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BGH, 20.08.2002 - 5 StR 338/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 224 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB
Strafzumessung bei Rücktritt; gefährliche Körperverletzung; Totschlagsversuch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Versuch - Rücktritt - Strafbefreiend - Strafzumessung - Strafschärfung - Rücktrittsprivileg - Vorsatz
- Judicialis
StGB § 24; ; StGB § 224; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 218
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95
Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der …
Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 338/02
Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2000, 554 m. w. N.). - BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
Fehlerhafte Strafzumessung
Auszug aus BGH, 20.08.2002 - 5 StR 338/02
Das Rücktrittsprivileg bewirkt, daß der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz sowie ausschließlich darauf bezogene Tatbestandsverwirklichungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 43; BGH StV 2000, 554 m. w. N.).
- BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15
Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische …
a) Ist der erwachsene Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten anderen Delikts zu bestrafen, so darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533;… Beschluss vom 13. Mai 1998 - 2 StR 172/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482; Beschluss vom 20. August 2002 - 5 StR 338/02, StV 2003, 218; Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 ff.; Beschluss vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, StV 1996, 263; Beschluss vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80, MDR 1980, 813; st. Rspr.).