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   BGH, 09.02.2012 - 5 StR 35/12   

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https://dejure.org/2012,1179
BGH, 09.02.2012 - 5 StR 35/12 (https://dejure.org/2012,1179)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - 5 StR 35/12 (https://dejure.org/2012,1179)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 5 StR 35/12 (https://dejure.org/2012,1179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 67 StGB; § 64 StGB
    Anrechnung in der Schweiz erlittener Freiheitsentziehung (Maßstab 1:1); Vorwegvollzug (Halbstrafenzeitpunkt); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines unterlassenen Ausspruchs über die Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung auf die Anordnung des Vorwegvollzugs einer freiheitsentziehenden Maßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StGB § 67 Abs. 2
    Auswirkungen eines unterlassenen Ausspruchs über die Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung auf die Anordnung des Vorwegvollzugs einer freiheitsentziehenden Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 5 StR 35/12
    Angesichts einer festgestellten voraussichtlichen Therapiedauer von zwei Jahren kann die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe entfallen, weil nach Anrechnung der im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung bereits elf Monate währenden Untersuchungshaft keine vorweg zu vollziehende Strafe mehr verbliebe; dies konnte der Senat analog § 354 Abs. 1 StPO selbst festlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213 f.).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 327/09

    Vorwegvollzug (Abstellen auf den Halbstrafenzeitpunkt)

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - 5 StR 35/12
    Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten führt neben einer Nachholung des von der Strafkammer versehentlich (vgl. UA S. 7) unterlassenen Ausspruchs über die Anrechnung der in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung lediglich zu einer Änderung der Anordnung des Vorwegvollzugs der Maßregel (§§ 64, 67 Abs. 2 StGB), weil sich das Landgericht hinsichtlich seiner Dauer in rechtsfehlerhafter Weise an der Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zum Zweidrittel-Zeitpunkt und nicht an derjenigen zum Halbstrafen-Zeitpunkt orientiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 17).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Anders verhält es sich dann, wenn wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug verbleibt und sich dieser mithin erledigt hat (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58; vom 9. Februar 2012 - 5 StR 35/12, juris Rn. 1 und vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 318/11, juris).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

    c) Da sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von dem Angeklagten vom 5. September bis 27. November 2012 und seit dem 22. April 2013 erlittene Untersuchungshaft zwischenzeitlich aber bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 318/11), bleibt für eine weitere Anordnung des Vorwegvollzugs kein Raum mehr, so dass die Anordnung entfallen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 5 StR 35/12; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08; vgl. auch Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213 f.).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Nachdem sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von der Angeklagten seit dem 5. Juni 2015 erlittene Untersuchungshaft zwischenzeitlich allerdings schon erledigt hat, bleibt für eine weitere Anordnung des Vorwegvollzugs kein Raum mehr, so dass die Anordnung entfallen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 5 StR 35/12, und vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58 mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 601/19

    Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der Maßregel (Bestimmung der Dauer des

    Anders verhält es sich indes dann, wenn wegen der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft kein Raum für einen Vorwegvollzug verbleibt und sich dieser mithin erledigt hat (BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 29; Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13 Rn. 9; vom 9. Februar 2012 - 5 StR 35/12 Rn. 1; vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 318/11 und vom 2. Juli 2019 - 2 StR 200/19 Rn. 2).
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