Rechtsprechung
BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99 |
Schmuckbranche ist ein Haifischbecken
§ 261 StPO, der beauftragte Richter (§ 223 Abs. 1 StPO) darf seine Beobachtungen nicht durch mündlichen Bericht in die Hauptverhandlung einführen, zulässig ist nur die Verlesung der Vernehmungsurkunde nach § 251 Abs. 1 StPO, dies gilt auch für konsularische Vernehmung (§ 15 KonsularG);
zur Frage, wann der beauftragte Richter gem. § 22 Nr. 5 StPO für das weitere Verfahren ausgeschlossen sein kann
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 223 StPO; § 251 Abs. 1, 261 StPO; § 338 Nr. 2 StPO; § 22 Nr. 5 StPO; § 15 KonsularG
Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche Äußerung; Inbegriff der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung; Richterausschluß wegen Zeugenvernehmung; Freibeweis; Strengbeweis; Gerichtskundigkeit - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Schuldfrage - Wahrnehmung - Richter - Dienstliche Erklärung - Hauptverhandlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafprozessrecht, Verwertung von Wahrnehmungen des beauftragten Richters zur Schuldfrage
Papierfundstellen
- BGHSt 45, 354
- NJW 2000, 1204
- StV 2000, 121
- JR 2001, 120
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20
Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben
Eine solche darf nicht als allgemeinkundig behandelt werden (vgl. zur Gerichtskundigkeit BGH, Urteile vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354, 358 f.; vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, 35 36 37 38 39 NStZ-RR 2007, 116, 117; Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 210). - OLG Oldenburg, 14.05.2020 - 1 Ws 140/20
Ausschluss von Richtern kraft Gesetzes im Strafverfahren: Vernehmungsäquivalente …
Dabei dient der gesetzliche Richterausschluss ebenso wie die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 24, 31 StPO dem Ziel, das erkennende Gericht von Richtern freizuhalten, die dem rechtlich zu würdigenden Sachverhalt und den daran Beteiligten nicht mit der erforderlichen Distanz des unbeteiligten Dritten gegenüberstehen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 ; Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ).Es bedarf keines förmlichen Vernehmungsprotokolls (vgl. BGH, Beschluss vom 04.11.1997 - 5 StR 423/97, NStZ 1998, 93), so dass auch sonstige schriftliche Erklärungen in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.1998 - 3 StR 575/96, BGHSt 44, 4 = NJW 1998, 1234 ; Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ;… Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62 , § 22 Rn. 20).
Sollen jedoch außerhalb der laufenden Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse, die - anders als in dem vom 3. Strafsenat beurteilten Sachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93, BGHSt 39, 239 = NJW 1993, 2758) - nicht aus einer lediglich "aufgedrängten kurzen Information" bestehen (so BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ), einer Würdigung unterzogen und für die Beurteilung der Straf- und Schuldfrage herangezogen werden, so darf dies nicht zum Inhalt einer dienstlichen Erklärung gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).
Aussageinhalte der in einer früheren Hauptverhandlung vernommenen Prozessbeteiligten können demzufolge nicht als gerichtskundig behandelt werden, da es sich insoweit um Beweisergebnisse handelt, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen des Richters beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ).
Zwar ist der Beschwerde einzuräumen, dass - in Anlehnung an die Rechtsprechung des 4. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Urteil vom 22.03.2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270 = NJW 2002, 2401 ) - Mitteilungen dieser Richter etwa zu Aussageinhalten der im Vorprozess gegen FF vernommenen Prozessbeteiligten nicht zum Inhalt einer dienstlichen Erklärung gemacht und demzufolge nicht als gerichtskundig behandelt werden können, da es sich um Beweisergebnisse handelt, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen der Richter beruhen.
Erst wenn diese Möglichkeit ausscheidet und wenn - im Rahmen des Beweisantragsrechts - etwa auch eine Wahrunterstellung nicht in Betracht kommt, kann es im Einzelfall erforderlich sein, den betreffenden Richter über eine streitige, beweiserhebliche Tatsache förmlich als Zeugen zu hören mit der Folge, dass er - aber auch erst dann - in der Sache vom Richteramt ausgeschlossen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354 = NJW 2000, 1204 ; Beschluss vom 22.05.2007 - 5 StR 530/06, NStZ 2007, 711).
- BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01
Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer …
Solche Tatsachen unterliegen dem Freibeweis und können auch dann durch dienstliche Erklärungen des Richters in zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden, wenn sie nähere Erläuterungen dazu enthalten, weshalb der Richter die Beweistatsache nicht bestätigen kann (BGHSt 44, 4, 12; 45, 354, 356 f. m.w.N.).Die Feststellung schuldrelevanter Tatsachen ist dem Freibeweis jedoch nicht zugänglich, sondern unterliegt den in den §§ 244 bis 265 StPO festgelegten Regeln des Strengbeweises, der dienstliche Erklärungen als Beweismittel nicht vorsieht (BGHSt 45, 354, 357).
