Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1326
BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92 B (https://dejure.org/1992,1326)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1992 - 5 StR 302/92 B (https://dejure.org/1992,1326)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 5 StR 302/92 B (https://dejure.org/1992,1326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen in die Hauptverhandlung - Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen - Annahme der Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat ungeachtet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 553
  • StV 1993, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Der Senat ist sich dabei bewußt, daß die Frage, ob und inwieweit die Vorstellung eines Gesamterfolges Voraussetzung eines Gesamtvorsatzes ist, in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für alle Sachverhalte einheitlich beantwortet wird (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92 - und vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92 -).
  • OLG Stuttgart, 05.03.1990 - 1 Ss 124/90
    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102).
  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Der Senat ist sich dabei bewußt, daß die Frage, ob und inwieweit die Vorstellung eines Gesamterfolges Voraussetzung eines Gesamtvorsatzes ist, in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für alle Sachverhalte einheitlich beantwortet wird (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92 - und vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92 -).
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Dies gilt aber nicht im Bereich von Sexualdelikten der vorliegenden Art (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 - unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 -, NStZ 1992, 189, 190, zur Veröffentlichung in BGHSt 38, 165 vorgesehen).
  • OLG Hamburg, 09.10.1991 - 1 Ss 103/91
    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Wenn für die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben eines Zeugen das Indiz der Aussagekonstanz mitherangezogen wird, beruht dies daher nicht notwendig auf einem sachlich-rechtlich zu beanstandenden Kreisschluß, auch wenn jenes Indiz in die Hauptverhandlung letztlich aufgrund der Angaben desselben Zeugen eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91 - abw. OLG Stuttgart StV 1990, 257 unter unzutreffender Berufung auf BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 1 - anders gelagerter Fall - vgl. auch OLG Hamburg StV 1992, 102).
  • BGH, 27.09.1988 - 5 StR 345/88

    Anforderungen an die Rekonstruierung der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Erkenntnisse über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen können in die Hauptverhandlung durch dessen Aussage, gegebenenfalls auf Vorhalt von Vernehmungsniederschriften, eingeführt werden (vgl. BGHSt 21, 285, 286 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 14, 21).
  • BGH, 23.01.1990 - 1 StR 699/89

    Rechtmäßigkeit einer Beweiswürdigung - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Erkenntnisse über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen können in die Hauptverhandlung durch dessen Aussage, gegebenenfalls auf Vorhalt von Vernehmungsniederschriften, eingeführt werden (vgl. BGHSt 21, 285, 286 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 14, 21).
  • BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92

    Anforderungen an den Vorsatz bei sexuellem Mißbrauch im häuslichen Bereich

    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Dies gilt aber nicht im Bereich von Sexualdelikten der vorliegenden Art (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 - unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 -, NStZ 1992, 189, 190, zur Veröffentlichung in BGHSt 38, 165 vorgesehen).
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92
    Erkenntnisse über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen können in die Hauptverhandlung durch dessen Aussage, gegebenenfalls auf Vorhalt von Vernehmungsniederschriften, eingeführt werden (vgl. BGHSt 21, 285, 286 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 14, 21).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 524/86

    Verwertung von Beweismitteln, die nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung

  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Die Konstanz der Aussagen des in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen Sch. konnte bereits durch dessen eigene Angaben zu seiner früheren Aussage, gegebenenfalls nach deren Vorhalt, in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH StV 1996, 412).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Deshalb käme eine auf diesen Gesichtspunkt gestützten Überzeugung von der Tat in die bedenkliche Nähe eines denkfehlerhaften Zirkelschlusses (der Tatrichter schließt aus der Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit, ohne darzulegen, dass Teile der Aussage, aus deren Wahrheit auf die Glaubhaftigkeit anderer Aussageteile geschlossen wird, eine außerhalb der Aussage selbst liegende, also "externe" Bestätigung erfahren haben; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32 = StV 2005, 487 mwN; Weider, StV 1993, 59).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 24. März 1992 - 1 StR 323/91 = Gesamtvorsatz 37 Beschl. v. 25. März 1992 - 1 StR 57/92 = Gesamtvorsatz 38 Urt. v. 16. März 1993 - 1 StR 42/93 Beschl. v. 6. November 1992 - 2 StR 519/92 = Gesamtvorsatz 47 Beschl. v. 19. November 1992 - 4 StR 522/92 = Gesamtvorsatz 48 Beschl. v. 16. März 1993- - 4 StR 81/93 Beschl. v. 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = Gesamtvorsatz 50 Beschl. v. 10. November 1992 - 5 StR 545/92 = Gesamtvorsatz 51 Beschl. v. 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93.
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Der 5. Strafsenat hat die vom 1. Strafsenat verwendeten Formulierungen weitgehend übernommen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 50 = NStZ 1992, 553; Beschluß vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 = BGHR aaO Gesamtvorsatz 51), jedoch den äußeren Verhältnissen wie Zeitabständen und örtliche Veränderungen nicht jede Bedeutung abgesprochen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92, in dem der 1. Strafsenat zu erkennen gibt, daß er unter bestimmten Voraussetzungen bei "Sexualstraftaten" im Familienverband geringere Anforderungen an die Tätervorstellung vom Gesamtumfang der künftigen Einzelakte stellt (zustimmend: BGH, Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92), hindert den Senat nicht, die dargelegte Auffassung zu vertreten.
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03

    Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Verdacht eines Verbrechens;

    Ein Zirkelschluß liegt hierin - entgegen dem Revisionsvorbringen - nicht, da die Zuverlässigkeit des auf Vorhalt gewonnenen Erinnerungsbildes unabhängig von der Bewertung der übrigen Zeugenaussage beurteilt werden kann (vgl. BGH StV 1993, 59; 1996, 412; Fischer StV 1993, 670).
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    v. 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = Gesamtvorsatz 50.
  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 519/92

    Sexueller Mißbrauch - Zeitraum - Langzeitdelikt - Vorsatz - Gesamtumfang der Tat

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92

    Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen

  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96

    Annahme eines vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz

  • BGH, 01.09.1992 - 4 StR 351/92

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht