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   BGH, 30.07.2014 - 5 StR 292/14   

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https://dejure.org/2014,20972
BGH, 30.07.2014 - 5 StR 292/14 (https://dejure.org/2014,20972)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2014 - 5 StR 292/14 (https://dejure.org/2014,20972)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 5 StR 292/14 (https://dejure.org/2014,20972)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Unzureichende Begründung der erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit des an hebephrener Schizophrenie leidenden Angeklagten (fehlende Wiedergabe der wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen des Gutachtens im Urteil; fehlende gesonderte Bewertung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit durch das Gutachten von Sachverständigen bzgl. Steuerungsfähigkeit eines Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit durch das Gutachten von Sachverständigen bzgl. Steuerungsfähigkeit eines Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.2011 - 5 StR 419/11

    Schuldunfähigkeit; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 5 StR 292/14
    Die Strafkammer hat sich bei der Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit der Sachverständigen angeschlossen, ohne deren wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10; Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 5 StR 419/11).

    Es muss deshalb für jede einzelne Tat festgestellt werden, ob sich der zum Tatzeitpunkt bestehende psychopathologische Zustand ursächlich auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 527 f.; StV 1986, 14; Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 5 StR 419/11).

  • BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 5 StR 292/14
    Die Strafkammer hat sich bei der Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit der Sachverständigen angeschlossen, ohne deren wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10; Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 5 StR 419/11).
  • BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15

    Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit

    Denn es liegen keine Anzeichen dafür vor, dass er auch diese Erklärung während eines akuten Schubs seiner "paranoid-halluzinatorischen' und "schizophrenen Grunderkrankung' (UA S. 23, 37; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 5 StR 292/14 mwN) abgegeben hat.
  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20

    Zur Verfahrensfähigkeit eines nach PsychKG untergebrachten psychisch Kranken

    Hiervon ist erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Beteiligter nicht in der Lage ist, die Bedeutung von ihm abgegebener Erklärungen zu erkennen, wobei Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit zu seinen Lasten gehen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 -, Rn. 6 - 7; vgl. auch BGH, 4 StR 491/15 und 5 StR 292/14, alle bei juris).
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