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BGH, 18.08.2009 - 5 StR 323/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 StPO
Unzulässige Verfahrensrüge (fehlende Begründung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer allgemein erhobenen und nicht näher begründeten Verfahrensrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2
Zulässigkeit einer allgemein erhobenen und nicht näher begründeten Verfahrensrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.03.2008 - 2 StR 61/08
Unzulässigkeit der Revision (unzulässige Verfahrensrüge; nicht erhobene Sachrüge)
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 323/09
Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt, weil die Sachrüge nicht erhoben worden ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2008 - 2 StR 61/08 m.w.N.).
- BGH, 13.04.2010 - 3 StR 28/10
Unzulässige Revision (isolierte Verfahrensrüge); Ausschöpfung des Inbegriffs der …
Die Unzulässigkeit der verfahrensrechtlichen Beanstandung führt, weil die Sachrüge nicht erhoben worden ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH, Beschl. vom 18. August 2009 - 5 StR 323/09; Beschl. vom 16. September 2009 - 2 StR 299/09). - BGH, 03.07.2012 - 5 StR 284/12
Verwerfung der Revision als unzulässig
Die Unzulässigkeit der Verfahrensrügen führt, weil die Sachrüge nicht erhoben worden ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 323/09 mwN).