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   BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99 (2)   

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BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99 (2) (https://dejure.org/1999,1395)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1999 - 5 StR 32/99 (2) (https://dejure.org/1999,1395)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 5 StR 32/99 (2) (https://dejure.org/1999,1395)
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Familien-Rauschgiftgeschäfte

§§ 252, 52 StPO, zur Frage der Verwertbarkeit einer richterlichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren bei nachträglich entstandenem Zeugnisverweigerungsrecht, jedenfalls kein Verwertungsverbot bei Verfahrensmanipulationen (hier: Scheinehe);

§ 252 StPO, uneingeschränkte Verwertbarkeit der früheren Aussage eines Angehörigen, der später Mitangeklagter wird (durch Hinzuverbinden);

§§ 3, 4 StPO, §§ 22, 24 StPO, Zulässigkeit einer Aburteilung wegen Falschaussage in derselben Hauptverhandlung (Anm. der Redaktion, zweifelhaft die Vereinbarkeit mit Art. 6 MRK, vgl. EGMR, Urteil vom 27.1.04, Rechtssache 73797/01);

im Falles des § 4 Abs. 2 StPO kann bereits die Anklage vor dem höheren Gericht erhoben werden

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 3 StPO; § 4 StPO; § 261 StPO; § 338 Nr. 2 StPO; § 22 Nr. 5 StPO; Art. 6 GG
    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der Hinzuverbindung eines Verfahrens gegen einen der versuchten Strafvereitelung durch Falschaussage angeschuldigten Zeugen während fortlaufender Hauptverhandlung; Richterausschluß; Besorgnis der ...

  • lexetius.com

    StPO § 252, §§ 3, 4

  • Wolters Kluwer

    Verwertungsverbot - Unlautere Verfahrensmanipulation - Hinzuverbindung eines Verfahrens - Versuchte Strafvereitelung - Falschaussage - Zeuge - Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Kein Verwertungsverbot bei unlauterer Verfahrensmanipulation

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 342
  • NJW 2000, 1274
  • JR 2001, 250
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    Insbesondere ist die Vernehmung von Verhörpersonen nicht gestattet, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung nach § 52 StPO berechtigt das Zeugnis verweigert, sofern er nicht ausnahmsweise die Verwertung seiner früheren Bekundungen gestattet (BGHSt 2, 99, 102; 36, 384, 387; 42, 391; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot.

    Der Umfang des Verwertungsverbots ist hieraus und aus einer Abwägung zwischen den gegenläufigen Belangen, einerseits den durch das Zeugnisverweigerungsrecht geschützten Interessen an einer Nichtverwertung, andererseits der für weitestgehende Verwertung sprechenden Wahrheitsermittlungspflicht im Strafverfahren, zu bestimmen (BGHSt 2, 99, 105 f.).

    Diese unterschiedliche Behandlung hat der Bundesgerichtshof in der Grundsatzentscheidung BGHSt 2, 99, 106 nicht allein damit begründet, daß - nach damaliger Rechtslage (§ 52 Abs. 2 StPO a.F., jetzt § 52 Abs. 3 StPO) - nur den Richter eine Belehrungspflicht traf (BGHSt 21, 218).

    Auch eine von nichtrichterlichen Vernehmungspersonen erteilte Belehrung - sei es nach früherer Rechtslage ohne Rechtspflicht (BGHSt 2, 99, 109) oder pflichtgemäß nach Änderung der Belehrungsvorschriften (§ 161 a Abs. 1, § 163a Abs. 5 StPO) führt nicht zu einer Gleichstellung mit einer richterlichen Vernehmung (BGHSt 2, 991, 109; 21, 218).

    aa) Die Rechtsprechung hat auch bisher schon den Anwendungsbereich des Verwertungsverbots des § 252 StPO mit der Überlegung eingeschränkt, daß unlautere Beeinflussungsversuche auf den Zeugen, durch welche die Wahrheitsermittlung im Strafverfahren Not leiden würde, wirksam verhindert werden müssen (BGHSt 2, 99, 109; 27, 139, 143).

