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   BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19   

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BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19 (https://dejure.org/2019,36972)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2019 - 5 StR 299/19 (https://dejure.org/2019,36972)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 5 StR 299/19 (https://dejure.org/2019,36972)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; objektives Bild des Tatgeschehens; gedankliche Erfassung durch den Täter; Tatbegehung aufgrund einer raschen Eingebung; Spontaneität; affektive Erregung; tatrichterliche Würdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 353 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Totschlags; Prüfung des Vorliegens des Mordmerkmals der Heimtücke; Bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bei einem Angriff mit einem Messer

  • rewis.io

    Mord: Heimtückisches Ausnutzungsbewusstsein

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 ; StGB § 212
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Totschlags; Prüfung des Vorliegens des Mordmerkmals der Heimtücke; Bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bei einem Angriff mit einem Messer

  • datenbank.nwb.de

    Mord: Heimtückisches Ausnutzungsbewusstsein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 348
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19
    Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520).

    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18 aaO mwN).

  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verbleibt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45 mwN).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19
    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19
    Damit lastet die Schwurgerichtskammer dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB an, dass er die Tat überhaupt vollendet hat und nicht vom Tötungsversuch zurückgetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, mwN).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Wesentlich ist dabei, dass der Täter das sich keines erheblichen Angriffs versehende, mithin arglose Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, juris Rn. 6).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23

    Schudspruch wegen Mordes aus Heimtücke; Fehlender tragfähiger Beleg des für das

    Das gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19 Rn. 10; Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14 Rn. 7).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    aa) Ausreichend ist, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, und vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19).

    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19).

  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20

    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen;

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 348; vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18, NJW 2018, 3398; vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45; Beschlüsse vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18, StraFo 2019, 38; vom 4. März 2020 - 1 StR 32/20; jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.2023 - 1 StR 104/23

    Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteile vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 und vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19 Rn. 9; Beschlüsse vom 18. November 2021 - 1 StR 397/21 Rn. 12 f. und vom 4. März 2020 - 1 StR 32/20 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Die Tatbegehung als solche darf dem Täter aber nicht zusätzlich angelastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19, Rn. 6 (unzulässiger Vorwurf der Tatvollendung); Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, Rn. 16 (energische Verfolgung des Tatziels); Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 (mehrfache Gelegenheit, die Tat abzubrechen); Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 76b mwN).
  • BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21

    Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem

    a) Ausreichend ist, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18, NStZ 2019, 520, 521; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 349 f.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2017, Az. 2 StR 10/17; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Urteil vom 22.05.2019, Az. 2 StR 530/18, Urteil vom 09.10.2019, Az. 5 StR 299/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
  • BGH, 21.07.2021 - 4 StR 53/21

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, affektive Durchbrüche, heftige

    Das gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 ? 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 348, 349).
  • BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22

    Heimtückemord (Arg- und Wehrlosigkeit: Voraussetzungen)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19 Rn. 9 und vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17 Rn. 9; je mwN).
  • LG München I, 26.11.2021 - 1 Ks 123 Js 190303/20

    Zum Heimtückemord und Mord aus niedrigen Beweggründen

  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung

  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

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