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   BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04   

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https://dejure.org/2004,1180
BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04 (https://dejure.org/2004,1180)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - 5 StR 276/04 (https://dejure.org/2004,1180)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04 (https://dejure.org/2004,1180)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. ... 7 EMRK; Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 370a AO; § 370 AO; § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 80 Abs. 2 BVerfGG; § 357 StPO; § 33 StPO
    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (großes Ausmaß); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte (Widerspruchserfordernis; Zustimmungslösung; rechtliches Gehör; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer einzelnen unrichtigen Steuererklärung als selbstständige Tat; Anforderungen an Tateinheit bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Ausreichende Bestimmtheit des Verbrechensmerkmals der Steuerverkürzung in großem Ausmaß; Falschmeldungen gegenüber den ...

  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 3 Nr. 1; ; AO § ... 370a; ; AO § 370a Satz 1 A; ; StPO § 33; ; StPO § 154a; ; StPO § 265; ; StPO § 353 Abs. 2; ; StPO § 357; ; StGB § 53; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BVerfGG § 80 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 1; AO § 370 § 370 a
    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung durch Abgabe mehrerer Steuererklärungen; Verfassungswidrigkeit von § 370a AO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Die Abgabe einer jeden Steuererklärung ist eine eigene Tat

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Zur Konkurrenz bei Steuerdelikten

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 374
  • NStZ-RR 2005, 53
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. Juli 2004 (NJW 2004, 2990) bereits ausgeführt hat, erscheint das "entscheidende Verbrechensmerkmal der Steuerverkürzung 'in großem Ausmaß' unter Bedacht auf Art. 103 Abs. 2 GG nicht ausreichend bestimmt (vgl. dazu nur: Park wistra 2003, 328 ff.; Reiß Stbg 2004, 113 ff.; Kohlmann aaO Rdn. 12; Seer BB 2002, 1677, 1680; Langrock wistra 2004, 241 ff.; Harms in Festschrift für Günter Kohlmann, 2003, S. 413, 419 ff.; alle m.w.N. sowie Stellungnahme der 'Arbeitsgemeinschaft Klimatagung' in WPK-Mitteilungen 2003, 130 ff.).

    Die vom Senat im Beschluß vom 22. Juli 2004 (aaO) dargelegten Zweifel an der Bestimmtheit der Verbrechensnorm des § 370a AO gelten folglich auch im vorliegenden Fall der "Serviceunternehmen".

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Juli 2004 (aaO) darauf hingewiesen, daß trotz der im Wortlaut ähnlichen Voraussetzungen des besonders schweren Falles nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO (Steuerverkürzung "aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß") bei der Strafzumessungsregel nicht dieselben verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der weiten Fassung der Regelmerkmale bestehen wie bei der Abgrenzung zwischen Vergehens- und Verbrechenstatbestand.

  • BGH, 29.09.2004 - 5 StR 339/04

    Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte nach Anhörung und ausgebliebenem

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Beide Nichtrevidenten sind über ihre bisherigen Verteidiger, deren Mandatspflicht insoweit fortwirkt (vgl. Laufhütte in KK 5. Aufl. § 138 Rdn. 14 und § 141 Rdn. 10; Basdorf in Festschrift für Lutz Meyer-Goßner 2001, S. 665, 678; entsprechend BGH, Beschluß vom 29. September 2004 - 5 StR 339/04) zur Anwendung des § 357 StPO angehört worden; sie haben einer Erstreckung ausdrücklich zugestimmt.
  • BGH, 14.04.1989 - 3 StR 30/89

