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   BGH, 04.07.2019 - 5 StR 274/19   

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https://dejure.org/2019,30988
BGH, 04.07.2019 - 5 StR 274/19 (https://dejure.org/2019,30988)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2019 - 5 StR 274/19 (https://dejure.org/2019,30988)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 5 StR 274/19 (https://dejure.org/2019,30988)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Unmittelbares Ansetzen zum Wohnungseinbruch durch Lochbohrung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unmittelbares Ansetzen zum Wohnungseinbruchdiebstahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 22
    Revision gegen eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahl u.a.; Unmittelbares Ansetzen zur Tat

  • datenbank.nwb.de

    Unmittelbares Ansetzen zum Wohnungseinbruch durch Lochbohrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wann setzt der Täter zum (schweren) Wohnungseinbruchdiebstahl an?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 234 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Soweit die bisherige Rechtsprechung des Senats entgegensteht (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 4. Juli 2019 - 5 StR 274/19, und vom 1. August 2019 - 5 StR 185/19, NStZ 2019, 716; hierzu näher Kudlich, NStZ 2020, 34), hält er hieran nicht fest.
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

    Diesem Ergebnis stehen Entscheidungen des 2. und des 5. Strafsenats (vgl. die Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86, 87 mit Anmerkung Engländer NStZ 2017, 87; vom 4. Juli 2019 - 5 StR 274/19 und vom 1. August 2019 - 5 StR 185/19, NStZ 2019, 716 mit Anmerkung Kudlich NStZ 2020, 34) nicht entgegen; sie betrafen jeweils im Tatsächlichen anders gelagerte Fallkonstellationen.
  • BGH, 01.08.2019 - 5 StR 185/19

    Verabredung zum Wohnungseinbruchdiebstahl

    Zur Umsetzung des geplanten Diebstahls haben sie somit nicht im Sinne des § 22 StGB unmittelbar angesetzt und die Grenze zum Versuch noch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86, 87; vom 4. Juli 2019 - 5 StR 274/19).
  • BGH, 19.05.2020 - 4 StR 514/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Ausschlaggebend hierfür war die Rechtsauffassung des 5. Strafsenats, wonach ein Ansetzen zum Versuch des Diebstahls noch nicht vorliegt, wenn lediglich zur Verwirklichung eines Regelbeispiels oder einer Qualifikation angesetzt worden ist (Beschluss vom 1. August 2019 - 5 StR 185/19, NStZ 2019, 716 mit Anm. Kudlich NStZ 2020, 34; Beschluss vom 4. Juli 2019 - 5 StR 274/19).
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