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   BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94   

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https://dejure.org/1994,4263
BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94 (https://dejure.org/1994,4263)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - 5 StR 270/94 (https://dejure.org/1994,4263)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94 (https://dejure.org/1994,4263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Zur konkreten Anlastung der Handlungsintensität wird auf BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 und 5 verwiesen.
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 221/88

    Körperverletzung - Reizung zum Zorn - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Sie ist, auch wenn dies noch nicht zur Annahme der Voraussetzungen der 1. Alternative des § 213 StGB führen mußte (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 4), für die Strafzumessung bedeutsam.
  • BGH, 19.09.1989 - 4 StR 472/89

    Zur Wertung des ursprünglichen Tatvorsatzes bei strafbefreiendem Rücktritt

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Der Senat merkt ergänzend an: Nach Rücktritt des Angeklagten vom Totschlagsversuch begegnet auch die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes Bedenken, daß er eine Zeitlang Hilfeleistungen Dritter gehindert hatte, während er selbst noch vergeblich Rettungsversuche unternommen hatte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12 und 15); die Rettungsverzögerung hat hier nicht zu einer weitergehenden Schädigung des Opfers geführt, dessen Verletzungen komplikationslos und vollständig geheilt sind.
  • BGH, 23.09.1992 - 1 StR 501/92

    Berücksichtigung unterbliebener Bemühungen um Schadenswiedergutmachung bei

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Auch nach Rechtskraft des Schuldspruchs belegt das Unterbleiben einer Entschuldigung nicht ohne weiteres besondere Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und 19; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 1990 Rdn. 291 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Auch nach Rechtskraft des Schuldspruchs belegt das Unterbleiben einer Entschuldigung nicht ohne weiteres besondere Rechtsfeindschaft oder Gefährlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und 19; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 1990 Rdn. 291 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Der Senat merkt ergänzend an: Nach Rücktritt des Angeklagten vom Totschlagsversuch begegnet auch die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes Bedenken, daß er eine Zeitlang Hilfeleistungen Dritter gehindert hatte, während er selbst noch vergeblich Rettungsversuche unternommen hatte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 12 und 15); die Rettungsverzögerung hat hier nicht zu einer weitergehenden Schädigung des Opfers geführt, dessen Verletzungen komplikationslos und vollständig geheilt sind.
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94
    Zur konkreten Anlastung der Handlungsintensität wird auf BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 und 5 verwiesen.
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene

    Sowohl das Unterbleiben einer Entschuldigung als auch das Fehlen eines zum Ausdruck gebrachten Bedauerns lassen aber ohne weitere - hier nicht festgestellte - Umstände keinen Schluss auf eine rechtsfeindliche, durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Interessen und Rechtsgütern anderer geprägte Gesinnung oder Gefährlichkeit des Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 362; vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94, StV 1995, 132; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
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