  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    Zu den Anforderungen an den Richterausschluß (im Anschluß an BGHSt 44, 4 ff.).

    Auch ein Fall des - eng auszulegenden (BGHSt 44, 4, 7) - gesetzlichen Richterausschlusses liegt nicht vor.

    Der gesetzliche Richterausschluß dient ebenso wie die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 24, 31 StPO dem Ziel, das erkennende Gericht von Richtern freizuhalten, die dem rechtlich zu würdigenden Sachverhalt und den daran Beteiligten nicht mit der erforderlichen Distanz des unbeteiligten Dritten gegenüberstehen (BGHSt 44, 4, 7).

    Bei der Aussage I B's handelte es sich um einen einfachen, evidenten, problemlos wahrzunehmenden prozessual erheblichen Vorgang (vgl., BGHSt 39, 239, 240; 44, 4, 9).

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    aa) Von diesem Verwertungsverbot sind Bekundungen ausgenommen, die der Zeuge - nach Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht - vor einem Richter gemacht hat (BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14 m.w.N.).

    Angesichts eines nach Belehrung bewußt erklärten Verzichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in der verfahrensrechtlich hervorgehobenen Situation einer richterlichen Vernehmung ist das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von größerer Bedeutung als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14).

    Den Ermittlungsbehörden bleibt hier - anders als beim aussagewilligen Angehörigen, den sie richterlich vernehmen lassen können - keine Chance, von einem Zeugen, der erst später ein Zeugnisverweigerungsrecht erlangt, durch eine förmliche Vernehmung eine verwertbar bleibende Aussage zu erhalten (vgl. zur höchst problematischen vorsorglichen Belehrung BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 6 und BGHSt 42, 391, 398; siehe aber auch BGHSt 32, 25, 28 ff. und BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14; zum "Einsatz" von Augenblickshelfern, Vertrauenspersonen oder Verdeckten Ermittlern siehe BGHSt 40, 211; BGHSt 42, 139).

  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    aa) Die Rechtsprechung hat auch bisher schon den Anwendungsbereich des Verwertungsverbots des § 252 StPO mit der Überlegung eingeschränkt, daß unlautere Beeinflussungsversuche auf den Zeugen, durch welche die Wahrheitsermittlung im Strafverfahren Not leiden würde, wirksam verhindert werden müssen (BGHSt 2, 99, 109; 27, 139, 143).

    Darüber hinaus fehlt ein schutzwürdiges Interesse des Zeugen dann, wenn er sich pflichtwidrig zum Herrn des Verfahrens zu machen sucht, um gebotene Wahrheitsermittlungen durch dieses Verhalten zu vereiteln (BGHSt 25, 176; BGHSt 27, 139).

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    Den Ermittlungsbehörden bleibt hier - anders als beim aussagewilligen Angehörigen, den sie richterlich vernehmen lassen können - keine Chance, von einem Zeugen, der erst später ein Zeugnisverweigerungsrecht erlangt, durch eine förmliche Vernehmung eine verwertbar bleibende Aussage zu erhalten (vgl. zur höchst problematischen vorsorglichen Belehrung BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 6 und BGHSt 42, 391, 398; siehe aber auch BGHSt 32, 25, 28 ff. und BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14; zum "Einsatz" von Augenblickshelfern, Vertrauenspersonen oder Verdeckten Ermittlern siehe BGHSt 40, 211; BGHSt 42, 139).

    cc) Damit liegt hier ein Sonderfall vor, in dem eine Abwägung zwischen der durch Art. 6 GG geschützten Angehörigenposition und der durch das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geschützten Wahrheitsermittlungspflicht im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 57, 250, 275; 63, 45, 61; BGHSt 42, 139, 157) ein derartiges Überwiegen der letztgenannten Belange ergibt, daß das von der Rechtsprechung auf der Grundlage solcher Abwägung aus § 252 StPO abgeleitete Verwertungsverbot auch für vor Begründung des Angehörigenverhältnisses gemachte Angaben des Zeugnisverweigerungsberechtigten eine Ausnahme erfahren muß.

