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   BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93   

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https://dejure.org/1993,3914
BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93 (https://dejure.org/1993,3914)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1993 - 5 StR 3/93 (https://dejure.org/1993,3914)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 5 StR 3/93 (https://dejure.org/1993,3914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufliche Stellung - Arzt - Strafschärfung - Innere Beziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46 Abs. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Eine solche ist grundsätzlich ausgeschlossen (BGHR StPO § 44 - Verfahrensrüge 1 bis 7).

    Ein Ausnahmefall (vgl. BGHR StPO § 44 - Verfahrensrüge 4, 5, 7) liegt nicht vor, zumal da der Verteidiger Rechtsanwalt B. vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist Akteneinsicht.

  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Eine solche ist grundsätzlich ausgeschlossen (BGHR StPO § 44 - Verfahrensrüge 1 bis 7).
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175; BGH Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89 -).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175; BGH Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89 -).
  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175; BGH Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89 -).
  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Ein Ausnahmefall (vgl. BGHR StPO § 44 - Verfahrensrüge 4, 5, 7) liegt nicht vor, zumal da der Verteidiger Rechtsanwalt B. vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist Akteneinsicht.
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175; BGH Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89 -).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Ein Ausnahmefall (vgl. BGHR StPO § 44 - Verfahrensrüge 4, 5, 7) liegt nicht vor, zumal da der Verteidiger Rechtsanwalt B. vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist Akteneinsicht.
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 578/87

    Strafzumessung - Strafschärfungsgrund - Straftat - Privater Lebensbereich -

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93
    Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175; BGH Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89 -).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Aus der beruflichen Stellung eines Angeklagten kann nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn sich aus ihr besondere Pflichten ergeben, deren Verletzung gerade im Hinblick auf die abzuurteilende Tat Bedeutung hat (BGH, Beschl. vom 9. April 1997 - 1 StR 134/97; s. auch BGH NStZ 1981, 258; 1998, 175; BGH, Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 3/93).
  • BGH, 20.01.1999 - 5 StR 609/98

    Einfuhr von Betäubungsmitteln; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Die berufliche Stellung eines Täters darf nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH, Beschluß vom 16. Februar 1993 - 5 StR 3/93 - m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 489/01
    Dies ist rechtsfehlerhaft, da zwischen der außerhalb der Berufsausübung begangenen Straftat und seiner beruflichen Stellung kein innerer, das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang bestand (vgl. BGH StV 1998, 467, 469; NStZ 2000, 137; 1981, 258; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - 3 StR 383/97; vom 2. Juli 1996 - 4 StR 201/96; vom 16. Februar 1993 - 5 StR 3/93; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 103 ff. m.w.N.).
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