Rechtsprechung
BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 22 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung der offensichtlichen Lebensgefährlichkeit mit zu geringem indiziellen Gewicht; fehlende Anhaltspunkte für ein Vertrauen auf einen ausbleibenden Erfolg; Stich durch einen kräftigen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Herbeiführung eines gesteigerten Aggressionsverhalten durch Einnahme von Hormonpräparaten; Überprüfung der Schuldfähigkeit bei gesteigertem Aggressionsverhalten und Alkoholeinfluss; Nachweis eines Tötungsvorsatzes; Erhöhung der Aggressivität als Dauerzustand
- Judicialis
StGB § 226 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15 § 212 Abs. 1
Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 352/04
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 98
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Zur Verneinung des voluntativen Vorsatzelements bedarf es vielmehr in jedem Einzelfall tragfähiger Anhaltspunkte dafür, dass der Täter ernsthaft darauf vertraut haben könnte, der Geschädigte werde nicht zu Tode kommen (BGH, Urteile vom 24. März 2005 - 3 StR 402/04, vom 9. August 2005 - 5 StR 352/04, NStZ 2006, 98, 99, vom 25. Mai 2007 - 1 StR 126/07, NStZ 2007, 639, 640, …und vom 16. Oktober 2008 aaO;… Trück aaO S. 239 f.). - BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig …
Sie waren nach ihren eigenen Worten bereit, die Grenze der Widerstandsfähigkeit ihres Opfers zu erreichen, und - vor dem Hintergrund der massiven Verletzung des Kopfes des Opfers und der besonderen Schwierigkeiten, das Ausmaß und die Wirkungen der weiteren Gewalthandlungen gegen den Kopf im Einzelnen steuern zu können (vgl. BGH, Urt. vom 9. August 2005 - 5 StR 352/04) - auch bereit, die Grenzen der Widerstandsfähigkeit zu überschreiten. - LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde
des nach Ansicht der Angeklagten U und C bis dato größten und äußerst gefährlichen Sprengsatzes, deren Wirkung sie im Einzelnen überhaupt nicht mehr überblickten, platziert nicht etwa irgendwo in dem Gewerbegebiet, sondern an dem Sikh-Tempel, gegen deren Angehörige, nicht etwa gegen deren Bauten allein, sich ihr Hass richtete, zudem platziert direkt an der (vermeintlichen Eingangs-)Tür zum Sikh-Tempel, das alles zu einem Zeitpunkt, zu dem beide Angeklagten, die schon nach eigener Einlassung bereits auf dem Weg zu dem ihn in F allein als Ort der Religionsausübung für Buddhisten/Hindus, zu denen sie die Sikh zählten, bekannten Gebiet Angehörige der Religionsrichtung gesehen hatten, zudem zu einem Zeitpunkt gegen 19 Uhr, von dem sie - zumal angesichts der von ihnen kurze Zeit vor der Tat erkannten Buddhisten/Hindus - nicht etwa darauf vertrauen konnten, dass sich niemand im Tempel aufhielt, im Gegenteil, vor dem Hintergrund ihres Hasses gegen die für sie auch zu den "Kuffar" (Ungläubigen) zählenden Buddhisten/Hindus, zu denen sie die Sikh zählten, deren Tötung sie nach dem Islam für gerechtfertigt hielten, deren Beseitigung als Götzen bzw. Götzendiener sie schriftlich in arbeitsteiliger Vorgehensweise festgehalten hatten, legt (auch unter Berücksichtigung der schließlich nicht konkret lebensgefährlichen Verletzungen des Priesters und Nebenklägers T12) nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch unter Berücksichtigung der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung - bereits sehr nahe, dass die Täter, die ihr gefährliches Handeln durchführen, dabei auch mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnen und den Tod des Opfers billigend in Kauf nehmen oder sich mit dem Tod um des erstrebten Zieles willen abfinden (für äußerst gefährliche Gewalthandlungen siehe u.a.: BGH, NStZ 2006, 169; vgl. auch: BGH NStZ 2006, 98 f., Anm. 2; BGH, Urteil vom 24.03.2005, 3 StR 402/04, S. 7;… BGH, 3 StR 321/00, Urteil vom 11.10.2000, S. 6; BGH NStZ 2003, 603-604, Beschluss vom 23.04.2003 (Az.: 2 StR 52/03); BGH NStZ 2004, 51-52, Beschluss vom 07.11.2002 (Az.: 3 StR 216/02)).Dem festgestellten äußeren Tatgeschehen im vorliegenden Fall misst die Kammer in der Gesamtabwägung bereits einen hohen Indizwert für die Billigung des Todes bei (vgl. dazu auch insbesondere BGH NStZ 2006, 98 f., Anm. 3; BGH…, Urteil vom 24.03.2005, a. a. O.;… BGH Urteil vom 11.10.2000, a. a. O.).
- BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11
Erpressung; Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Totschlagsversuch (Korrektur …
Denn die Erhöhung der Aggressivität durch Konsum anaboler Steroide ist ein von dem - hierin seit 2006 erfahrenen - Angeklagten selbst geschaffener Dauerzustand, der in besonderem Maße geeignet ist, in überaus aggressionsträchtigen Situationen wie der hier gegebenen das Risiko einer Verletzung erheblicher Rechtsgüter Dritter zu steigern (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2005 - 5 StR 352/04, NStZ 2006, 98, 100).
Rechtsprechung
BGH, 17.08.2004 - 5 StR 352/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision
- Judicialis
StPO § 46 Abs. 1
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 352/04
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04