Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.08.2011

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2010 - 5 StR 358/10   

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https://dejure.org/2010,7612
BGH, 28.09.2010 - 5 StR 358/10 (https://dejure.org/2010,7612)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2010 - 5 StR 358/10 (https://dejure.org/2010,7612)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10 (https://dejure.org/2010,7612)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 213 StGB; § 21 StGB; § 261 StPO
    Totschlag (minder schwerer Fall; Hingerissenwerden; Spontantat); erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Trinkmengenangaben; Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration; Leistungsverhalten; Steuerungsfähigkeit; Beweiswürdigung); Jähtat

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 212 StGB, § 213 StGB
    Totschlag durch alkoholbeeinflussten Täter: Prüfung eines minder schweren Falles; Beweisanzeichen für eine volle Schuldfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 212 StGB, § 213 StGB
    Totschlag durch alkoholbeeinflussten Täter: Prüfung eines minder schweren Falles; Beweisanzeichen für eine volle Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei festgestellten differenzierten Handlungsabläufen vor, während und nach der Tat

  • rewis.io

    Totschlag durch alkoholbeeinflussten Täter: Prüfung eines minder schweren Falles; Beweisanzeichen für eine volle Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Totschlag durch alkoholbeeinflussten Täter: Prüfung eines minder schweren Falles; Beweisanzeichen für eine volle Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 21; StGB § 213
    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei festgestellten differenzierten Handlungsabläufen vor, während und nach der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 10
  • NStZ-RR 2011, 194
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 5 StR 358/10
    Das Schwurgericht hat allerdings im Rahmen der von ihm vorgenommen Gesamtwürdigung Indizien festgestellt, die das gefundene Ergebnis - Verneinung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB - grundsätzlich auch unabhängig von einer Berechnung der Blutalkoholkonzentration tragen könnten (vgl. BGHSt 43, 66, 69 ff.).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17

    Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein:

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 - 5 StR 134/07, NStZ-RR 2007, 200 und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10).
  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 176/16

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff des Hingerissenseins; Fortwirkung

    Maßgeblich für das Hingerissensein zur Tat ist nicht, ob sich die Tat als Spontantat darstellt; vielmehr kommt es darauf an, ob der durch die Provokation hervorgerufene Zorn noch angehalten und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat, der Zorn also nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (BGH, NStZ-RR 2007, 200; s. auch BGH, NStZ-RR 2011, 10, 11).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 372/16

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff

    Maßgebend ist vielmehr, ob der bei einem Täter durch die Provokation hervorgerufene Zorn noch angehalten und ihn zu seiner Tat hingerissen hat (BGH, Beschlüsse vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10 und vom 26. Juli 1994 - 1 StR 286/94, NStZ 1995, 83) und als nicht durch rationale Erwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (BGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 5 StR 134/07, NStZ-RR 2007, 200).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11

    Totschlag (minder schwerer Fall: Hingerissenwerden, Zorn, Spontantat);

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10).
  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 508/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff des auf der Stelle zur Tat

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch bereits in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 ? 1 StR 581/15 Rn. 4), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 ? 5 StR 134/07 Rn. 7 und vom 28. September 2010 ? 5 StR 358/10 Rn. 7).
  • LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15

    Ausschluss einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Begehung von

    Für die Frage, ob der Täter "auf der Stelle zur Tat hingerissen worden ist" ist maßgebend nicht, ob sich die Tat als "Spontantat" darstellt; vielmehr kommt es darauf an, ob der durch die Provokation hervorgerufene Zorn noch angehalten und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10).
  • LG Aachen, 20.04.2020 - 52 Ks 5/20
    Maßgebend ist vielmehr, ob der durch die Kränkung hervorgerufene Zorn noch angehalten und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (BGH, Beschl. v. 28.9. 2010, Az. 5 StR 358/10 = NStZ-RR 2011, 10, Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 213 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2011 - 5 StR 304/11 (alt: 5 StR 358/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9116
BGH, 16.08.2011 - 5 StR 304/11 (alt: 5 StR 358/10) (https://dejure.org/2011,9116)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2011 - 5 StR 304/11 (alt: 5 StR 358/10) (https://dejure.org/2011,9116)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2011 - 5 StR 304/11 (alt: 5 StR 358/10) (https://dejure.org/2011,9116)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines im ersten Revisionsverfahrens durch Aufhebung eines angefochtenen Urteils im Rechtsfolgenausspruch und Zurückverweisung des Verfahrens erzielten Teilerfolgs i.R.d. Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 464 Abs. 3
    Berücksichtigung eines im ersten Revisionsverfahrens durch Aufhebung eines angefochtenen Urteils im Rechtsfolgenausspruch und Zurückverweisung des Verfahrens erzielten Teilerfolgs i.R.d. Kostenentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09

    Nachholung der Einzelstrafenverhängung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 16.08.2011 - 5 StR 304/11
    Der Angeklagte wird hierdurch nicht benachteiligt, weil die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09, NStZ-RR 2009, 233 mwN).
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