Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4050
BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06 (https://dejure.org/2007,4050)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 (https://dejure.org/2007,4050)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06 (https://dejure.org/2007,4050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; § 333 StGB; § 332 StGB; § 73 StGB; § 30 Abs. 5 OWiG; § 17 Abs. 4 OWiG
    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; Pflichtwidrigkeit bei Ermessen und Gestaltungsspielraum; Sichbereitzeigen); Verfall (entgegenstehende Ansprüche Verletzter, hier des Dienstherren); keine Verfallsanordnung neben einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuwendungen als Gegenleistungen für die Verletzung der Dienstpflichten im Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe; Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung im Falle des sogenannten gebundenen Verwaltungshandelns

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 331; ; StGB § 331 Abs. 1; ; StGB § 333; ; BGB § 667; ; BGB § 681 Satz 2; ; BGB § 687 Abs. 2; ; OWiG § 30 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 331 Abs. 1 § 332 § 334
    Unrechtsvereinbarung; angeschlossene oder künftige Dienstahndlungen; Pflichtverletzung bei Ermessens- und Gestaltungsspielräumen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 13
  • StV 2007, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Ergeben sich die inhaltlichen Grenzen der vorzunehmenden Diensthandlungen nicht ohne weiteres auf Grund solcher Vorgaben, steht vielmehr dem Amtsträger ein Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu, kann die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung auch darin bestehen, dass der Amtsträger sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern auch die ihm zugewandten oder bereits zugesagten Vorteile in die Abwägung einfließen lässt (BGHSt 47, 260, 263; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 5 und § 334 Abs. 3 Nr. 2 Unrechtsvereinbarung 1).

    Insoweit gelten für ihn die Grundsätze, die für den Ermessensbeamten entwickelt wurden (BGHSt 47, 260, 263).

    Selbst wenn er insoweit nicht der eigentlich Entscheidende war, wäre er auch dann tauglicher Täter im Sinne der Bestechungsdelikte, wenn er die Entscheidung maßgeblich beeinflussen konnte (BGHSt 47, 260, 263).

    Ist das Besteuerungsverfahren bestandskräftig abgeschlossen, wird der anzusetzende Vorteil um die auf den Gewinn entfallende steuerliche Belastung zu mindern sein (BGHSt 47, 260, 264 ff.; BGH WUW DE-R 1487, 1489 - steuerfreier Mehrerlös; vgl. auch BGHR StGB § 73 Verletzter 7).

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung ergibt sich - im Falle des so genannten gebundenen Verwaltungshandelns - daraus, dass die Diensthandlung gegen ein Gesetz, eine Rechtsverordnung, eine Verwaltungsvorschrift oder eine allgemeine oder konkrete dienstliche Weisung verstößt (BGHSt 48, 44, 46).

    Es bedarf deshalb tragfähiger Umstände, aus denen sich die Folgerung ableiten lässt, der Amtsträger habe bewusst seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, seine Entscheidung auch an dem Vorteil auszurichten (BGHSt 48, 44, 47).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Soweit die Rechtsprechung in Bestechungsfällen teilweise eine Anordnung des Verfalls zugelassen hat, beruht dies darauf, dass entweder wegen der formellen Beamtenstellung des Täters ein Ersatzanspruch ausgeschlossen war (BGH NStZ 2000, 589, 590; vgl. auch BGH NStZ 2003, 423) oder ein entsprechender Ersatzanspruch nicht festgestellt wurde (BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 7).

    Ist das Besteuerungsverfahren bestandskräftig abgeschlossen, wird der anzusetzende Vorteil um die auf den Gewinn entfallende steuerliche Belastung zu mindern sein (BGHSt 47, 260, 264 ff.; BGH WUW DE-R 1487, 1489 - steuerfreier Mehrerlös; vgl. auch BGHR StGB § 73 Verletzter 7).