    Einkommenssteuerhinterziehung in Tateinheit mit versuchter

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Entscheidend dabei ist, daß die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 6 und 9; BGH wistra 1996, 62 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Allerdings können die zugrundeliegenden rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen bestehen bleiben, weil lediglich ein Wertungsfehler vorliegt, bei dem eine Aufhebung von Feststellungen nach § 353 Abs. 2 StPO nicht veranlaßt ist (vgl. BGH StraFo 2001, 350, 351).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Entscheidend dabei ist, daß die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 6 und 9; BGH wistra 1996, 62 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Tateinheit ist nur dann ausnahmsweise anzunehmen, wenn die erforderlichen Angaben, die der Täter pflichtwidrig unterlassen hat, durch ein und dieselbe Handlung zu erbringen gewesen wären (vgl. BGH wistra 1985, 66; BGH bei Holtz MDR 1979, 987; Gribbohm/Utech NStZ 1990, 209, 212).
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Allein ein einheitlicher Tatentschluß, seinen steuerlichen Pflichten für mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume künftig nicht nachzukommen, begründet noch keine Tateinheit zwischen den einzelnen Steuerhinterziehungen durch Unterlassen (vgl. BGHSt 18, 376).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Es läßt sich nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, welche Anknüpfungspunkte maßgeblich sein sollen und ob es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt oder ob bei einer Vielzahl von Hinterziehungstaten - wie etwa bei der monatlich anzumeldenden Lohnsteuer - eine Gesamtbetrachtung des Tatbildes entscheidend sein soll; bei diesem Befund ist nicht ersichtlich, wie der Normadressat - der dem Gesetz unterworfene Steuerbürger - durch Auslegung Tragweite und Anwendungsbereich des Verbrechenstatbestandes ermitteln und konkretisieren soll (vgl. zu diesen Anforderungen an einen Straftatbestand: BVerfGE 105, 135, 152 ff. m.w.N.).".
  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Entscheidend dabei ist, daß die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 6 und 9; BGH wistra 1996, 62 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1995 - 5 StR 197/95

    Hinterziehung verschiedener Steuern - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
    Entscheidend dabei ist, daß die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (vgl. BGHSt 33, 163; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 6 und 9; BGH wistra 1996, 62 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Anders mag das etwa bei der Verwendung des Begriffs des großen Ausmaßes als Tatbestandsmerkmal eines Verbrechenstatbestandes sein (vgl. zu dem inzwischen aufgehobenen § 370a AO: BGH wistra 2004, 393 ff.; 2005, 30 ff.).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, vom 5. März 1996 - 5 StR 73/96, wistra 1996, 231 und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294; Urteile vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NStZ-RR 2005, 53, 56 und vom 24. November 2004 - 5 StR 220/04, NStZ 2005, 516).
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    Ausnahmsweise kann (dennoch) Tateinheit vorliegen, wenn die Hinterziehungen durch die dieselbe Erklärung bewirkt werden oder wenn mehrere Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfallen und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (etwa BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NJW 2005, 374, 375; Beschlüsse vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.; vom 23. Juli 2014 - 1 StR 207/14, wistra 2014, 443 f. und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 418/16, NZWiSt 2017, 473 mit Anmerkung Rolletschke; siehe zudem ders./Steinhart NZWiSt 2015, 71 ff. mwN).

    Tateinheit ist nur dann ausnahmsweise anzunehmen, wenn die erforderlichen Angaben, die der Täter pflichtwidrig unterlassen hat, durch ein und dieselbe Handlung zu erbringen gewesen wären (siehe nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NJW 2005, 374, 375 mwN).

  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    Der BGH ging früher von Tateinheit auch dann aus, wenn die Hinterziehungen durch dieselbe Erklärung bewirkt werden oder wenn mehrere Steuererklärungen durch eine körperliche Handlung gleichzeitig abgegeben werden, sofern die Abgabe der Steuererklärungen mithin im äußeren Vorgang zusammenfällt und zudem in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind (s. z.B. BGH a.a.O. 1 StR 373/15 Tz. 21 und BGH Beschluss vom 28.10.2004 5 StR 276/04 wistra 2005, 30 Tz. 16).

    Nicht aufgegeben wurde, soweit ersichtlich die Rechtsprechung, wonach ausnahmsweise Tateinheit vorliegen soll, wenn die Hinterziehungen durch dieselbe Handlung bewirkt werden (BGH 1 StR 373/15 Tz. 21; 5 StR 276/04 Tz. 16, jeweils a.a.O.).

    Allein ein einheitlicher Tatentschluss, seinen steuerlichen Pflichten für mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume künftig nicht nachzukommen, begründet noch keine Tateinheit zwischen den einzelnen Steuerhinterziehungen durch Unterlassen (BGH 5 StR 276/04 Tz. 17; 1 StR 535/17 Tz. 19, jeweils a.a.O.).

