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   BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12   

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https://dejure.org/2012,22240
BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12 (https://dejure.org/2012,22240)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2012 - 5 StR 315/12 (https://dejure.org/2012,22240)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 (https://dejure.org/2012,22240)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde Geschäftsbeziehung; Bezugs- und Absatzsystem; Selbständigkeit auf der Abnehmerseite)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 1 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen der bandenmäßigen Begehungsweise

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeln bei selbstständigem Gegenüberstehen der Beteiligten eines Betäubungsmittelgeschäfts auf Erwerberseite und Verkäuferseite

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen der bandenmäßigen Begehungsweise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Bandenmäßiges Handeln bei selbstständigem Gegenüberstehen der Beteiligten eines Betäubungsmittelgeschäfts auf Erwerberseite und Verkäuferseite

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zum Bandenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer beim Drogenhandel - Trägt der Weiterverkäufer das Risiko des Drogenabsatzes, ist er regelmäßig selbstständiger Käufer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 49
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
    Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696, und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11).

    Von einer Einbindung in die Absatzorganisation des Verkäufers ist demgegenüber in der Regel auszugehen, wenn dieser dem Abnehmer die Höhe des Verkaufspreises vorgibt, Zeitpunkt und Umfang der Weiterveräußerungen bestimmt sowie an deren Gewinn und Risiko beteiligt ist (BGH aaO; Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696).

  • BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11

    Verfall (Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Härtefallklausel)

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
    Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696, und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11).
  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09

    Konkurrenzen unter den Betäubungsmitteldelikten (Besitz und Einfuhr in nicht

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
    Der Angeklagte hat die Tatbestände der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32) und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG tateinheitlich verwirklicht (vgl. zur Tateinheit BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
    Wesentliches Merkmal einer Bande ist die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04, NStZ 2004, 696, und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
    Auch der im Hinblick auf die Auslieferungsbewilligung geltende Spezialitätsgrundsatz hindert eine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86, NStZ 1986, 557; Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 5 StR 248/00).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
    Der Angeklagte hat die Tatbestände der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32) und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG tateinheitlich verwirklicht (vgl. zur Tateinheit BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119).
  • BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
    Daran fehlt es, wenn sich die Beteiligten eines Betäubungsmittelgeschäfts auf der Verkäufer- und der Erwerberseite selbständig gegenüber stehen, auch wenn sie in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung handeln (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StraFo 2011, 413 mwN).
  • BGH, 09.10.2000 - 5 StR 248/00

    Änderung eines Senatsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
    Auch der im Hinblick auf die Auslieferungsbewilligung geltende Spezialitätsgrundsatz hindert eine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86, NStZ 1986, 557; Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 5 StR 248/00).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich im Wesentlichen nach der getroffenen Risikoverteilung (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06, NStZ 2007, 533, vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07, NStZ-RR 2008, 55; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StraFo 2011, 413 und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49).
  • BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23

    Bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er die Verkaufspreise selbst festsetzt und über die erzielten Gewinne allein disponieren kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, juris Rn. 8 mwN; vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4; vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12

    Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit (Gewerbsmäßigkeit; Bande);

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. hierzu im Einzelnen u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 3 StR 129/11; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 = NStZ 2004, 696 jeweils mwN).
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Ob die auf Verkäufer- und Abnehmerseite beteiligten Personen in einer Ankaufs- und Vertriebsorganisation zusammenwirken oder sich als selbständige Geschäftspartner gegenüberstehen, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05.06.2019 - 1 StR 223/19, NStZ 2020, 47; vom 14.04.2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015 589; und vom 31.07.2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49).

    Wer regelmäßig von einer Person Betäubungsmittel zu deren gewinnbringendem Weiterverkauf bezieht ist naheliegend dann in die Vertriebsseite von dessen Ankaufs- und Vertriebsorganisation als deren "verlängerter Arm" eingebunden, wenn ihm die Höhe des (Weiter)Verkaufspreises von dieser Person vorgegeben wird und die Person Zeitpunkt und Umfang der Weiterveräußerungen bestimmt sowie an deren Gewinn und Risiko beteiligt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31.07.2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49; und vom 04.07.2011 - 3 StR 129/11).

  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06, NStZ 2007, 533; vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07, NStZ-RR 2008, 55; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StraFo 2011, 413 mwN; vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 366/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff und Zustandekommen der

    Die von der Strafkammer herangezogene Erwägung, wonach bei einem fortdauernden Tätigwerden im jeweils eigenen Interesse im Rahmen eingespielter Bezugs- und Absatzsysteme bei unterschiedlicher Risikoverteilung ein bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln abzulehnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19, NStZ-RR 2020, 47; vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49, jeweils mwN), passt auf die hier festgestellte Beteiligung am Herstellungsprozess nicht.
  • BGH, 14.01.2015 - 5 StR 522/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zahlungsvorgänge als tatbestandliche

    Der Angeklagte trat danach als Lieferant auf und die gesondert Verfolgte N. stand ihm auf Abnehmerseite selbständig gegenüber (vgl. zur Abgrenzung Senat, NStZ 2013, 49; Patzak, aaO, § 29 Teil 4 Rn. 253 ff.).".
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