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   BGH, 28.08.2018 - 5 StR 325/18   

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https://dejure.org/2018,30782
BGH, 28.08.2018 - 5 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,30782)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2018 - 5 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,30782)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2018 - 5 StR 325/18 (https://dejure.org/2018,30782)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73d Abs. 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen für eine Rückausnahme vom Abzugsverbot Leistungen zur Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber dem Verletzten der Tat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 73 Abs. 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz StGB

  • Wolters Kluwer

    Gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug in Tateinheit mit Ausspähen von Daten; Unerlaubter Eingriff in technische Schutzmaßnahmen durch einen Cardsharing-Dienst; Rechtmäßigkeit einer Einziehung unrechtmäßig erlangten Vermögens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73d Abs. 1 S. 2
    Gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug in Tateinheit mit Ausspähen von Daten; Unerlaubter Eingriff in technische Schutzmaßnahmen durch einen Cardsharing-Dienst; Rechtmäßigkeit einer Einziehung unrechtmäßig erlangten Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische

    Im ersten Fall aus dem gewerbsmäßigen Betrieb eines illegalen "Cardsharing-Portals' für den deutschsprachigen Markt, bei dem gezielt Verschlüsselungstechnik von Pay-TV-Anbietern umgangen wurde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 325/18), im zweiten Fall aus banden- und gewerbsmäßigen Betrugstaten in Form von Phishing-Anrufen aus türkischen Call-Centern bei bundesweiten Verkaufsstellen von Paysafe-Codes (insbesondere Tankstellen) zur Erlangung derselben, im dritten Fall aus gewerbsmäßig begangenen betrügerischen "Gewinnversprechen' zum Nachteil vorwiegend älterer Personen in Deutschland, im vierten Fall aus dem gewerbsmäßigen Betrieb eines Internet-Portals, über das von deutschen Staatsbürgern auch von Deutschland aus urheberrechtlich geschützte ebooks zum illegalen Download angeboten wurden, im fünften Fall aus einer von Deutschland aus illegal und gewerbsmäßig betriebenen "Online-Wechselstube', bei der vollständig anonym aus gewerbsmäßigen Betrugs- und Erpressungstaten sowie geschäftsmäßig betriebenen Urheberund Markenrechtsverletzungen erlangte Paysafe-Codes in Bitcoins getauscht werden konnten, in den Fällen 6 sowie 8 bis 11 aus der gewerbsmäßigen Verletzung von Urheberrechten durch das - in den Fällen 6, 8, 9 und 11 sicher von Deutschland aus unterbreitete - illegale Angebot von geschützten Online-Spielen auf deutschsprachigen Webseiten und im Fall 7 aus gewerbsmäßiger Erpressung mittels Schadsoftware.
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