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   BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85   

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https://dejure.org/1985,648
BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85 (https://dejure.org/1985,648)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1985 - 5 StR 275/85 (https://dejure.org/1985,648)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85 (https://dejure.org/1985,648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertersatzeinziehung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Möglichkeit des Eigentumserwerbs hinsichtlich des Betäubungsmittels bei inländischem Betäubungsmittelerwerb - Voraussetzung für eine gewinnabschöpfende Verfallanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 233
  • NJW 1985, 2773
  • MDR 1985, 863
  • NStZ 1985, 556
  • StV 1986, 20
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85
    Nach dieser Vorschrift sind bei unerlaubtem Handel treiben mit Betäubungsmitteln nicht nur die inländischen obligatorischen Verträge nichtig (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1982 - 5 StR 296/82), sondern auch die inländischen Erfüllungsgeschäfte (BGHSt 31, 145, 147 f).
  • BGH, 11.06.1982 - 5 StR 296/82

    Anordnung des Verfalls des aus Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85
    Nach dieser Vorschrift sind bei unerlaubtem Handel treiben mit Betäubungsmitteln nicht nur die inländischen obligatorischen Verträge nichtig (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1982 - 5 StR 296/82), sondern auch die inländischen Erfüllungsgeschäfte (BGHSt 31, 145, 147 f).
  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).
  • LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20

    Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis

    Für den Erhalt der Verfügungsgewalt unerheblich ist deswegen, ob das Kausalgeschäft oder die dingliche Verfügung, welche den Vermögenszuwachs beim Täter hervorgerufen haben, rechtswirksam waren (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.1985 - 5 StR 275/85, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 16.05.2006 - 1 StR 46/06, juris Rn. 14, Schönke/Schröder/Eser/Schuster, 30. Aufl. 2019, StGB § 73 Rn. 18).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    und Prüfungspflicht begründen aber eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des Mißbrauchstatbestandes des § 266 StGB (vgl. auch BGH wistra 1985, 190; wistra 1990, 148).
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

    Die Anklageschrift umgrenzt den strafbaren Sachverhalt in zulässiger Weise (vgl. zur Untreue BGH wistra 1985, 190 f.; allg. BGHSt 40, 44 ff.).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    a) Jede Kreditbewilligung ist ihrer Natur nach ein mit einem Risiko behaftetes Geschäft (BGH wistra 1985, 190, 191).
  • BGH, 04.02.2004 - 2 StR 355/03

    Untreue (Risikogeschäft; riskantes Handeln; unternehmerischer Spielraum)

    Ein riskantes Handeln, dessen Folgen einen anderen treffen, ist allerdings in der Regel pflichtwidrig, wenn der Handelnde den ihm gezogenen Rahmen nicht einhält, insbesondere die Grenzen des verkehrsüblichen Risikos überschritten hat (BGH wistra 1982, 148, 150; 1985, 190 f.; vgl. im einzelnen Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl., § 266 Rdn. 42 ff.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 20 ff.; Nack in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 66 Rdn. 103 ff. sowie Schmid ebenda § 31 Rdn. 115 ff.).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Damit scheidet auch die ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls nach § 73 a StGB aus, die nur anstelle des Verfalls in Betracht kommt (vgl. BGHSt 33, 233; BGH StV 2002, 260; BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Da dieser Tatbeteiligter war und damit das Geld in Kenntnis der Tatumstände hingegeben hat, unterliegt es auch dann dem Verfall, wenn er dem Angeklagten kein Eigentum hat verschaffen können und dieses deshalb - rechtlich - noch ihm gehört (§ 73 Abs. 4 StGB, vgl. Eberbach in NStZ 1985, 556, 557; Schäfer in LK 10. Aufl. § 73 StGB Rdn. 50 ff.; Eser in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 73 StGB Rdn. 43).

