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   BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00   

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https://dejure.org/2000,2964
BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2964)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2000 - 5 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2964)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2964)
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Zwei Schüsse

§§ 52, 53 StGB, ausnahmsweise Annahme von Tateinheit (als natürliche Handlungseinheit) bei mehreren Schüssen auf zwei Personen bei engem situativem Zusammenhang

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Gefährlicher Körperverletzung - Tateinheit - Tat - Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönlicher Rechtsgüter - Hinweispflicht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1
    Natürliche Handlungseinheit bei Angriffen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00
    Das Unrecht der Tat und die Schuld des Angeklagten worden nämlich durch die geänderte rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse nicht berührt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Februar 2000 - 2 StR 615/99 - m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594, 595; BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, juris Rn. 48; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich erschiene (BGH NStZ-RR 2001, 82 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 1 und 9; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 2000 5 StR 323/00).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO; vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Allerdings kann sich eine solche Zäsur etwa auch daraus ergeben, daß der Täter nach dem ersten Schuß einen Stellungswechsel vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

    Durch das - der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit hier entgegenstehende (vgl. Rissingvan Saan in LK 12. Aufl. Rdn. 14 vor 52 m.w.N.) - Handeln auf Grund eines neu gefassten Entschlusses unterscheidet sich der Fall von denjenigen Sachverhalten, welche den Beschlüssen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1986 (BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 1), vom 4. Juni 1991 (BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 5) und vom 24. Oktober 2000 (NStZ-RR 2001, 82) zugrunde lagen.
  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

    Gleiches gilt für die konkurrenzrechtliche Bewertung des versuchten Mordes zum Nachteil der 14 polizeilichen Einsatzbeamten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284 Rn. 8; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82), da es für die Haftfrage hierauf nicht ankommt, zumal das Konkurrenzverhältnis den Unrechts- und Schuldgehalt regelmäßig nicht berührt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, juris Rn. 9 mwN; vom 3. November 2021 - 3 StR 231/21, juris Rn. 18; vgl. zur Haftfrage: BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 25).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15

    Tatmehrheit (grundsätzlich Tatmehrheit bei aufeinanderfolgenden Angriffen auf

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO, vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

    Auf der Grundlage der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte (neben der Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) des Mordes, der Kriegsverbrechen gegen Personen sowie der Freiheitsberaubung mit Todesfolge in jeweils 19 tateinheitlichen Fällen anstatt, wie vom Oberlandesgericht gewertet, in jeweils 17 tateinheitlichen und zwei weiteren Fällen schuldig gemacht (vgl. zur Tateinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern: BGH, Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 13 Rn. 8; Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82; vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 1 Rn. 8 f.).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 54/12

    Versuchtes Tötungsdelikt; natürliche Handlungseinheit bei mehreren in engem

    Schießt der Täter - wie hier - innerhalb weniger Sekunden ohne jegliche zeitliche Zäsur auf mehrere Personen, so ist trotz der Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechtsgüter eine Tat anzunehmen; denn eine Aufspaltung in selbständige Einzeltaten erschiene wegen des engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82 mwN).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 355/23

    Freiheitsstrafe vwegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher

  • LG Bochum, 06.08.2018 - 7 Ks 9/17
  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12

    Tateinheit (Anforderungen bei Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter;

  • BGH, 16.09.2004 - 3 StR 316/04

    Totschlag (Tateinheit bei Tötung zweier Opfer; sich überschneidende

  • LG Hildesheim, 07.05.2009 - 12 Ks 17 Js 31968/08

    Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung wegen Mordes und wegen Mordes in zwei

  • LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
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