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   BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92   

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https://dejure.org/1992,931
BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,931)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1992 - 5 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,931)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 5 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 587
  • StV 1992, 575
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 426/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Darüber hinaus hätte bedacht werden müssen, ob die durch den heftigen Streit ausgelöste hochgradige Erregung des Angeklagten, die das Landgericht als affektiven Ausnahmezustand definiert, oder seine erhebliche Alkoholisierung zur Tatzeit, die zu einer verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB führte, jeweils für sich genommen (vgl. insoweit BGH NStZ 1988, 175 und BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 26) oder im Zusammenwirken miteinander dazu geeignet waren, zumindest das voluntative Vorsatzelement, also die billigende Inkaufnahme des Todes der S. B., in Frage zu stellen.
  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 5 StR 300/92, NStZ 1992, 587, 588).
  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Er muß sich aber bewußt sein, daß die Grenzen beider Schuldformen oft eng beieinander liegen und strenge Anforderungen an die Feststellung des inneren Tatbestandes zu steilen sind (BGH NStZ 1992, 587 f.; 1984, 19).
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