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   BGH, 15.04.1975 - 5 StR 36/75   

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https://dejure.org/1975,1623
BGH, 15.04.1975 - 5 StR 36/75 (https://dejure.org/1975,1623)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1975 - 5 StR 36/75 (https://dejure.org/1975,1623)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75 (https://dejure.org/1975,1623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4; StGB § 16

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    aa) Der Vorsatz unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (auch mit solchen in nicht geringer Menge) umfasst - außerhalb des Anwendungsbereichs von § 29 Abs. 6 BtMG - die Kenntnis davon, dass sich die Tathandlung auf ein Betäubungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG bezieht (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75 und vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f.; Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 StR 668/94, StV 1995, 524 f.; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., Band 6, BtMG Vor §§ 29 ff. Rn. 107; siehe auch Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 32 sowie O?lakcio?lu, Der Allgemeine Teil des Betäubungsmittelstrafrechts - Zugleich eine Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung vom Betäubungsmittelstrafrecht seit 1982, 2013, S. 170 aber auch dort S. 292 ff.).

    Unabhängig davon und unabhängig von der strafrechtlichen Einordnung des Merkmals "Betäubungsmittel' als deskriptives oder - näher liegend - als normatives Tatbestandsmerkmal oder der Bewertung der § 29 und § 29a BtMG als Blankettstraftatbestände schließt aber die Unkenntnis der Betäubungsmitteleigenschaft einen darauf bezogenen Vorsatz aus (so im Ergebnis bereits BGH, Urteil vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75).

    aa) Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass trotz der inhaltlichen Anforderungen an die Tathandlung des Handeltreibens, vor allem an das Element der Eigennützigkeit, fahrlässiges Handeltreiben phänomenologisch möglich und tatbestandlich von § 29 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfasst ist (BGH, Urteile vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75; vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f. und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37 f.), entgegen daran geäußerter Kritik (O?lakcio?lu aaO S. 223-226) fest.

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Gegebenenfalls kann ein Fahrlässigkeitsvorwurf auch darin liegen, daß sich der Täter beim Handel um die Betäubungsmitteleigenschaft der Stoffe nicht oder unzureichend kümmerte und diese Eigenschaft deshalb pflichtwidrig nicht erkannte (vgl. BGH, Urt. vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75; Körner aaO Rdn. 804).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87

    Begriff des Handeltreibens

    So hat der Bundesgerichtshof fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln für möglich gehalten, wenn der Angeklagte bei der Verkaufsvermittlung gegen Entgelt nicht wußte, daß es sich bei der von ihm vermittelten Ware um ein Betäubungsmittel handelte (BGH, Urteil vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75).
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