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Ergeben sich die inhaltlichen Grenzen der vorzunehmenden Diensthandlungen nicht ohne weiteres auf Grund solcher Vorgaben, steht vielmehr dem Amtsträger ein Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu, kann die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung auch darin bestehen, dass der Amtsträger sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern auch die ihm zugewandten oder bereits zugesagten Vorteile in die Abwägung einfließen lässt (BGHSt 47, 260, 263; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 5 und § 334 Abs. 3 Nr. 2 Unrechtsvereinbarung 1).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Die Diensthandlung muss vielmehr bereits an sich pflichtwidrig sein (BGHSt 15, 239, 241; BGH NJW 2002, 2801, 2806, insoweit in BGHSt 47, 295 nicht abgedruckt).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Die Diensthandlung muss vielmehr bereits an sich pflichtwidrig sein (BGHSt 15, 239, 241; BGH NJW 2002, 2801, 2806, insoweit in BGHSt 47, 295 nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Bei der Bemessung des Vorteils sind die steuerlichen Wirkungen zu berücksichtigen (BVerfGE 81, 228, 241 f.).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Da solche Ansprüche auf die Herausgabe von Schmiergeldern letztlich der Kompensation der Interessen des Geschäftsherrn dienen, unterfällt ein solcher Anspruch der Vorrangbestimmung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (BGHR StGB § 73 Verletzter 5, insoweit in BGHSt 46, 310 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Dies gilt auch, wenn - wie hier - fiskalisch Anspruchsberechtigter und Verfallsbegünstigter identisch sind, weil insoweit die öffentliche Hand nicht anders behandelt werden soll als private Gläubiger und der ressortmäßige Zufluss der Gelder unterschiedlich sein kann (BGHR StGB § 73 Verletzter 3).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
    Soweit die Rechtsprechung in Bestechungsfällen teilweise eine Anordnung des Verfalls zugelassen hat, beruht dies darauf, dass entweder wegen der formellen Beamtenstellung des Täters ein Ersatzanspruch ausgeschlossen war (BGH NStZ 2000, 589, 590; vgl. auch BGH NStZ 2003, 423) oder ein entsprechender Ersatzanspruch nicht festgestellt wurde (BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 7).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Dabei bestimmt die Schuld der Leitungsperson auch gegenüber der Nebenbeteiligten den Umfang der Vorwerfbarkeit und ist Grundlage für die Bemessung des Bußgeldes (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, wistra 2007, 222).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Da eine Geldbuße gegen die Einziehungsbeteiligte nicht festgesetzt wurde, kann sie der Einziehung von Taterträgen auch nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06 Rn. 19; Rogall in KK-OWiG, 5. Aufl., § 30 Rn. 123, 155).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Eine Unrechtsvereinbarung im Sinne des § 332 Abs. 1 S. 1 StGB liegt vor, wenn Amtsträger und Vorteilsgeber zumindest stillschweigend übereinkommen, dass der Vorteil in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu einer konkreten, pflichtwidrigen Diensthandlung steht (BGH NStZ-RR 2008, 13, 14; Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 332 Rn. 11; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 332 Rn. 19).

    Die Unrechtsvereinbarung im Sinne des § 332 Abs. 1 S. 1 StGB muss sich auf eine konkrete Diensthandlung beziehen, durch die der Amtsträger seine Dienstpflicht verletzt hat oder verletzen würde (BGH NStZ-RR 2008, 13, 14).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Bei Ermessensentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen lässt, diesen also mit in die Waagschale legt (BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247; 48, 44, 46; BGH NStZ-RR 2008, 13).

    Ihm stand mithin sowohl bei der Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für die Auswahl eines Anlageprodukts durch den Verwaltungsausschuss als auch im Rahmen der späteren Abstimmung des Gremiums ein Entscheidungsspielraum zu (vgl. dazu BGHSt 47, 260, 263 mit Anm. Wohlers JR 2003, 161; BGH NStZ-RR 2008, 13, 14).

    Solche Ansprüche auf die Herausgabe von Bestechungslohn sollen letztlich die Interessen des Geschäftsherrn kompensieren und unterfallen daher grundsätzlich der Vorrangbestimmung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. BGH wistra 2007, 222, 223; 2008, 262 m.w.N.).

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung ergibt sich - im Falle des sog. gebundenen Verwaltungshandelns - daraus, dass die Diensthandlung gegen ein Gesetz, eine Rechtsverordnung, eine Verwaltungsvorschrift oder eine allgemeine oder konkrete dienstliche Weisung verstößt (BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 222; BGH, Urt. v. 23. Oktober 2002, 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46).

    Ergeben sich inhaltliche Grenzen der vorzunehmenden Diensthandlungen nicht ohne weiteres auf Grund solcher Vorgaben, steht vielmehr dem Amtsträger ein Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu, kann die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung auch darin bestehen, dass der Amtsträger sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern auch die ihm zugewandten oder bereits zugesagten Vorteile in die Abwägung einfließen lässt (BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 222 f.; BGH, Urt. v. 21. März 2002, 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 263).

    Die Diensthandlung muss - selbstverständlich - vielmehr bereits an sich pflichtwidrig sein (BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 223; BGH, Urt. v. 23. Mai 2002, 1 StR 372/01, NJW 2002, 2801, 2806; BGH, Urt. v. 27. Oktober 1960, 2 StR 177/60, BGHSt 15, 239, 241).

    Es bedarf deshalb tragfähiger Umstände, aus denen sich die Folgerung ableiten lässt, der Amtsträger habe bewusst seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, seine Entscheidung auch an dem Vorteil auszurichten (BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 223; BGH, Urt. v. 23. Oktober 2002, 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 47).

    Tauglicher Täter im Sinne der Bestechungsdelikte ist auch derjenige, der - wie hier der Angeklagte - die Entscheidung maßgeblich beeinflussen kann (BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 223; BGH, Urt. v. 21. März 2002, 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 263).

    Als weiteres Merkmal tritt hinzu, dass sich die Unrechtsvereinbarung auf eine konkrete Diensthandlung beziehen muss, durch die der Täter seine dienstlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde (BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 222).

