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   BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12   

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https://dejure.org/2013,14524
BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12 (https://dejure.org/2013,14524)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2013 - 5 StR 309/12 (https://dejure.org/2013,14524)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 5 StR 309/12 (https://dejure.org/2013,14524)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 266 StGB; § 15a InsO; § 283 StGB; § 26 StGB; § 613a BGB
    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen; Verschleifungsverbot; schadensgleiche Vermögensgefährdung aufgrund drohender Inanspruchnahme aus Lohn- und Gehaltsforderungen bei Betriebsübergang); Insolvenzverschleppung; Bankrott; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 StGB, § 266 StGB
    Untreue: Feststellung des Vermögensnachteils bei schadensgleicher Vermögensgefährdung; Anstiftung eines zur Tatbegehung Entschlossenen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Strafbarkeit wegen Untreue nach "planmäßiger Insolvenz"

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vermögensschadens durch Veräußerung des Vermögens einer GmbH zur Begleichung der Schulden bei zu erwartenden Lohn und Gehaltsforderungen

  • rewis.io

    Untreue: Feststellung des Vermögensnachteils bei schadensgleicher Vermögensgefährdung; Anstiftung eines zur Tatbegehung Entschlossenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Feststellung eines Vermögensschadens durch Veräußerung des Vermögens einer GmbH zur Begleichung der Schulden bei zu erwartenden Lohn und Gehaltsforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Eine konkrete Vermögensgefährdung liegt erst dann vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395) oder wenn die Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils so groß ist, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, BGHSt 52, 182, 189).
  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87

    Anstiftung einer bereits entschlossenen Person zum Meineid

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Nach den Urteilsgründen kann die Möglichkeit jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Ha. zur Tatbegehung bereits entschlossen war und von dem Angeklagten B. nur in seinem Tatentschluss bestärkt sowie in der konkreten Tatausführung unterstützt wurde (sogenannter omnimodo facturus: vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und 3).
  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Nach den Urteilsgründen kann die Möglichkeit jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Ha. zur Tatbegehung bereits entschlossen war und von dem Angeklagten B. nur in seinem Tatentschluss bestärkt sowie in der konkreten Tatausführung unterstützt wurde (sogenannter omnimodo facturus: vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und 3).
  • BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03

    Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Dieses müsste dann im Rahmen der Gesamtsaldierung bei der Nachteilsbestimmung im Sinne des § 266 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55) ebenso berücksichtigt werden wie die Regelungen des danach geltenden Kapitalersatzrechts (§ 30 GmbHG aF), die auf Altfälle noch anwendbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2009 - II ZR 260/07, BGHZ 179, 249; vgl. auch T. Fleischer in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2011, Anh. zu § 30 GmbHG Rn. 9).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Zwar war es den Angeklagten R. nicht erlaubt, der H. GmbH dasjenige Vermögen zu entziehen, das die Gesellschaft noch zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten benötigte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 158 f.; BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52 mwN).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Hingegen waren die Kompensationsentscheidungen hinsichtlich der Angeklagten O. und W. auf ihre entsprechenden Verfahrensrügen gemäß dem Antrag des Generalbundesanwalts in der Beschlussformel nachzuholen, weil das Landgericht die auch gegenüber diesen Angeklagten eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung rechtsfehlerhaft nur bei der Bemessung der Strafe mildernd berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 145).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Eine konkrete Vermögensgefährdung liegt erst dann vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395) oder wenn die Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils so groß ist, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, BGHSt 52, 182, 189).
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Sollten die gewährten Darlehen nämlich in diesem Sinne eigenkapitalersetzend wirken und noch nicht zurückgeführt worden sein (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 66), könnte dies die Bestimmung des Untreueschadens ebenfalls beeinflussen.
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Dieses müsste dann im Rahmen der Gesamtsaldierung bei der Nachteilsbestimmung im Sinne des § 266 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 55) ebenso berücksichtigt werden wie die Regelungen des danach geltenden Kapitalersatzrechts (§ 30 GmbHG aF), die auf Altfälle noch anwendbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2009 - II ZR 260/07, BGHZ 179, 249; vgl. auch T. Fleischer in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2011, Anh. zu § 30 GmbHG Rn. 9).
  • BGH, 31.07.2009 - 2 StR 95/09

    GmbH-Untreue (Pflichtwidrigkeit bei Untreuehandlungen zulasten

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12
    Zwar war es den Angeklagten R. nicht erlaubt, der H. GmbH dasjenige Vermögen zu entziehen, das die Gesellschaft noch zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten benötigte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 158 f.; BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52 mwN).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Im Hinblick auf die zu dem Angeklagten transportierte Rauschgiftmenge war D. vorab noch nicht zur Tatbegehung entschlossen (sog. omnimodo facturus, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 309/12, Rn. 21 mwN).
  • BGH, 12.04.2022 - 2 StR 451/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Um jedwede Beschwer für die Angeklagte auszuschließen und weitere Verzögerungen zu vermeiden, bestimmt der Senat, dass insgesamt 30 Tagessätze der vorbehaltenen Gesamtgeldstrafe als vollstreckt gelten (zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängten Geldstrafen vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 145; vom 30. Mai 2013 - 5 StR 309/12, juris Rn. 25; Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, 96, 99).
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