    Tateinheit ist ausnahmsweise anzunehmen, wenn die erforderlichen Angaben, die der Täter pflichtwidrig unterlassen hat, durch ein und dieselbe Handlung zu erbringen gewesen wären (BGH a.a.O. 5 StR 276/04 Tz. 17; BGH Urteil vom 28.11.1984 2 StR 309/84 wistra 1985, 66 Tz. 4; BGH Urteil vom 01.08.1979 3 StR 239/79 HFR 1980, 154 Tz. 5).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Nach § 357 StPO ist die Entscheidung im Hinblick auf die fehlerhafte konkurrenzrechtliche Beurteilung der Fälle III. 3. a)-c) der Urteilsgründe auf den Mitangeklagten G. zu erstrecken, da insoweit Schuld- und Strafausspruch auf demselben sachlich-rechlichen Mangel (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, NJW 2005, 374, 376) beruhen.
  • LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich

    Diese Tathandlung einer Steuerhinterziehung gem. § 370 AO betrifft jeweils verschiedene Steuerarten und verschiedene Besteuerungszeiträume (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 276/04, juris Rn. 16), nicht aber einzelne Einkunftsarten.
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Liegen aber die Handlungsalternative des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO und die Unterlassungsalternative des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO vor, die sich zudem noch auf unterschiedliche Steuerarten beziehen, stehen die beiden verwirklichten Straftaten in Tatmehrheit (BGH wistra 2005, 30, 31).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Mit Blick auf die vom Senat gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 370a AO geäußerten Bedenken (BGH wistra 2005, 30, 31 f.; NJW 2004, 2990, 2991 f.) wird es sich für den neuen Tatrichter anbieten, die Strafverfolgung gemäß § 154a StPO auf die Vorschrift des § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO zu beschränken.
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Infolge der Herausnahme der gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung (§ 370a AO) aus den von der Verfolgung erfassten Gesetzesverletzungen (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 370a AO BGH wistra 2005, 30, 31 f.; NJW 2004, 2990, 2991 f.) durch Beschluss gemäß § 154a Abs. 2 StPO erstrecken sich die Revisionen der Staatsanwalt außer hinsichtlich des Angeklagten G. - nur noch auf die Strafaussprüche.
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Daran ändert auch nichts, wenn dem Nichtrevidenten, wie es der 5. Strafsenat nahe legt (vgl. BGH NJW 2005, 374, 376), im Fall der Zurückverweisung der Sache de lege lata ein Widerspruchsrecht gegen die Anwendung des § 357 StPO eingeräumt würde, abgesehen davon, dass die praktische Durchführung im Einzelfall, etwa wenn sich ein ausländischer Nichtrevident schon längst wieder in seinem Heimatland befindet, erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte (vgl. Meyer/Goßner, StPO 48. Aufl. § 357 Rdn. 16; ders. in FS für Roxin S. 1345, 1355).
  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23
  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung durch Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05

    Keine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß gemäß § 370 a AO n. F. ohne Erreichen

  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 207/14

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren unrichtigen

  • BGH, 11.01.2005 - 5 StR 510/04

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (maßgeblicher Zeitpunkt der Beihilfehandlung;

  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07

    Steuerhinterziehung; fehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 418/16

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Hinterziehung mehrerer Steuerarten);

  • BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05

    Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats

  • BGH, 13.10.2009 - 5 ARs 57/09

    Anfrageverfahren; Erstreckung einer Durchentscheidung des Revisionsgerichts auf

  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04

    (Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher

  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern");

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 368/05

    Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung)

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06

    Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06

    Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im

  • BGH, 18.10.2022 - 1 StR 300/22

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag:

  • LG Braunschweig, 28.12.2011 - 6 KLs 54/11

    Verurteilung der Mitglieder eines Aufsichtsrates wegen täterschaftlicher Untreue

  • BGH, 21.07.2006 - 5 StR 152/06

    Verfassungswidrigkeit der banden- und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung

  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (Feststellungen zum

  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 347/08

    Beschwer bei der zu Unrecht erfolgten Annahme von Tateinheit i.F. der Abgabe

  • OLG Schleswig, 17.11.2009 - 2 Ss 201/09

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei gemeinschaftlich begangener

  • BGH, 30.03.2011 - 5 StR 39/11

    Revisionserstreckung auf einen Mitangeklagten (Widerspruchserfordernis);

  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 4 RVs 84/18

    Gewerbsmäßigkeit; Diebstahl; Berufungsbeschränkung; eigene Feststellungen

  • OLG Köln, 09.02.2016 - 1 RVs 246/15
  • LG Saarbrücken, 10.05.2005 - 5 Js 141/02
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

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