    Gerade in Fällen des gestreckten korrumptiven Zusammenwirkens werden Vorteile nicht nur im Hinblick auf bereits abgeschlossene Diensthandlungen gewährt, sondern zugleich auch, um weitere gleichartige Pflichtwidrigkeiten des Amtsträgers zu befördern (BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 222).

    Zwar kann auch der Dienstherr des Bestochenen Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB sein, wenn es sich bei dem Bestochenen nicht um einen Beamten im formellen, sondern im funktionellen Sinn handelt (vgl. BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 223).

    Ersatzansprüche des Versorgungswerkes auf Herausgabe des Erlangten nach §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667 BGB (zu diesen Ansprüchen des Dienstherrn vgl. BGH, Urt. v. 14. Februar 2007, 5 StR 323/06, wistra 2007, 222, 223) scheitern jedoch hier jedenfalls daran, das der Angeklagte Dr. L durch die Vereinnahmung der "Provisionen" kein zulässiges objektiv fremdes Geschäft des Versorgungswerks als eigenes geführt hat.

  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    Insoweit kommt es auf das schuldhafte bzw. vorwerfbare rechtswidrige Verhalten der für den Verband tätigen Leitungsperson an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63, BVerfGE 20, 323, 335 f.; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 15; BeckOK OWiG/Meyberg, 27. Ed., § 30 Rn. 19; KK-Rogall, OWiG, 5. Aufl., § 30 Rn. 15).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Dabei begeht eine pflichtwidrige Diensthandlung nicht nur derjenige, der eine Handlung vornimmt, die in den Kreis seiner Amtspflichten fällt, sondern auch, wer seine amtliche Stellung dazu missbraucht, eine durch die Dienstvorschriften verbotene Handlung vorzunehmen, die ihm gerade seine amtliche Stellung ermöglicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1986 - 5 StR 244/86, NStZ 1987, 326, 327; vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, aaO S. 598 f.; vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 14; Beschluss vom 3. April 2019 - 5 StR 20/19).
  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Das Landgericht hat sich zutreffend an den Maßstäben des § 17 Abs. 3 OWiG orientiert, wobei es gemäß der Eigenart des § 30 OWiG namentlich auf die Bedeutung der Straftaten nach § 299 Abs. 2 aF StGB und das Ausmaß der den Angeklagten vorzuwerfenden Pflichtverletzungen (s. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 15; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, wistra 2014, 228, 231) sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nebenbeteiligten abgestellt hat.

    Zwar ist insoweit eine grobe Schätzung ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, aaO).

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10

    Versicherungsfusion

    ee) An der Beschränkung der bußgeldrechtlichen Haftung auf in diesem Sinne wirtschaftlich identische Rechtsnachfolger vermag auch der schon bei der Einführung der Verbandsgeldbuße in § 26 OWiG 1968 in den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. V/1269, S. 59) genannte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt betonte (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13 mwN) und neuerdings in § 81 Abs. 5 GWB 2005 für bestimmte Kartellbußgeldtatbestände gesetzlich besonders hervorgehobene Zweck der Geldbuße, der u. a. in der Vorteilsabschöpfung bestehen kann, nichts zu ändern.
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19

    Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger;

    Dabei begeht eine pflichtwidrige Diensthandlung nicht nur derjenige, der eine Handlung vornimmt, die in den Kreis seiner Amtspflichten fällt, sondern auch, wer seine amtliche Stellung dazu missbraucht, eine durch die Dienstvorschriften verbotene Handlung vorzunehmen, die ihm gerade seine amtliche Stellung ermöglicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1986 - 5 StR 244/86, NStZ 1987, 326, 327; vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598 f.; vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 14).

    Ist dem Amtsträger ein Ermessensspielraum eingeräumt, liegt eine pflichtwidrige Diensthandlung weiterhin vor, wenn der Amtsträger sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt (BGH, Urteile vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 14; vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 262 f.; vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46; MüKoStGB/Korte, 3. Aufl., § 332 Rn. 24).

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08

    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde

  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

  • BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10

    Bußgeldverhängung für Kartellrechtsverstoß: Rechtsanwendung in Übergangsfällen;

  • OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 3 ORbs 8/23

    Abzüge nach dem Nettoprinzip des § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG

  • LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11

    Urteil gegen früheren Leiter der Autobahnmeisterei BS bestätigt

  • BGH, 06.04.2016 - 5 StR 584/15

    Bestechlichkeit (Einfließenlassen von zugewandten Vorteilen bei der

  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14

    Beihilfe zur Bestechung (ehrenamtlicher Bürgermeister als Amtsträger;

  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18

    Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)

  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

  • AG Brühl, 01.10.2007 - 51 Cs 708/06

    Verurteilung wegen Vorteilsannahme bei finanzierten Reisen als kommunaler

  • VG Berlin, 26.11.2014 - 80 K 8.13

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Untreuehandlungen eines Amtsbetreuers

  • BGH, 31.03.2008 - 5 StR 631/07

    Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht