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   BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63   

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https://dejure.org/1963,157
BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63 (https://dejure.org/1963,157)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1963 - 5 StR 306/63 (https://dejure.org/1963,157)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1963 - 5 StR 306/63 (https://dejure.org/1963,157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis eines förmlichen Hinweises - Fall "Fön"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 88
  • NJW 1963, 2238
  • MDR 1963, 1023
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1957 - 5 StR 536/57

    Überraschung des Angeklagten mit der Feststellung eines tatsächlichen Umstandes -

    Auszug aus BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, darf das Urteil den Angeklagten nicht mit der Feststellung einer Tatsache überraschen, auf die er weder durch den Inhalt der Anklageschrift oder des Eröffnungsbeschlusses noch durch den Gang der Hauptverhandlung ausreichend vorbereitet worden ist (BGHSt 11, 88).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Verfahrensfehler dabei kann der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde rügen (vgl. u.a. §§ 265, 338 Nr. 8 StPO; BGHSt 19, 88, 89) [BGH 03.09.1963 - 5 StR 306/63] .
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auch ein - differenziert zu beurteilender - Fall einer wesentlichen Abweichung in der Beurteilung tatsächlicher Verhältnisse zwischen Anklage und Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 19, 88; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 265 Rdn. 23 m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Der 5. Strafsenat hat in BGHSt 19, 88, 89 bei Abweichung von einer in der zugelassenen Anklage genau bezeichneten Tatzeit einen förmlichen, nur durch das Protokoll der Hauptverhandlung beweisbaren Hinweis verlangt, wenn gegenüber der geänderten Tatzeit eine andere Verteidigung in Betracht kommt.
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Der Senat kann offen lassen, ob es bei Veränderungen der tatsächlichen Urteilsgrundlagen, insbesondere bei Auswechslungen der Tatzeiten, soweit diese für den Schuldspruch von ausschlaggebender Bedeutung sind, eines förmlichen Hinweises gemäß § 265 Abs. 1 StPO bedarf (vgl. BGHSt 19, 88; Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3) oder ob eine sonstige Unterrichtung über die Veränderung wesentlicher tatsächlicher Umstände genügt (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH NStZ 1984, 422; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3 und 5).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    aa) Ob die Veränderung eines tatsächlichen Umstandes zu einer Hinweispflicht in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 1 StPO führt, hängt davon ab, ob sie in ihrem Gewicht der Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunktes gleichsteht, auf die sich § 265 Abs. 1 StPO unmittelbar bezieht (BGH, Urteil vom 3. September 1963 - 5 StR 306/63, BGHSt 19, 88, 89).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen;

    c) Da der Angeklagte wegen des festgestellten Sachverhalts nach einem verfahrensrechtlich gebotenen Hinweis nach § 265 StPO auf den veränderten Tatzeitraum hätte verurteilt werden können und müssen (vgl. BGHSt 19, 88; Meyer-Goßner aaO § 265 Rdn. 23 m. w. N.), war wegen der Tat 44 der Anklageschrift der Freispruch aufzuheben.
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

    Das bedeute eine Verschiebung der Tatzeit, die nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 19, 88 f. zum Hinweis verpflichtet hätte.

    Aus diesem Gesichtspunkt hat der 5. Strafsenat später selbst seine von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 19, 88 dahin eingegrenzt, daß sich dort der Vorwurf eines Sittlichkeitsverbrechens allein durch die Annahme eines anderen Tattages wesentlich geändert hatte, während bei dem den Gegenstand der späteren Entscheidung bildenden Betrug die Tatzeit keine entscheidende, sondern nur eine untergeordnete Bedeutung hatte (BGH, Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66).

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Neuerdings hat der 5. Strafsenat (Urt. vom 3. September 1963 - 5 StR 306/63, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt) die Auffassung, daß die Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO nur für die Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes (mit oder ohne Änderung der Tatsachenlage) gelte, aufgegeben und die Notwendigkeit eines förmlichen Hinweises im Sinne dieser Vorschrift auch für den Fall einer Veränderung der Tatzeit bejaht, Der 1. Strafsenat vermag ihm auf diesem Wege nicht zu folgen.
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Allerdings bedarf es insofern keines förmlichen Hinweises durch den Vorsitzenden, wie ihn § 265 Abs. 1 StPO für die Heranziehung eines anderen Strafgesetzes vorschreibt und wie er für den Sonderfall einer Änderung der Tatzeit in einer Entscheidung des 5. Strafsenats (BGHSt 19, 88) gefordert worden ist.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Ob für den speziellen Fall der Tatzeitveränderung - abweichend von sonstigen tatsächlichen Veränderungen - ein förmlicher, sich aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ergebender Hinweis erforderlich ist (so die frühere Rechtsprechung des 5. Strafsenats: BGHSt 19, 88; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; siehe aber BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12), muß hier nicht entschieden werden; denn auch, wenn möglicherweise je nach Sachlage darauf verzichtet werden kann, ist eine umfassende und unmißverständliche Unterrichtung über wesentliche tatsächliche Abweichungen geboten (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8).
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 100/74

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Einmietbetrugs - Bestimmung des Begriffs der

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09

    Einlassung; Beweiswürdigung; Anforderung; gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr;

  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

  • OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen ;

  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86

    Rüge des pflichtwidrigen Unterlassens, den Angeklagten und seine Verteidigung auf

  • BGH, 05.12.1978 - 1 StR 535/78

    Verstoß gegen die rechtliche Hinweispflicht und den Grundsatz der Gewährung

  • BGH, 01.03.1966 - 5 StR 21/66

    Gewährung des rechtlichen Gehörs über den für die Verurteilung wesentlichen

  • BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses wegen Überbesetzung der Strafkammer -

  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 158/81
  • BGH, 09.12.1975 - 5 StR 589/75

    Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens - Strafbarkeit wegen versuchten

  • BGH, 26.11.1968 - 1 StR 378/68

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen mehreren Taten - Ablehnung der

  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 427/65

    Verfahrensfehler wegen später Bestellung eines Pflichtverteidigers - Aussetzung

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