  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    Diese unterschiedliche Behandlung hat der Bundesgerichtshof in der Grundsatzentscheidung BGHSt 2, 99, 106 nicht allein damit begründet, daß - nach damaliger Rechtslage (§ 52 Abs. 2 StPO a.F., jetzt § 52 Abs. 3 StPO) - nur den Richter eine Belehrungspflicht traf (BGHSt 21, 218).

    Auch eine von nichtrichterlichen Vernehmungspersonen erteilte Belehrung - sei es nach früherer Rechtslage ohne Rechtspflicht (BGHSt 2, 99, 109) oder pflichtgemäß nach Änderung der Belehrungsvorschriften (§ 161 a Abs. 1, § 163a Abs. 5 StPO) führt nicht zu einer Gleichstellung mit einer richterlichen Vernehmung (BGHSt 2, 991, 109; 21, 218).

  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    Bei einem später entstandenen Zeugnisverweigerungsrecht erwägt der Senat, ob der Interessenkonflikt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entsprechend den bei berufsbedingten Zeugnisverweigerungsrechten anerkannten Grundsätzen (vgl. BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233) zu lösen ist: Aus § 252 StPO wäre danach kein Verwertungsverbot für frühere Angaben eines das Zeugnis berechtigt verweigernden Angehörigen abzuleiten, die dieser bei einer Vernehmung vor Erlangung des Zeugnisverweigerungsrechts gemacht hat.

    Der Senat hat deshalb erwogen, ob der Interessenkonflikt hier - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - entsprechend den bei berufsbedingten Zeugnisverweigerungsrechten anerkannten Grundsätzen (vgl. BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233) zu lösen ist: Aus § 252 StPO wäre danach kein Verwertungsverbot für frühere Angaben eines das Zeugnis berechtigt verweigernden Angehörigen abzuleiten, die dieser bei einer Vernehmung vor Erlangung des Zeugnisverweigerungsrechts gemacht hat.

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    Insbesondere ist die Vernehmung von Verhörpersonen nicht gestattet, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung nach § 52 StPO berechtigt das Zeugnis verweigert, sofern er nicht ausnahmsweise die Verwertung seiner früheren Bekundungen gestattet (BGHSt 2, 99, 102; 36, 384, 387; 42, 391; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot.

    Den Ermittlungsbehörden bleibt hier - anders als beim aussagewilligen Angehörigen, den sie richterlich vernehmen lassen können - keine Chance, von einem Zeugen, der erst später ein Zeugnisverweigerungsrecht erlangt, durch eine förmliche Vernehmung eine verwertbar bleibende Aussage zu erhalten (vgl. zur höchst problematischen vorsorglichen Belehrung BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 6 und BGHSt 42, 391, 398; siehe aber auch BGHSt 32, 25, 28 ff. und BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 14; zum "Einsatz" von Augenblickshelfern, Vertrauenspersonen oder Verdeckten Ermittlern siehe BGHSt 40, 211; BGHSt 42, 139).

  • BGH, 24.09.1996 - 5 StR 441/96
    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    Bei einem später entstandenen Zeugnisverweigerungsrecht erwägt der Senat, ob der Interessenkonflikt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entsprechend den bei berufsbedingten Zeugnisverweigerungsrechten anerkannten Grundsätzen (vgl. BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233) zu lösen ist: Aus § 252 StPO wäre danach kein Verwertungsverbot für frühere Angaben eines das Zeugnis berechtigt verweigernden Angehörigen abzuleiten, die dieser bei einer Vernehmung vor Erlangung des Zeugnisverweigerungsrechts gemacht hat.