Aussageinhalte der in einer früheren Hauptverhandlung vernommenen Prozeßbeteiligten können jedenfalls nicht als gerichtskundig behandelt werden (…Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 550 f.;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO 3. Aufl. Rdn. 28;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 230;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 52), da es sich insoweit um Beweisergebnisse handelt, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen des Richters beruhen (vgl. BGHSt 45, 354, 359).
- BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand …
Gerichtskundig ist, was der Richter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat (BGHSt 6, 292, 293; 45, 354, 357 f.).Auf den Einzelfall bezogene richterliche Wahrnehmungen, die für die Überführung eines Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen grundsätzlich nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 359; 47, 270, 274).
- BGH, 29.11.2012 - 3 StR 139/12
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Annahme konstanter Aussagen des …
Zudem ist der Zeuge nicht in der Hauptverhandlung, sondern lediglich kommissarisch vernommen worden (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354, 360 f.; vom 13. April 1983 - 2 StR 733/82, NStZ 1983, 376, 377). - BGH, 22.05.2007 - 5 StR 530/06
Unabhängiges und unparteilicher Richter (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss vom …
Hierin unterscheidet sich der Fall von anderen Sachverhalten, bei denen ein Richter lediglich eine dienstliche Erklärung über Vorgänge abgibt, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat (vgl. hierzu BGHSt 7, 330, 331; 44, 4, 9 f.; 45, 354, 361 f.;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozessverschleppung 12).Es sind vorzugsweise andere Personen, die ebenfalls an der Verhandlung teilgenommen haben, als Zeugen zu den in Frage stehenden Tatsachen zu hören (vgl. dazu auch BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozessverschleppung 12 sowie BGHSt 45, 354, 361 f.).
- BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22
Verwertung dienstlichen Wissens des Richters
u.a. an BGH, Urt. v. 09.12.1999 - 5 StR 312/99 = BGHSt 45, 354 = BeckRS 1999, 30086285).Unbeschadet der Möglichkeit eines Vorhalts darf der erkennende Richter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, als solches grundsätzlich nicht ohne förmliche Beweiserhebung zum Nachteil des Betroffenen verwerten, so etwa auch Äußerungen eines Sachverständigen in einem anderen Verfahren (vgl. BGHSt 19, 193, 195; 45, 354, 357; BGH NStZ 2013, 357;… LR/Sander a.a.O. Rn 19).
Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Betroffenen von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen daher nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGH NStZ 2016, 123; BGHSt 45, 354, 358f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).
Denn Beweisergebnisse, die auf komplexen, ausschließlich auf den Einzelfall bezogenen Wahrnehmungen eines Richters beruhen und die für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen selbst dann nicht als gerichtsbekannt behandelt werden, wenn sie "nur" mittelbar beweiserhebliche Indiztatsachen betreffen (BGHSt 45, 354, 358 f.).
- BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00
Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung
Entgegen der Meinung der Verteidigung zieht die Strafkammer den Schluß, auf die Aussage dieses Zeugen könne nichts gestützt werden (UA S. 68), nicht vorrangig aus dem persönlichen Eindruck (vgl. BGHSt 45, 354), den der als einziges Mitglied des erkennenden Gerichts bei der kommissarischen Vernehmung anwesende Strafkammervorsitzende außerhalb der Hauptverhandlung gewonnen hatte, sondern - unabhängig vom persönlichen Eindruck des Strafkammervorsitzenden - aus ihrer auf Grund einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung gewonnenen Überzeugung, der Zeuge habe hinsichtlich des Haschischgeschäfts vom 18. Juli 1995, insbesondere des dem Kurier Wi. erteilten Auftrags, das Rauschgift in einem Erdbunker des Angeklagten in der Nähe von Haselünne zu deponieren, bewußt die Unwahrheit gesagt. - BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und …
Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 358 f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117). - BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung …
Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (…vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310). - BGH, 22.01.2008 - 4 StR 507/07
Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vorbefassung; Vernehmung als Zeuge in …
- BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12
Beweiswürdigung (Beweisaufnahme außerhalb der Hauptverhandlung; Inbegriffsrüge; …
- BGH, 17.05.2018 - 3 StR 508/17
Allgemeinkundigkeit bzw. Gerichtskundigkeit der Feststellungen zum IS als …
- BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03
Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen …
- OLG Hamm, 17.01.2008 - 5 Ss 565/07
Hauptverhandlung; Inbegriff; Beweiserhebung; Schuldvorwurf
- BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12
Keine automatische Befangenheit des Berufsrichters aufgrund der Entgegennahme …
- BGH, 27.09.2018 - 4 StR 153/18
Verlesung der dienstlichen Äußerung der Ermittlungsrichterin
- KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09
Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …
- OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16
Bußgeldverfahren - vollständige Aufklärung aller erheblichen Tatsachen in der …
- KG, 02.06.2009 - 2 Ss 114/09
Beweiswürdigung des Tatrichters bei standardisierten Messverfahrendddd