Rechtsprechung
BGH, 12.02.2013 - 5 StR 27/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46b StGB
Voraussetzungen der Aufklärungshilfe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erlangung einer Strafmilderung aufgrund Aufklärungshilfe durch Schaffung einer sichereren Grundlage für den Nachweis der betreffenden Tat der belasteten Person
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46b
Erlangung einer Strafmilderung aufgrund Aufklärungshilfe durch Schaffung einer sichereren Grundlage für den Nachweis der betreffenden Tat der belasteten Person - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Aufklärungshilfe iSd § 46b StGB - Für Anwendung des § 46b StGB kann es ausreichen, dass vorliegende Erkenntnisse bestätigt werden
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 162
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.2005 - 5 StR 476/04
Unterlassene Erörterung eines Aufklärungserfolges nach § 31 Nr. 1 BtMG bei einem …
Auszug aus BGH, 12.02.2013 - 5 StR 27/13
Es ist jedoch anerkannt, dass es für § 46b StGB ausreichend sein kann, wenn die Angaben des Täters eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Tat der belasteten Person schaffen, also dessen Überführung erleichtern (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 403/10, wistra 2011, 99), etwa indem den Ermittlungsbehörden bereits vorliegende Erkenntnisse durch die Angaben des Täters weiter bestätigt werden (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 5 StR 476/04, StraFo 2005, 169). - BGH, 23.11.2010 - 3 StR 403/10
Aufklärungshilfe (obligatorische Erörterung); Strafzumessung
Auszug aus BGH, 12.02.2013 - 5 StR 27/13
Es ist jedoch anerkannt, dass es für § 46b StGB ausreichend sein kann, wenn die Angaben des Täters eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Tat der belasteten Person schaffen, also dessen Überführung erleichtern (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 403/10, wistra 2011, 99), etwa indem den Ermittlungsbehörden bereits vorliegende Erkenntnisse durch die Angaben des Täters weiter bestätigt werden (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 5 StR 476/04, StraFo 2005, 169).
- BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch …
Denn ein ausreichender Aufklärungserfolg ist auch dann anzunehmen, wenn die Tat ohne die Angaben des Tatbeteiligten nicht oder nicht im gegebenen Umfang ermittelt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Taten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (…BGH, Urteile vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 28 …und vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17 Rn. 6;… Beschlüsse vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10 und vom 12. Februar 2013 - 5 StR 27/13 Rn. 3).