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   BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16   

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https://dejure.org/2016,24556
BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StPO; § 265 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB.
    Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten (Berücksichtigung in der Strafzumessung; Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises; Vertrauenstatbestand; faires Verfahren; rechtliches Gehör); Wertersatzverfall

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 261 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 154, 154a StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • rechtsportal.de

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das "missbrauchte" Vertrauen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Einstellungen - und Strafzumessungserwägungen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).

    bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).

    bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).

  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    Jedoch war klarzustellen, dass insoweit eine gesamtschuldnerische Haftung angeordnet ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 5 ff. mwN).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    Das ist im Grundsatz frei von Rechtsfehlern, weil der Nichtrevident S. die Gelder, mit deren Einziehung er sich einverstanden erklärt hatte, im Wege eines anderen Vorgangs erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 72; Weber, aaO, § 33 Rn. 76).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Das wäre nur dann nicht zu beanstanden, wenn die jenem Strafverfahren zugrundeliegende Tat prozessordnungsgemäß festgestellt worden wäre (BGH, 5 StR 270/16 v. 07.07.2016, juris Rn. 8 mwN, zu § 154 StPO).
  • LG Aachen, 13.10.2017 - 63 KLs 18/15
    Der Angeklagte wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die insoweit bereits erzielten Beweisergebnisse verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - 5 StR 270/16, juris RN 8 mwN).
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