine durch die Dienstvorschriften verbotene Handlung auszuführen, die ihm gerade die amtliche Stellung ermöglicht (s. BGH, Urteile vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598 f.; vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19, wistra 2021, 290 Rn. 18).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

    Jedenfalls hat das Landgericht tragfähig eine mittelbare Gefährdung, die zur Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals genügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 151/58, BGHSt 11, 401, 404; BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598), damit begründet, dass der gesondert verfolgte D. durch die Kundgabe der vom Angeklagten erlangten Informationen und die zielgerichtete Offenlegung seiner Verbindung zur Polizei das Vertrauen zahlreicher Bürger in die Integrität der Polizei erschüttert hat.

    Denn diese Daten, die im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 21 Abs. 1 MRRG auf Antrag ohne weiteres jedermann erhalten kann, sind offenkundig und damit keine Geheimnisse (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 597; Fischer, aaO, § 353b Rn. 7c).

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    aa) Eine Diensthandlung liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls vor, wenn das Handeln zu den dienstlichen Obliegenheiten des Amtsträgers gehört und von ihm in dienstlicher Eigenschaft vorgenommen wird (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598; vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107, 110).

    Dabei begeht eine pflichtwidrige Diensthandlung nicht nur derjenige, der eine Handlung vornimmt, die in den Kreis seiner Amtspflichten fällt, sondern auch, wer seine amtliche Stellung dazu missbraucht, eine durch die Dienstvorschriften verbotene Handlung vorzunehmen, die ihm gerade seine amtliche Stellung ermöglicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1986 - 5 StR 244/86, NStZ 1987, 326, 327; vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, aaO S. 598 f.; vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 14; Beschluss vom 3. April 2019 - 5 StR 20/19).

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    Darüber hinaus fallen unter das Tatbestandsmerkmal der Dienstausübung aber auch solche Tätigkeiten, die ihrer Natur nach zu dem Amt oder dem Dienst des Amtsträgers in einer inneren Beziehung stehen und nicht völlig außerhalb seines Aufgabenbereiches liegen (BGH, Urteile vom 5. September 1952 - 4 StR 885/51, BGHSt 3, 143, 145; vom 19. Dezember 1957 - 4 StR 485/57, BGHSt 11, 125, 127; vom 3. Februar 1960 - 4 StR 437/59, BGHSt 14, 123, 125; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598).
  • BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02

    Geheimnis; Offenkundigkeit (Fahrzeug- und Halterdaten; Registerauskunft nach § 39

    Der 5. Strafsenat hat allerdings im Zusammenhang mit Auskünften aus dem Melderegister die Entscheidungen des BayObLG und des HansOLG Hamburg als "sehr weitgehend" bezeichnet (BGH NStZ 2000, 596 = StV 2002, 26 m. Anm. Behm).

    Bei § 203 StGB ist Verletzter nur diejenige Person, über deren personenbezogene Daten der Täter Auskunft gegeben hat, nicht aber die speichernde Behörde als "Herrin der Daten" (vgl. BGHR StGB § 77 Abs. 1 Verletzter 1).

  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14

    Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen

    Der Angeklagte handelte somit nicht nur "bei Gelegenheit" der Dienstausübung, sondern in dienstlicher Eigenschaft und im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheiten; dies genügt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598; Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 280; OLG Köln, NJW 2000, 3727 f.; KG, NJW 1988, 1877, 1878; OLG Hamm, NJW 1973, 716, 717 f.).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Nach diesem Maßstab bejaht der Bundesgerichtshof mittelbare Täterschaft auch bei unternehmerischer Betätigung unabhängig davon, ob die unmittelbaren Täter schuldhaft handeln (BGH, Urt. v. 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99; BGH, Urt. v. 6. Juni 1997 - 2 StR 339/96; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97).
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Sie müssen dem betreffenden Amtsträger im inneren Zusammenhang mit seiner Diensttätigkeit bekanntgeworden sein (vgl. BGHSt 46, 339, 340 f.; 10, 108 f.; BGH NStZ 2000, 596, 598; Hoyer in SK-StGB 41. Lfg. § 353b Rdn. 6).

