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   BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85   

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https://dejure.org/1985,3725
BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85 (https://dejure.org/1985,3725)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1985 - 5 StR 338/85 (https://dejure.org/1985,3725)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85 (https://dejure.org/1985,3725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Mitinhaberschaft der tatsächlichen Herrschaft über Räumlichkeiten - Verzicht auf die Zuziehung von Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 266
  • NStZ 1986, 84
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.11.1979 - RReg. 5 St 387/79

    Zuziehung von Zeugen bei einer Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85
    In einem solchen Fall könnte durch den mit der Zuziehung der Zeugen eintretenden Zeitverlust der Erfolg der Durchsuchung in Frage gestellt werden (BayObLGSt 1979, 183 = JR 1981, 28).
  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 6/63
    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85
    Was darunter im einzelnen zu verstehen ist, braucht der Senat hier nicht zu entscheiden (vgl. dazu RGSt 55, 161, 165; BGH NJW 1963, 1461).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Materiell-rechtlich kommt es für diese Unterscheidung - die der gesetzlichen Differenzierung zwischen strafprozessrechtlich angeordneten Durchsuchungen bei dem Beschuldigten (vgl. § 102 StPO) und "anderen Personen" (vgl. § 103 StPO) nachgebildet ist - nicht auf das Eigentum an den zu durchsuchenden Sachen, sondern nur darauf an, ob das Vereinsmitglied (oder der Beschuldigte) eine tatsächliche Verfügungsgewalt über den fraglichen Gegenstand hat (vgl. OVG Bln.-Brdb., Beschl. v. 17.09.2010 - 1 L 71.10 - juris; Roth, a.a.O., § 4 Rn. 40), wobei ein Mitbesitz (Mitgewahrsam) ausreicht (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1985 - 5 StR 338/85 - NStZ 1986, 84; Hauschild, in: MüKo-StPO, § 102 Rn. 18; s. auch zur Postbeschlagnahme BayVGH, Beschl. v. 22.12.1992 - 4 C 92.3878 - juris m.w.N.).

    Besteht ein solcher Mitgewahrsam, ist die Durchsuchung bereits dann rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen der Vorschriften über die Durchsuchung beim Vereinsmitglied (Satz 2 des § 4 Abs. 4 VereinsG) erfüllt sind (vgl. zu §§ 102 f. StPO BVerfG, Beschl. v. 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 22.03.2017 - 3d 296/17.O - juris, auch für das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren; BGH, Beschl. v. 08.04.1998 - StB 5/98 - juris Urt. v. 15.10.1985, a.a.O.).

  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte

    § 102 StPO verliert deshalb nicht seine Bedeutung als Eingriffsgrundlage, wenn weitere Personen Mitinhaber der tatsächlichen Herrschaft über Räumlichkeiten sind, die der Verdächtige bewohnt (so BGH, Beschluss vom 15.10.1985 - 5 StR 338/85 -, juris; zugrunde lag die Konstellation, dass das Zimmer des Verdächtigen in der elterlichen Wohnung durchsucht wurde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

    vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85 -, NStZ 1986, 84 = juris Rdn. 5, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98 -, juris Rdn. 5.
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von

    103 StPO sämtliche Räumlichkeiten verstanden, die der Betroffene tatsächlich innehat (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1985, NStZ 1986, 84; Hauschild in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 102 Rn. 17 ff.; Hegmann in: BeckOK StPO, Stand Oktober 2019, § 102 Rn. 8; Bruns in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl., § 102 Rn. 8; Hartmann in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 102 Rn. 5; Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 102 Rn. 7).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.12.2023 - 12 Qs 77/23

    Durchsuchung des Zimmers eines Mitbewohners

    Alle diese Räume werden nach § 102 StPO durchsucht, wenn nur ein Mitbenutzer Verdächtiger ist (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85, juris Rn. 5; Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98, juris Rn. 5; Tsambikakis in LR-StPO, 27. Aufl., § 102 Rn. 38 f. m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17

    Steuerrechtliches Verwertungsverbot hinsichtlich eines im Rahmen einer

    Für die Durchsuchung einer Wohnung reicht es deshalb auch aus, wenn sie einen gemeinschaftlichen Herrschaftsbereich des Beschuldigten mit anderen Personen darstellt (Bundesgerichtshof - BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 21. Februar 2006 3 BGs 31/06, StV 2007, 60 = Juris Rdnr. 6; BGH, Beschluss vom 8. April 1998 StB 5/98, Juris Rdnr. 5; Urteil vom 15. Oktober 1985 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 = Juris Rdnr. 5; LG Oldenburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 2 Qs 139/14, Seite 2; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 9).
  • LG Stuttgart, 04.11.2021 - 6 Qs 9/21

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung bei unverdächtigen dritten

    Wenn die Räumlichkeiten hingegen allein einer unbeteiligten Person zuzuordnen sind, ist § 103 StPO maßgeblich (BGH, NStZ 1986, 84, 85; OLG Köln, BeckRS 2018, 6002 Rn. 6).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21

    Durchsuchung der Räume einer Stadtratsfraktion in einem gegen ein

    Weiterhin kann auf dieser Eingriffsgrundlage durchsucht werden, wenn Dritte Mitinhaber der tatsächlichen Herrschaft über Räumlichkeiten sind, die von Verdächtigen bewohnt werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85, juris).
  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
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  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

    Im Ausgangspunkt ist dabei festzuhalten, dass Wohnungen und Räume im Sinne des § 102 StPO alle Räumlichkeiten sind, die der Verdächtige tatsächlich innehat, gleichgültig ob er Allein- oder Mitinhaber ist (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84; OLG Köln, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 1 RVs 3/18, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 102 Rn. 7; KK-StPO/Bruns, 8. Aufl., § 102 Rn. 8).
  • LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87

    Zur Wirkung des Durchsuchungsbeschlusses gegenüber dem Ehegatten des

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1162

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1168

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1138

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

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