    Daß mit der Zahlung des Kaufpreises an den Angeklagten ein solcher Vermögenszuwachs bewirkt worden ist, kann hier schon deshalb nicht zweifelhaft sein, weil sich bei einem derartigen Geschäft stets beide Teile - Käufer und Verkäufer - unabhängig von der Eigentumsfrage darüber einig sind, daß der für das Betäubungsmittel gezahlte Geldbetrag mit der Besitzübertragung in die Vermögensphäre des Verkäufers übergehen soll (vgl. auch BGHSt 33, 233, 234) [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85].

  • BGH, 05.03.2009 - 4 StR 19/09

    Einziehung von Wertersatz und Verfall von Wertersatz bei unerlaubtem

    Der Angeklagte verschaffte sich die Betäubungsmittel jeweils im Inland und konnte deshalb gemäß § 134 BGB das Eigentum hieran nicht erwerben, weil nach dieser Vorschrift bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht nur die inländischen obligatorischen Verträge, sondern auch die inländischen Erfüllungsgeschäfte nichtig sind (vgl. BGHSt 33, 233; BGH NStZ-RR 2002, 118).

    Soweit der Angeklagte aus dem Verkauf der Betäubungsmittel Erlöse erzielt hat, kommt jedoch, weil die Anordnung des Verfalls gemäß § 73 Abs. 1 und 4 StGB nicht mehr möglich ist, die Anordnung des Verfalls des Wertersatzes gemäß § 73 a StGB in Betracht (vgl. BGHSt 33, 233, 234; Weber BtMG 2. Aufl. § 33 Rdn. 233).

  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19

    Einziehung von Wertersatz bei Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel (tatsächlich

    Dies ist für - wie hier - im Inland erworbene Betäubungsmittel wegen der entgegenstehenden Vorschrift des § 134 BGB nicht der Fall (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 74c Rn. 5).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15

    Verhältnis von Wertersatzverfall und Einziehung bei Identität von Tatobjekt und

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01

    Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall);

  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 136/10

    Einziehung von Wertersatz (Eigentum; Eigentümer); Verfall von Wertersatz (Vorrang

  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98

    Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung,

  • BGH, 16.04.2019 - 5 StR 64/19

    Einziehung des Wertes des Tatertrags unter Berücksichtgung des Werts der zum

  • BGH, 20.09.1991 - 2 StR 387/91

    Einziehung - Wertersatz - Tathandlung

  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 471/21

    Geldwäsche (Einziehung von Geldwäscheobjekten)

  • BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21

    Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 23.02.2022 - 6 StR 650/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht;

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18

    Voraussetzungen einer mittäterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 09.07.2002 - 4 StR 204/02

    Revision - Verstoß gegen das BtMG - Unerlaubtes Handeltreiben - Nicht geringe

  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 232/00

    Zur nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08

    Weitergabe von Information aus Ermittlungsakte durch Verteidiger an Beschuldigten

  • BGH, 21.10.1988 - 3 StR 417/88

    Voraussetzungen für die Einziehung von Gewinnen aus Haschischverkäufen

  • BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88

    Voraussetzungen für den Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89

    Einziehung - Verfall - Geldbeträge - Rauschgift - Vorsatz - Teilnahmeverdacht -

  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen

  • BGH, 08.08.1990 - 2 StR 282/90

    Rechtmäßigkeit einer Einziehung von Geldmitteln, die zur Verwirklichung eines

  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89

    Zu den Voraussetzungen der Einziehung

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 439/87

    Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz

  • BGH, 16.07.1991 - 4 StR 316/91

    Voraussetzungen für die Maßnahme der Wertersatzeinziehung

  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 15/88

    Zurückverweisung der Sache an das Landgericht

  • BGH, 30.05.1989 - 4 StR 118/89

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Erwerb von

  • BGH, 30.10.1987 - 2 StR 548/87

    Zulässigkeit der Verfallsanordnung zur Abschöpfung des Erlöses anstatt des

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