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   BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07   

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https://dejure.org/2007,5472
BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07 (https://dejure.org/2007,5472)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - 5 StR 279/07 (https://dejure.org/2007,5472)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07 (https://dejure.org/2007,5472)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 535/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel; Hang;

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07
    Angesichts des Gewichts der Anlasstat gilt dies trotz der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten auch für die Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und 7; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - 5 StR 535/06).
  • BGH, 29.06.1988 - 2 StR 200/88

    Voraussetzungen für eine schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07
    Angesichts des Gewichts der Anlasstat gilt dies trotz der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten auch für die Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und 7; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - 5 StR 535/06).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07
    Zwar hat das Landgericht ein Abhängigkeitssyndrom ohne weitere Erörterung unter Berufung auf den Sachverständigen abgelehnt, dieses ist aber auch nicht zwingende Voraussetzung für die Annahme eines Hangs (BGHR StGB § 64 Hang 2 und § 64 Abs. 1 Hang 5).
  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07
    Angesichts des Gewichts der Anlasstat gilt dies trotz der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten auch für die Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und 7; BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - 5 StR 535/06).
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07
    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07
    Auch ergibt sich aus den bisherigen Feststellungen nicht, dass eine stationäre Therapie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfGE 91, 1, 28 ff.) oder andere Voraussetzungen der Maßregelanordnung offensichtlich nicht vorliegen.
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit);

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98, und vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 510/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung);

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10

    Meistbegünstigung (doppelte Milderung; minder schwerer Fall); Unterbringung in

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 -, vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07 - und vom 9. November 2009 - 5 StR 421/09).
  • BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit; intensive

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 548/07

    Schuldfähigkeit; verminderte; Betäubungsmittelabhängigkeit

    Hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass dieses den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH Beschluss vom 18.07.2007 - 5 StR 279/07).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss 106/08

    Erörterungsmangel; Betäubungsmittelabhängiger

    Hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass dieses den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH Beschluss vom 18.07.2007 - 5 StR 279/07; Senatsurteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 548/07).
  • LG Essen, 28.03.2008 - 56 (38/07) 300 Js 251/07

    Strafbarkeit eines Anlageberaters wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gem. § 263

    Vielmehr genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende und durch Übung erworbene intensive Neigung, Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass dieses den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - 5 StR 279/07).
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 5 RVs 47/12

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass dieses den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
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