    Der Senat hat deshalb erwogen, ob der Interessenkonflikt hier - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - entsprechend den bei berufsbedingten Zeugnisverweigerungsrechten anerkannten Grundsätzen (vgl. BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233) zu lösen ist: Aus § 252 StPO wäre danach kein Verwertungsverbot für frühere Angaben eines das Zeugnis berechtigt verweigernden Angehörigen abzuleiten, die dieser bei einer Vernehmung vor Erlangung des Zeugnisverweigerungsrechts gemacht hat.

  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
    Darüber hinaus fehlt ein schutzwürdiges Interesse des Zeugen dann, wenn er sich pflichtwidrig zum Herrn des Verfahrens zu machen sucht, um gebotene Wahrheitsermittlungen durch dieses Verhalten zu vereiteln (BGHSt 25, 176; BGHSt 27, 139).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 619/87

    Auf die Revision wird das Urteil aufgehoben

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

  • BGH, 21.10.1993 - 1 StR 635/93

    Revision wegen nicht Zubilligung eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BGH, 24.03.1992 - 1 StR 124/92

    Verwertbarkeit der Einlassung eines vorher als Beschuldigten vernommenen und

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

  • BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jeweils mwN).

    Danach ist im Falle eines nach Belehrung bewusst erklärten Verzichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in einer richterlichen Vernehmung das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 346; vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195 f.; vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

    Dieses Wortverständnis steht mit dem sonstigen Sprachgebrauch der Strafprozessordnung im Einklang, wie er etwa in § 249 StPO Eingang gefunden hat und liegt auch in anderem Zusammenhang der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde (vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 205; vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99, BGHSt 46, 1, 3).

    Bei angemessener Beachtung dieses Spannungsverhältnisses und Abwägung der gegenläufigen Belange (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07, juris Rn. 4; BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 105; vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195) gebietet § 252 StPO es jedenfalls nicht, dem Schutz des Zeugen einen quasi absoluten Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung einzuräumen.

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGHSt 45, 342, 345; 46, 189, 195; 49, 68, 76 f.; 57, 254, 256, jew. mwN).

    Angesichts eines nach Belehrung bewusst erklärten Verzichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in der verfahrensrechtlich hervorgehobenen Situation einer richterlichen Vernehmung ist das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGHSt 45, 342, 346; 46, 189, 195; BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

    Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass damit spätere unlautere Beeinflussungsversuche auf einen Zeugen, durch welche die Wahrheitsermittlung im Strafverfahren Not leiden würde, genauso verhindert werden können (vgl. BGHSt 2, 99, 109; 27, 139, 143; 45, 342, 347) wie wirksam der Gefahr begegnet werden kann, dass sich ein Zeuge zum Herrn des Verfahrens macht und dadurch die Wahrheitsermittlung vereitelt (vgl. schon BGHSt 2, 199, 107 f.; s. auch BGHSt 45, 342, 347 f.).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    a) Auch das grundsätzlich bestehende Verwertungsverbot des § 252 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 596, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 45, 203 und BGH NJW 2000, 1247, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 45, 342) gilt nicht uneingeschränkt.

    Hier ist zwar der unmittelbar gehörte Zeuge ein Ermittlungsrichter, dessen Vernehmungsergebnis grundsätzlich, auch wegen der in § 168c Abs. 2 bestimmten Beteiligungsrechte, eine gewichtige Beweiskraft zukommt (vgl. BGHSt 45, 342; BGH NStZ 1998, 312).

  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).

    Nach einem nach Belehrung bewusst erklärten Verzicht auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in einer richterlichen Vernehmung soll das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht sein als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 346; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).