    Solche sind - wie offenkundige Tatsachen im Sinne von § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG, § 39 Abs. 1 Satz 2 BRRG, § 23 Abs. 5 Satz 2 BDSG (vgl. BGH, Urt. vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02 S. 7; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - insbesondere dann anzunehmen, wenn von ihnen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben und sie keiner weiteren Überprüfung oder Bestätigung bedürfen (vgl. BGH aaO S. 6, BGH NStZ 2000, 596, 597 m. w. N.; Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 7; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 7, § 93 Rdn. 9).

    Eine solche mittelbare Gefährdung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise genügen (vgl. BGH NStZ 2000, 596, 598; vgl. auch Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 26 m. w. N.; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 13a; ablehnend Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 353b Rdn. 9; Hoyer in SK-StGB 41. Lfg. § 353b Rdn. 8; Kuhlen in NK-StGB § 353b Rdn. 22 ff.; Perron JZ 2002, 50, 51 f.; Behm StV 2002, 29, 32 f.).

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19

    Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger;

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

  • BGH, 23.11.2015 - 5 StR 352/15

    Bestechlichkeit durch einen Schöffen (Gegenleistung für richterliche Handlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in

  • BayObLG, 26.10.2021 - 202 StRR 126/21

    Offenkundigkeit von Daten aus dem Melderegister und strafbare Weitergabe an

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

  • OLG Koblenz, 03.06.2008 - 1 Ss 13/08

    Strafantragserfordernis bei unerlaubter Weitergabe personenbezogener Daten durch

  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01

    Strafzumessung bei besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit; Minder schwerer

  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 211/17

    Gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Tätigkeit

  • OVG Sachsen, 15.09.2010 - D 6 A 467/09

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen einer

  • AG Mannheim, 16.05.2011 - 26 Ds 809 Js 3356/10

    Verletzung von Dienstgeheimnissen: Weitergabe von Informationen über einen

  • OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04

    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung

  • OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06

    Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des durch die Straftat Verletzten bei

  • BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02

    Urteil gegen Speyrer Kriminalbeamten weitgehend aufgehoben

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 680/19

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit

  • LG Potsdam, 12.07.2006 - 24 KLs 9/06

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Journalisten

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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01, 5 StR 268/99   

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https://dejure.org/2001,6217
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BGH, Entscheidung vom 29. November 2001 - 5 StR 393/01, 5 StR 268/99 (https://dejure.org/2001,6217)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestechlichkeit - Vorliegen eines Regelbeispiels - Überlassung von Wohnanschriften - Geheimnischarakter - Strafrahmenwahl - Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StGB § 177; ; StGB § 335 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 332 Abs. 1 Satz 2; ; MRRG § 21 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 332 Abs. 1 § 335 Abs. 2 Nr. 2
    Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels für den besonders schweren Fall

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01
    a) Das Landgericht hat zwar zutreffend bei sämtlichen Taten des Angeklagten das Regelbeispiel des besonders schweren Falles der Bestechlichkeit nach § 335 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejaht (vgl. BGHR StGB § 335 Abs. 2 Nr. 2 Annahme, fortgesetzte 1).

    Solche Daten sind Gegenstand einer einfachen Melderegisterauskunft, die gemäß § 21 Abs. 1 MRRG auf Antrag grundsätzlich jedem zu gewähren ist (BGH NStZ 2000, 596, 597).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01
    Ein etwaiger Eingriff in das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 ff.) läge allenfalls auf unterster Ebene.
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01
    Damit war es jedoch nicht gehindert, im Einzelfall den Strafrahmen der Vorschrift des § 332 Abs. 1 Satz 2 StGB zu entnehmen (vgl. zu der gleichgelagerten Problematik im Rahmen des § 177 StGB: BGH NStZ 1999, 615, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99

    Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines

    Auszug aus BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01
    Damit war es jedoch nicht gehindert, im Einzelfall den Strafrahmen der Vorschrift des § 332 Abs. 1 Satz 2 StGB zu entnehmen (vgl. zu der gleichgelagerten Problematik im Rahmen des § 177 StGB: BGH NStZ 1999, 615, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 680/19

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines besonders schweren Falles der Bestechlichkeit

    Der Grad der Dienstpflichtverletzung ist für die Strafzumessung jedoch regelmäßig von erheblicher Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2001 - 5 StR 393/01; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 1718).
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