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   BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07   

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https://dejure.org/2007,8170
BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07 (https://dejure.org/2007,8170)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - 5 StR 270/07 (https://dejure.org/2007,8170)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 5 StR 270/07 (https://dejure.org/2007,8170)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263a Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 56 StGB; § 78 StGB
    Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur Bewährung); Strafzumessung bei verjährten Taten (Zeitablauf; Rückschlüsse auf die Tatschuld)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung einer Einzelstrafe und Gesamtstrafe bei Berücksichtigung eines Geständnisses des Angeklagten; Einbeziehung von Taten des Angeklagten aus rechtsverjährter Zeit in die Bewertung des Gesamtverhaltens

  • Judicialis

    StGB § 54; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Medieninteresse als Strafmilderungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Denn das Landgericht hat entgegen diesem Einwand erkennbar Taten aus rechtsverjährter Zeit in die Bewertung des Gesamtverhaltens der Angeklagten einbezogen, soweit diese Schlüsse auf die Tatschuld zulassen, und hat die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt angepasst (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Das Landgericht hat innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens bei der erforderlichen Gesamtschau (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 10, 11) die bestimmenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei erkennbar gemacht (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Denn das Landgericht hat entgegen diesem Einwand erkennbar Taten aus rechtsverjährter Zeit in die Bewertung des Gesamtverhaltens der Angeklagten einbezogen, soweit diese Schlüsse auf die Tatschuld zulassen, und hat die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt angepasst (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Die Einbeziehung der Kollegin S. ist bei der Einzelstrafbildung strafschärfend berücksichtigt worden; dass die Strafkammer diesen Umstand bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht mehr ausdrücklich benannt hat, gibt keinen Anlass zur Besorgnis, sie habe ihn überhaupt nicht mehr gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Das Landgericht hat innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens bei der erforderlichen Gesamtschau (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 10, 11) die bestimmenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei erkennbar gemacht (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Das Landgericht hat innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens bei der erforderlichen Gesamtschau (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 10, 11) die bestimmenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei erkennbar gemacht (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Das Landgericht hat innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens bei der erforderlichen Gesamtschau (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 7, 10, 11) die bestimmenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei erkennbar gemacht (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Mit Rücksicht auf die angeführten Milderungsgründe und den Umstand, dass es sich bei der Angeklagten um eine "ganz unten stehende Angestellte ohne eigene Befugnisse" gehandelt habe, durfte das Landgericht davon ausgehen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts durch die Strafaussetzung nicht erschüttert werden würde (vgl. hierzu BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 19).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Schließlich lässt auch die mildernde Berücksichtigung einer besonderen Belastung der Angeklagten durch ein hohes Interesse der Medien an dem Verfahren keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertung 5).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
    Die vom Landgericht vorgenommene Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe sowie die Entscheidung zur Aussetzung der Vollstreckung sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05

    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung

  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde

    Anders kann dies zu beurteilen sein, wenn - was indes weder in dem Beweisantrag noch in der Verfahrensrüge behauptet wird - der Angeklagte unter der Berichterstattung in besonderer Weise gelitten hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 5 StR 270/07).
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