    Nach einem nach Belehrung bewusst erklärten Verzicht auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in einer richterlichen Vernehmung soll das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht sein als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 346; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Insbesondere in Fällen unlauterer Manipulationen gebührt dem Grundsatz der Wahrheitserforschung, der zum Schutz der Allgemeinheit die Aufklärung, Verfolgung und gerechte Ahndung von Straftaten unter Verwendung aller verfügbaren Beweismittel fordert, Vorrang vor den Interessen des Zeugen, der sich pflichtwidrig durch sein Verhalten zum "Herrn des Verfahrens" zu machen sucht, um durch sein Verhalten die gebotene Wahrheitsermittlung zu vereiteln (BGHSt 45, 342, 347; siehe auch BGHSt 25, 176, 177).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Dieser Grund ist auch nach Einführung der Belehrungspflicht für Polizeibeamte und Staatsanwälte durch § 161 a Abs. 1 und § 163 a Abs. 5 StPO nicht entfallen (BGHSt 45, 342, 345 f.; 36, 384, 386; 21, 218, 219).

    bb) Im übrigen wird der Umfang des Verwertungsverbots des § 252 StPO aus Sinn und Zweck der Norm und durch eine Abwägung zwischen den gegenläufigen Belangen, einerseits den durch das Zeugnisverweigerungsrecht geschützten Interessen an einer Nichtverwertung, andererseits der für weitestgehende Verwertung sprechenden Pflicht zur Wahrheitsermittlung im Strafverfahren bestimmt (BGHSt 2, 99, 105; 45, 342, 345).

    cc) Schließlich lassen sich den Urteilsgründen auch keine hinreichenden Anzeichen dafür entnehmen, daß dem Aussageverhalten der Zeugin eine Manipulationsabsicht zugrundeliegen könnte (vgl. hierzu BGHSt 45, 342, 347 ff.).

  • BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Der Senat sieht keinen Grund, von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. März 1967 - 5 StR 540/66, BGHSt 21, 218 f., vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345, und Beschluss vom 4. April 2001 - 5 StR 604/00, StV 2001, 386) abzuweichen und eine Vernehmung der richterlichen Vernehmungsperson, die als Ausnahme von dem aus § 252 StPO abgeleiteten Verwertungsverbot durch den anfragenden Senat nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden ist (vgl. kritisch zu dieser Ausnahme Sander/Cirener in LR-StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 10; Pauly in Radtke/Hohmann, 2011, StPO § 252 Rn. 52; Velten in SK-StPO, 4. Aufl. Rn. 4), nur noch dann zuzulassen, wenn der Zeuge vor seiner richterlichen Vernehmung auch "qualifiziert" über die Möglichkeit der Einführung und Verwertung seiner Aussage im weiteren Verfahren belehrt worden ist.
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

    In Fällen der nachträglichen Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts nimmt der Bundesgerichtshof unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 252 StPO an, die Verwertung von Erkenntnissen aus früheren Vernehmungen des betroffenen Zeugen sei grundsätzlich unzulässig; eine Ausnahme gelte für ermittlungsrichterliche Vernehmungen, da der Richter in besonderer Weise einen präventiven Rechtsschutz des Zeugen gewährleisten könne (vgl. BGHSt 21, 218; 32, 25 ; 45, 342 ; stRspr).
  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

    Der Senat kann - nicht anders als jüngst bei anderer Fallgestaltung (BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 17, zum Abdruck in BGHSt 45, 342 bestimmt) - auch hier offenlassen, ob Anlaß besteht, von dieser Rechtsprechung abzugehen; denn die auf Verletzung des § 252 StPO gestützte Verfahrensrüge greift allein wegen der Verwertung des Schriftsatzes des von Anfang an zeugnisverweigerungsberechtigten Sohnes des Beschwerdeführers durch.
  • BGH, 23.08.2007 - 4 StR 180/07

    Überzogene Anforderungen an die Überzeugungsbildung bei einem Raubüberfall

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 76/20

    Verfahrenshindernis (fehlender Übernahmebeschluss nach Vorlage an das Gericht

  • AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17

    Bestimmung der Tagessatzhöhe nach Schuldspruch wegen fahrlässiger Trunkenheit im

  • BGH, 17.12.2020 - 2 ARs 337/20

    Verbindung der Verfahren

  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12

    Keine automatische Befangenheit des Berufsrichters aufgrund der Entgegennahme

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